Anzeige Verkehr?

3 Antworten

Es wäre ein Vorrang gewesen. Da du aber auf dem Gehweg nichts zu suchen hast, wäre theoretisch ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro gegen dich fällig.

Ohne Kennzeichen an deinem Fahrrad ist das aber pure Theorie.

HfPol110  18.03.2024, 16:53

Kleiner Korrektur, wäre kein Vorrang sondern ein einfahren.

Vorrang ist eine Änderung im Längsverkehr. In dem Fall kommen beide Parteien ja aus unterschiedlichen Richtung (also nicht gegenüberliegend).

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Still  18.03.2024, 16:55
@HfPol110

Da von Einfahrt die Rede ist, gehe ich von einer Hof- oder Garageneinfahrt aus. Vorfahrt wäre an Einmündungen und Kreuzungen gegeben.

Wer hat Vorfahrt? Immer dann, wenn sich Straßen kreuzen oder eine Straße in eine andere einmündet und sich die Fahrtrichtungen von Fahrzeugen kreuzen, kommt ein Vorfahrtfall in Betracht. In anderen Fällen, beispielsweise wenn Sie abbiegen oder wenden, spricht man nicht von Vorfahrt, sondern von Vorrang oder Vorrecht.
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HfPol110  18.03.2024, 17:03
@Still

Ich rede ja nicht von Vorfahrt.

Vorfahrt § 8 StVO

Einfahren § 10 StVO

Vorrang §6, 9 StVO

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Wenn du den Gehweg befahren darfst (was du sagst), hätte der PKW warten und dich passieren lassen müssen. Wer aus einer Einfahrt auf die Straße einfährt, muss den anderen Verkehrsteilnehmern die Durchfahrt ermöglichen, bevor dieser einfährt.

Still  18.03.2024, 16:48
Wenn du den Gehweg befahren darfst (was du sagst),

wo steht das denn? Wie gefühlt jeder Fahrradfahrer nimmt er sich das "Recht" raus, dort zu fahren, weil ihm jede rechtliche Alternative zu anstrengend ist ; - )

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HfPol110  18.03.2024, 16:49
@Still

Hat er unter dem Beitrag von peterobm geschrieben.

lg

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