Wie ist dieses Verkehrszeichen zu verstehen?

6 Antworten

das ist ein Parkplatz bei dem die Parkzeit Montag bis Freitag zwischen 08:00-18:00 auf 2 Stunden begrenzt ist, nachzuweisen durch eine Parkscheibe, Anwohner sind davon ausgenommen

kyza219 
Fragesteller
 27.12.2023, 12:14

Danke für die Antwort! Fehlt dann Aber nicht das Wort "frei" bei dem Hinweis für Anwohner, normalerweise steht doch immer "Bewohner frei" oder?

1
KevinHP  27.12.2023, 12:31
@kyza219
Fehlt dann Aber nicht das Wort "frei" bei dem Hinweis

Das ist absolut korrekt, denn so meint dieses Zusatzzeichen ziemlich genau das Gegenteil.

0

Gemeint ist sicherlich das, was andere auch schon geschrieben haben, nämlich, dass Bewohner mit gültigem Parkausweis von der Beschränkung ausgenommen sind. Dafür fehlt jedoch das Wort "frei". Außerdem würde aus in dieser Reihenfolge der Zusatzschilder nicht klar hervorgehen, ob Bewohner nur von der "Mo – Fr"-Beschränkung ausgenommen sind, also trotzdem nur zwei Stunden mit Parkscheibe dort parken dürfen, oder ob das für alle Beschränkungen gilt.

Wenn man es genau liest, würde ich daher vermuten:

  • Parken nur auf dem Gehweg ab diesem Schild erlaubt,
  • maximal zwei Stunden mit Parkscheibe.
  • Parken ist hier nur montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr erlaubt.
  • Parken ist hier nur Bewohnern mit Parkausweis Nr. 15/ I gestattet. (Alternativ: Bewohner dürfen hier nur montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr parken; alle anderen rund um die Uhr für maximal zwei Stunden).

Soll dies ein reiner Bewohnerparkplatz sein, wäre es sinnvoll, das Bewohner-Schild direkt unter dem Zeichen 315-66 anzubringen, damit das eindeutig ist.

Zur Zusammenfassung mehrerer Zusatzzeichen bzw. deutlicherem Bezug auf das obere Verkehrszeichen könnte eine Trägertafel gemäß § 39 Absatz 4 StVO verwendet werden. Hier besagt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, dass mehrere Verkehrszeichen oder ein Verkehrszeichen mit wenigstens einem Zusatzzeichen gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden dürfen. Damit könnte man deutlich machen, dass z. B. die ersten beiden Zusatzzeichen immer gelten, Bewohner davon aber ausgenommen sind (dann mit dem Zusatz "frei").

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Anwohner mit Ausweis dürfen immer dort parken, andere Montags-Freitags zwischen 8 und 18 Uhr nur 2 Stunden und das mit Parkscheibe (außerhalb dieser Zeiten wieder unbegrenzt). Dabei ist es egal ob einer dieser Tage auf einen Feiertag fällt oder nicht.

kyza219 
Fragesteller
 27.12.2023, 12:13

Danke für Antwort. Ich habe mich gefragt warum dann aber auf dem Hinweis für Bewohner nicht das Wort "frei" enthalten ist, so kenne ich das normalerweise?

0
Stadewaeldchen  27.12.2023, 12:16
@kyza219

Hmm...jetzt wo du's sagst...ich muss noch mal nachdenken und würde sagen das ich

außerhalb dieser Zeiten wieder unbegrenzt

wohl streichen muss.

1

Du darfst zwischen 8-18 Uhr zwischen mo und fr. mit Parkscheibe 2h parken und Bewohner mit Parkausweis auf der linken Seite

ich würde es so verstehen, dass die Scheinleute immer parken dürfen und die anderen von 8-18., 2h mit scheibe

sonst ohne einfach auch