Parken um Einfahrt von Feldweg?
Hallo, um unser Haus erreichen zu können, müssen wir einen kleinen Feldweg hinunter fahren, was wir natürlich dürfen. Um die Ausfahrt herum sind Häuser, weswegen da öfters Autos parken.
Wir können eigentlich aus der Ausfahrt nach links oder nach rechts rausfahren, manchmal steht aber auch rechts ein Auto im weg, weswegen wir dann links rausfahren müssen. Hat uns nie gestört, deswegen haben wir auch nie was dazu gesagt.
Nun haben wir allerdings noch ein anderes auto, was nur rechts rüber rausfahren kann, da es andernfalls aufsetzen würde.
Zur Frage: Wie groß muss der Abstand beim parken vor feldweg-Einfahrten sein? Ist das genau wie bei normalen Einfahrten? Kann man dann da einfach so ein Schild hinstellen?
Das bild ist natürlich blöd. Wir sind das rote haus und wollen den Feldweg hoch fahren. Wir hätten die Möglichkeit links oder rechts raus zu fahren.
Links geht nicht, da ich mit meinem Auto aufsetzen würde. Rechts geht nicht, da ein Auto (gelb) im weg steht.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge würden da übrigens auch nicht her kommen..
Was genau ist eine Feldweg-Einfahrt? Geht sie von einem Feldweg zum Grundstück oder wie genau? Vielleicht ein Bild einfügen.
Da ist eine normale ,,Wohngebietsstraße". Da muss man dann einen Schotterweg hinunterfahren. Unten ist dann unser Haus und Hof und weiter gerade aus würde es Richtung wald gehen
Ich habe leider noch nicht verstanden, worum genau es geht.
- Ausfahrt vom Grundstück auf den Feldweg oder
- Einmündung von Feldweg auf Wohngebietsstraße
Wo genau parken die Autos?
Zweiteres. Und die autos parken neben der Einmündung, sodass ich nicht aus dem Feldweg raus auf die straße komme
Sehe gerade das Bild, das hilft schon mal. Stehen rund um die Einmündung irgendwelche Schilder? Vorfahrt, Geschwindigkeit, etc.?
Das ist eine 30er zone. Bordteine sind die ganze straße entlang abgesenkt
2 Antworten
Sie dürfen in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter einer Einmündung nicht parken. Maßgeblich sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten.
Warum nicht. Ist doch öffentlich. Als Vorfahrt ist er untergeordnet. Dazu braucht es keine Beschilderung.
Das ist echt schwer zu beurteilen, weil ich nicht einschätzen kann, ob der Weg als Einfahrt, Privatgrund oder Straße gewertet wird.
Ein abgesenkter Bordstein schließt nichts davon aus, regelt nur die (nicht vorhandene) Vorfahrt.
Grundsätzlich würde ich behaupten, dass man dort parken darf, sofern man nicht in die Einmündung hinein ragt. Allerdings darf das gelbe Auto auf dem Foto nicht teilweise auf dem Gehweg stehen, außer es ist mit Schild vorgeschrieben.
Ob der Feldweg als Straße zählt, könntest du evtl. daran erkennen, ob der Weg einen eigenen Namen hat und zu welcher Straße euer Haus gehört. Ist es ein eigener Name, dann dürfte es auch eine Straße sein, und somit die Einfahrt eine Einmündung. Dann gelten beim Parken die 5 Meter Abstand gemäß § 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO.
Abgesehen davon gilt aber bei Grundstücksausfahrten, dass das Ein- und Ausfahren ermöglicht werden muss – auch wenn man dafür rangieren muss. Wenn du also nach links abbiegen musst (und kannst), obwohl du rechts abbiegen wolltest, wäre das grundsätzlich zumutbar.
Der Weg hat keinen eigenen Straßennamen. Theoretisch wäre es auch möglich, links aus dem weg hinaus zu fahren. Das klappt allerdings nur mit unserem Suv, mein Auto würde aufsetzen
Mal im Bebauungsplan nachsehen oder bei der Gemeinde anfragen. Ansonsten einfach direkt an das Ordnungsamt wenden, die können sich dann damit auch beschäftigen, ob dort geparkt werden darf.
Wirtschaftswege haben keine Strassennamen da sie in aller Regel nicht öffentlich gewidmet sind. Sind sie nicht abgesperrt, sind sie öffentlich. Sind sie öffentlich, dann 5 Meter Regelung. Auch ein landwirtschaftliches Gerät muss gefahrlos ein und ausfahren können.
Zählt denn ein Feldweg als Einmündung?