Welche Parkregelung gilt hier?
Guten Abend,
in der Innenstadt hängen Schilder aus. Da ich die Beschilderung irritierend und missverständlich fand, habe ich vor etwa 3 Wochen eine Frau vom Ordnungsamt gefragt, ob ich dort parken dürfe. Ihre Aussage war, dass ich es dürfe, allerdings nur 1h und mit Parkscheibe. Das Gespräch fand um 18 Uhr statt.
Nun habe ich mich, ebenfalls um 18 Uhr, wieder dort hingestellt und einen Strafzettel bekommen.
Die Beschilderung ist wie folgt:
Einmal rechteckiges Parkplatz Schild
Darunter auf einem separaten Schild „Bewohner mit Parkausweis A“
und als letztes, ebenfalls auf einem separaten Schild „Parkscheibe [Zeilenumbruch] 1 Stunde [Zeilenumbruch] 7-17 Uhr [Zeilenumbruch] Frei“
Ich war damals irritiert, ob ich nun nur mit dem Bewohnerausweis dort parken darf, ob nur in der Zeit außerhalb von 7-17 Uhr eine Parkscheibe benötigt wird oder innerhalb dieser Zeitspanne. Jedenfalls habe ich besagten Ausweis nicht und die Frau vom Ordnungsamt hat mir vor 3 Wochen gesagt, dass ich nach 17 Uhr 1h mit Parkscheibe dort parken dürfe. Ich werde das dem Ordnungsamt auch so schildern, allerdings würde mich interessieren, was die Beschilderung überhaupt bedeutet, wenn sich schon die Leute vom Amt nicht einig sind.
Das ganze, was die Frau gesagt hat, ergab für mich insofern Sinn, dass man von 7-17 Uhr da parken darf, wie man will, also das „frei“ als „ausgenommen“ zu verstehen ist und in der restlichen Zeit nur 1h mit Parkscheibe, damit die Bewohner nach der Arbeit da keine Dauerparker haben. Die Bewohner legen zu keiner Zeit eine Parkscheibe aus, daher bin ich mir auch nicht sicher, ob die Beschilderung so überhaupt zulässig ist
Schild
4 Antworten
Das ist leicht zu verstehen, wenn man die Systematik einmal verstanden hat.
Das blaue P-Schild stellt die Hauptregelung dar. Dort darf geparkt werden.
Alle anderen darunter angebrachten Zusatzzeichen beziehen sich stehts auf diese Hauptregelung.
Das Zusatzzeichen "Bewohner mit Ausweis zyx beschränkt die Berechtigung auf diesen Personenkreis.
Zusätzlich dürfen innerhalb der Zeitbeschränkung auch andere für eine Stunde dort mit Parkscheibe parken. Außerhalb der zeitlichen Beschränkung entfällt diese Berechtigung und dann dürfen nur noch Bewohner dort parken.
Das ist nicht nicht ungewöhnlich.
Du dürftest zwischen 7 und 17 Uhr mit Parkscheibe eine Stunde parken. Zu jeder anderen Zeit dürfen nur Bewohner mit Parkausweis A parken.
Das ganze ist leichter zu verstehen, wenn man einmal die Systematik verstanden hat. Das große blaue ist das Hauptschild, das besagt, hier sind Parkplätze, auf denen darf geparkt werden.
Das Schild darunter ist ein sogenanntes Zusatzzeichen, dieses beschränkt, die Regelung des Hauptschildes. In dem Fall eben auf Bewohner mit Parkausweis A. Also ist der Parkplatz jetzt nur noch für Bewohner mit Parkausweis.
Und jetzt kommt das dritte Zusatzzeichen, das wieder eine Ausnahme beinhaltet. Und zwar besagt es, dass eben mit Parkscheibe 1h geparkt werden darf. Aber nur in der Zeit von 7-17 Uhr!
Ich hoffe das war verständlich und hilft dir bei dem nächsten verwirrenden Schild ;)
Mach mal ein Bild vom Schild das wäre das einfachste.
Den ganzen Roman habe ich nicht durchgelesen aber so wie das klingt ist das so:
Mit Parkscheibe für alle nicht nur Bewohner zwischen 7-17 Uhr
zwischen 17 und 7 Uhr dürfen ausschließlich Bewohner mit einem Bewohnerausweis dort parken.
jetzt seh ich’s auch 😅
7-17Uhr mit Parkscheibe für 1h
außerhalb des Zeitraums ausschließlich Bewohner mit Bewohnerausweis.
Bewohner dürfen auch zwischen 7-17Uhr ohne Parkscheibe dort stehen, solange der Bewohnerausweis sichtbar im Fahrzeug liegt.
wieso die vom Ordnungsamt was anderes gesagt hat ist fragwürdig.
Das Gespräch fand um 18 Uhr statt.
Ich glaube nicht, dass die Politesse dies in ihrer Aussage beruecksichtigt hat, wieso auch.
Ich habe das Bild hinzugefügt. Wie gesagt hatte ich nachgefragt, weil ich mir eben auch erst dachte, dass ich da jetzt nicht hin darf. Ich finde die Kombination aber sowieso fragwürdig