Darf man gegenüber von Einmündungen parken?
4 Antworten
Kommt auf auf den Abstand an. Wenn zwischen dir und der Ausfahrt 3m platz ist geht das. Da ist es egal ob es eine Ausfahrt/Einfahrt, Parklücke, Parkplatz oder ähnlich ist. So kenne ich das zumindest.
Grundsätzlich gilt das Halteverbot an engen Straßenstellen nur für die tatsächliche Straßenbreite (oder bei beidseitig parkenden Fahrzeugen der Platz dazwischen).
Gegenüber einer Einmündung darfst du bei genügend Platz also parken. Was genau "genug Platz" bedeutet, kann ich nicht genau definieren, eventuell gibt es dazu Urteile oder ähnliches. Ich weiß nur, dass keine erhebliche Sichtbehinderung entstehen darf, bedingt durch den fehlenden Platz und dass vorbeifahrende Fahrzeuge auf die Gegenspur ausweichen müssen. Je nach Straßenführung, Geschwindigkeitsbegrenzung etc. kann das durchaus variieren.
Ja, der Mindestabstand zur Verlängerung der anderen Bordsteinkante muss dabei 3,05m betragen
Ja, darf man solange es keine (sonstigen) Verbotsschilder gibt.
Danke.