Strafzettel bekommen bei Genossenschaft Bewohnerparkplatz, geht das?

2 Antworten

Nach der Beschreibung dürfte es Privatgrund mit von der Baugenossenschaft ausgewiesenen Behindertenparkplätzen sein.

Polizei / Ordnungsamt können da nicht tätig werden.

Die Baugenossenschaft kann ohne Ankündigung keine "Strafzettel" verteilen. Sie kann aber abschleppen lassen.

Das kann man so nicht wirklich beantworten.

Sind die Behindertenparkplätze öffentlich oder sichtbar zum Privatgelände gehörig?

Im ersten Fall hast Du nichts darauf zu suchen, auch nicht zum Ein- und Ausladen und bekommst zu recht einen Strafzettel. Im zweiten Fall hast Du auch nichts darauf zu suchen und bekommst aber nur ein "Knöllchen", wenn die Baugenossenschaft eine Kontrolle bzw. Bewirtschaftung der Parkplätze in Auftrag gegeben hat.

Solche Parkflächen sind immer ein wenig eine Grauzone und man muss schon mal nachsehen, ob entsprechende Schilder zur Nutzung der Parkflächen aufgestellt wurden.

Also informiere Dich mal genauer, wie es um die Regelung der Nutzung der Parkplätze der Baugenossenschft bestellt ist. Dann kannst Du Dich an die Regeln halten und es passiert auch nichts.