Ungerechtfertigt abgeschleppt?
Ich wurde neulich abgeschleppt, obwohl ich und auch andere Bewohner dort ständig geparkt haben. Da gibt es kein Schild, dass man dort nicht parken darf oder Ähnliches. Was es gibt ist eine durchgestrichene Linie auf der Straße, da dort eine Ampel ist. Es war aber genug Platz um neben mir vorbeizufahren. Ich habe niemanden gefährdet oder behindert. Ist das gerechtfertigt mein Auto abzuschleppen? Der Gegenüber hatte lediglich einen Strafzettel.
11 Antworten
Du wirst vermutlich die Mindestabstände zur Kreuzung/Ampel nicht eingehalten haben und dadurch bspw. einen Bus oder ähnliches blockiert haben. Blockiert bedeutet an der Stelle aber nicht ausschließlich, dass der Bus an der Stelle gar nicht mehr fahren konnte, es genügt wenn du eine Verkehrsbehinderung darstellst.
Was es gibt ist eine durchgestrichene Linie auf der Straße, da dort eine Ampel ist.
Das dürfte es dann auch gewesen sein weshalb es bei dir dazu kam, dass man dein Fahrzeug abschleppen lies.
Der Gegenüber hatte lediglich einen Strafzettel.
Da dürfte wohl dann keine Behinderung vorgelegen haben sondern lediglich eine Verletzung der StVO. Abgeschleppt wird nur dann, wenn es notwendig wird und dies ist dann der Fall wenn du bspw. auf einer klar definierten Parkverbotszone parkst. Diese Zonen werden für gewöhnlich aus gutem Grund eingerichtet und ein zuwiderhandeln kann eine erhebliche Behinderung darstellen, u.U. sogar eine Gefährdung der Sicherheit.
Wenn du aber eine genaue Antwort möchtest, wieso dein Fahrzeug da letztlich abgeschleppt wurde, dann solltest du mal beim Zuständigen Ordnungsamt nachfragen (bzw. an der Stelle, die dein Fahrzeug abschleppen ließ), dort wird man dir nähere Infos geben können.
Da gibt es kein Schild, dass man dort nicht parken darf oder Ähnliches.
Braucht es auch nicht, wenn sich schon aus den allgemeingültigen Regeln der StVO ergibt, dass man dort nicht parken darf...
Was es gibt ist eine durchgestrichene Linie auf der Straße, da dort eine Ampel ist. Es war aber genug Platz um neben mir vorbeizufahren.
Na, waren denn zwischen deinem Auto und der durchgezogenen Linie noch mindestens 3 m Platz?
Wenn nicht, durftest du dort nicht parken, ganz einfach.
Denn Fahrzeuge dürfen durchgezogene Linien nicht überfahren, d.h. beim Parken müssen die 3 m Durchfahrtsbreite, damit Fahrzeuge durchfahren können, bis zur Linie eingehalten werden.
Ich habe niemanden gefährdet oder behindert.
Doch, wenn auf der anderen Seite der durchgezogenen Linie jemand gefahren ist und auf deiner Seite jemand durchfahren wollte, aber nicht konnte weil zwischen deinem Auto und der Linie nicht genug Platz war, war das eine Behinderung.
Der Gegenüber hatte lediglich einen Strafzettel.
Das hat mit dir absolut nichts zu tun.
Ja, das ist gerechtfertigt. Eine Sperrfläche spricht für sich und benötigt keine weitere Beschilderung. Dort ist absolutes Halteverbot.
Nur weil andere dort auch stehen, macht es das nicht richtig.
Wie du sagtest, es gab kein Schild das man nicht parken darf, aber vermutlich auch keines das man dort parken darf.
Um jede Kreuzung herum gelten gewisse Mindestabstände in denen man nicht parken darf, die sind auch nicht an jeder Kreuzung ausgeschildert. Trotzdem sind sie allgemein gültig.
Du (und die anderen) habt vermutlich gegen die STVO verstoßen und das hat euch jetzt eingeholt. Das Ordnungsamt kann dir sicher erklären, was ihr falsch gemacht habt.
Durchgestrichene Linie und Ampel sind klare Zeichen, dass du da nicht parken darfst.