PARKEN Wohnstraße welche Seite?
Hallo und zwar wollte ich fragen, wie man sich hier verhält. Vor meiner Wohnung Befindet sich eine Straße, einmal geht die nach links und einmal nach rechts. auf welcher Seite darf man jetzt parken. 2 Autos waren auf dem linken weg rechts am Straßen Rand und 1 Auto war auf dem rechten weg, rechts am Straßen Rand mit Lücke das die Autos durchfahren können. Dann hat das andere Auto einfach EXTRA genau gegenüber von dem Auto der alleine steht geparkt also auf dem weg nach links auf dem rechten Rand, damit keiner durchkommt. wer ist jetzt schuld??
3 Antworten
Grundsätzlich darf am Straßenrand geparkt werden, wo es nicht durch Zeichen oder durch eine Regel der StVO (z.B. vor Einfahrten) verboten ist.
In Wohngebieten ist das üblich, und gibt keine feste Regelung, auf welcher Straßenseite geparkt wird, das ergibt sich meist irgendwie im Laufe der Zeit. (Manchmal kann auch auf beiden Seiten zugleich geparkt werden, wenn die Straßebreit genug ist.)
Es MUSS allerdings grundsätzlich immer eine freie Fahrbahnbreite von MINDESTENS 3 Metern bleiben, sonst ist das Parken verboten!
Im Zweifel hat der "gewonnen", der zuerst da steht – ich darf gegenüber nicht mehr parken, auch wenn ich sonst immer da parke, und muss mir einen anderen Platz suchen.
Wenn es keine Regelung per Schilder gibt, muss man so parken, dass ein Durchkommen anderer Fahrzeuge, insbesondere der Feuerwehr oder Krankentransporte zu gewährleisten ist.
Parkt jemand auf "seinem Stammparkplatz", wo gerade jemand gegenüber steht, kann er diesen Platz in dem Moment nicht nutzen und muss woanders parken.
Notfalls einfach die Polizei rufen und abschleppen lassen.
Natürlich sollte man beweisen können, wer zuerst da war ...
In Fahrtrichtung ist grundsätzlich re. Parken, ausser in Einbahnstraße und siehe Verkehrszeichen wenn vorhanden. Von den Schnittpunkten von Kreuzungen und Einmündungen gilt 5 Meter Parkverbot.