Kann man das Umgangsrecht beenden?
hallo,ich habe ein problem was mich beschäftigt.Ich habe ein kleine Tochter von 3 jahren,die aus einer vorherigen Beziehung stammt,ich lebe glücklich in einer neuen...Mein Ex,der der Vater meiner Tochter ist,war 1 jahr im gefängniss,wegen Betruges...Er hatte das Umgangsrecht und die Vaterschaft eingeklagt und es kam seit Anfang des jahres zu einem begleiteten Umgang.Dieser endet jetzt zum 15.06 und wir hatten schon ein Elterngespräch,wie es weiter geht..laut jugendamt besteht keine Gefahr für das kind und meine Tochter geht gerne zu diesen Umgängen....Ich habe es aber abgelehnt,das er sie alleine sieht,weil ich ihm nicht traue und jetzt will er das gemeinsame Sorgerecht einklagen,meine Angst ist,das er meine Tochter entführt oder nicht wieder bringt...Kann ich den Umgang verhindern oder habe ich keine Chance,das er sein Kind alleine nimmt!
7 Antworten
Nein, du hast keine Chance. Im übrigen hat das Kind das Umgangsrecht, und das ist auch gut so.
Ach so, das gemeinsame Sorgerecht wird er auch bekommen.
Du kannst dir also die Anwaltskosten sparen.
Selbstverständlich bekommt er das! Er hat seine Strafe abgesessen. Du gibst wohl niemanden eine zweite Chance? Gott sei Dank haben wir einen Rechtsstaat, der nicht so tickt wie du.
Ja sicher. Er hat wegen Betrug gesessen. Nicht schön, aber dafür ist er bestraft worden. Ulli Hoeness hat auch wegen Betrug gesessen und ist jetzt wieder ein hohes Tier bei den Bayern.
Dein Ex hat ja nicht wegen Kindesmissbrauch im Knast gesessen.
Also hat die Vorstrafe nichts mit seinem Anrecht auf Sorgerecht oder gar Umgang zu tun. Gar nichts.
Der begleitete Umgang hat ja höchstwahrscheinlich auch nur deshalb stattgefunden, weil er das kleine Kind längere Zeit nicht gesehen hatte. Da das Kind aber gerne zum Vater geht, besteht nun auch kein Grund mehr für begleiteten Umgang.
Sieh deiner Wahrheit ins Gesicht: das sind alles Vorwände, um den Vater aus *deinem* Leben zu verbannen.
So was macht mich wirklich sauer. Und den Familienrichter auch!!!
Das spielt überhaupt keine Rolle. Auch wenn er sie 5 Jahre nicht gesehen hätte, er hat einfach einen gesetzlichen Anspruch auf die gemeinsame Sorge.
Nein, Du hast überhaupt keine Chance den Umgang zu verhindern.
Und die gemeinsame Sorge erhält er gesichert auch. Kostet Dich ordentlich Geld, wenn Du nicht zustimmst und der Richter gegen Deinen Willen die gemeinsame Sorge erteilt.
Mit welcher Begründung sollte er das Kind entführen oder nicht wiederbringen, wie kommst Du darauf?
weiss nicht,weil er immer laut wurde wenn wir gestritten haben,ich traue es ihm zu so vom gefühl her
merkst du eigentlich wie lächerlich du dich machst? was hat die geschichte mit dem vater und seinem kind zu tun? such dir dringend hilfe
er war nicht wegen gewalt im gefängnis. die strafe ist abgesessen und das thema ist durch. du bist bereits mehrfach negativ aufgefallen, da er vaterschaft und umgangsrecht erst einklagen musste. das wird dir negativ ausgelegt.
der umgang wird in zwei wochen ganz normal in eine vernünftige gängige regelung gegossen:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von freitag bis montag mit übernachtungen
- hälftige ferien und feiertage
- drei wochen sommerurlaub
das wäre so die gängige mindestregelgung. gehst du auf seine berechtigte forderung nach umgang nicht ein, wird er zu deinen lasten klagen. da das jugendamt keine gefährdung des kindes beim vater erkennt und den umgang befürwortet und das kind ihren vater liebt, steht dem nichts im wege. man wird dann eine zwangsandrohung ins urteil einbauen, dass bei weiteren verstößen ordnungsgeld fällig wird oder ersatzweise haft und dir angedroht wird, dir das sorgerecht zu entziehen, wenn du dich weiter kindeswohlgefährdend verhältst.
ihm steht natürlich auch das geminsame sorgerecht zu. du kannst ihm das gemeinsam erklären beim jugendamt - das ist die für dich kostengünstigste variante oder er klagt zu deinen kosten. auch hier ist es nur eine formsache und er bekommt das sorgerecht. nur weil du angst hast, er könnte das kind entziehen ergibt sich kein grund ihm das sorgerecht nicht zu geben.
weiterhin ist es nicht dein kind sondern das gemeinsame kind. für deine absurden ängste geh zum psychotherapeuten und lass dich behandeln.
Genau solche Frauen sind Schuld daran, dass wir alle über einen Kamm geschert werden :-(
Bitte nimm eurem Kind nicht den Vater...... Er hat ein Recht auf sein Kind. Solange das Kindeswohl nicht gefärdet ist und euer Kind gerne zum Papa geht - ist alles ok. Verstehe immer nicht, wieso sich Mütter anmaßen, den Kindern den Vater zu entfremden....
Ein KInd braucht Vater und Mutter !!!!!!
Woher kommt die Angst der Entführung ?
Gibt es dafür Belege, begründeten Verdacht ?
Wenn nicht dann steht Ihm auch weiterhin der Umgang zu
ich habe nur angst,leider nein,es ist nur die angst,das er ihr etwas antut
Wenn das Jugendamt diese BEfürchtung nicht teilen kann dann hat er auch Anspruch auf den Umgang
Angst ist ja ok aber sie darf nicht ihr Leben beeinflussen
dann solltest du mal therap. Gespräche führen. z.B, in einer Beratungsstelle.
bekommt er auch das Sorgerecht?ich meine er hat sein Kind durch seine Strafe fast 18 Monate nicht gesehen?