Darf ich da parken oder nicht?
Darf ich an dieser Stelle parken wenn ich kein Bewohner mit dem Parkausweis Nr. J bin ?
7 Antworten
Die Behörde hat da mutmaßlich Murks gebaut, weil sie auf dem Zusatzzeichen das Wort "frei" eingefügt hat. Das bedeutet nämlich, dass die auf dem Zusatzzeichen angegebenen Bewohner mit Parkausweis J von der Erlaubnis, auf dem Gehweg zu Parken, befreit sind. Die Befreiung von einer Erlaubnis stellt praktisch ein Verbot dar.
Für Bewohner mit Parkausweis J gilt die Erlaubnis des Gehwegparkens also nicht.
Alle anderen dürfen auf dem Gehweg in der dargestellten Weise Parken.
Da durch das Hauptzeichen die Art des Parkens (halbseitig auf dem Gehweg) angeordnet ist, darf niemand (weder Bewohner mit Parkausweis J noch Andere) auf andere Art parken (also z.B. nicht vollständig auf der Fahrbahn).
Dass die Behörde vermutlich eine andere Parkregelung im Sinn hatte (Parken auf dem Gehweg nur für Bewohner mit Parkausweis J und für niemand anderes) steht auf einem anderen Blatt. Angeordnet hat die Behörde jedenfalls das zuvor Beschriebene.
Das Wort "frei" ist hier zu viel. Ohne das Wort wäre es eindeutig, da dann die Berechtigung zum Parken nur für Bewohner gilt.
Da man erkennen kann, was gemeint ist, würde ich es nicht drauf anlegen wollen. Aber theoretisch ist das Zusatzzeichen ungültig und das Verkehrszeichen trotzdem anwendbar. Also Parken (halb auf dem Gehweg) für alle.
Darf ich an dieser Stelle parken
Nur mit dem entsprechenden Parkausweis.
Die ganze Umgebung ist ja anscheinend mit Bewohner-Parkausweispflicht mit unterschiedlichen Buchstaben zugepflastert.
Wenn du auf deinem Bild rechts abbiegst, darfte aber gegenüber H-Nr. 99 zumindest mit Parkscheibe 2 Std. kostenlos parken.

Als Bewohner ja
sonst nein
Nach meinem Verständnis darfst du da nicht parken.Ist aber echt dumm gemacht.Da müsste Parkverbot stehen ausser Parkausweis J,halb auf dem Bordstein