verkehrsschilder richtig verstanden?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe das wie du.

Es gilt Parkscheibenpflicht, aber nur werktags von 7-18 h. Bewohner sind von der Parkscheibenpflicht ausgenommen.

Außerhalb der genannten Zeit darf jeder ohne Parkscheibe parken.

Rein formell gilt die "Berechtigung zum Parken" nur zu den genannten Zeiten.

Außerhalb der Zeiten wäre es so, als gäbe es das Schild nicht. Nur wenn du ohne Schild dort parken dürftest, darfst du das entsprechend.

Das ist in den meisten Fällen der Fall (rechter Fahrbahnrand oder Seitenstreifen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Wie du beschrieben hast hab ich es auch verstanden.

Wenn nicht: Schuld an meinen Fahrlehrer (Gott hab ihn seelig)

Hallo,

deine Interpretation ist richtig. Werktags zwischen 7 und 18 Uhr darf zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. Bewohner mit Parkausweis sind davon ausgenommen.

Es gilt Parkscheibenpflicht in der Zeit von 7-18 Uhr. Ausgenommen davon Bewohner mit Parkausweis.

In der Zeit von 18-7 Uhr wird keine Parkregelung getroffen. Also darf da jeder ohne Parkscheibe Parken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung