PARKEN Wohnstraße welche Seite?

3 Antworten

Grundsätzlich darf am Straßenrand geparkt werden, wo es nicht durch Zeichen oder durch eine Regel der StVO (z.B. vor Einfahrten) verboten ist.

In Wohngebieten ist das üblich, und gibt keine feste Regelung, auf welcher Straßenseite geparkt wird, das ergibt sich meist irgendwie im Laufe der Zeit. (Manchmal kann auch auf beiden Seiten zugleich geparkt werden, wenn die Straßebreit genug ist.)

Es MUSS allerdings grundsätzlich immer eine freie Fahrbahnbreite von MINDESTENS 3 Metern bleiben, sonst ist das Parken verboten!

Im Zweifel hat der "gewonnen", der zuerst da steht – ich darf gegenüber nicht mehr parken, auch wenn ich sonst immer da parke, und muss mir einen anderen Platz suchen.

Wenn es keine Regelung per Schilder gibt, muss man so parken, dass ein Durchkommen anderer Fahrzeuge, insbesondere der Feuerwehr oder Krankentransporte zu gewährleisten ist.
Parkt jemand auf "seinem Stammparkplatz", wo gerade jemand gegenüber steht, kann er diesen Platz in dem Moment nicht nutzen und muss woanders parken.
Notfalls einfach die Polizei rufen und abschleppen lassen.
Natürlich sollte man beweisen können, wer zuerst da war ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Fahrtrichtung ist grundsätzlich re. Parken, ausser in Einbahnstraße und siehe Verkehrszeichen wenn vorhanden. Von den Schnittpunkten von Kreuzungen und Einmündungen gilt 5 Meter Parkverbot.