Gibt's dafür eine Strafe (Autofahren)?
Nur in der Theorie ;)
Wenn man beim Abbiegen in eine Einfahrt einen Radfahrer übersehen hat (der Radfahrer fuhr auf dem Fahrradweg und wollte geradeaus, der Autofahrer ist abgebogen und hat den Weg des Radfahrers gekreuzt und hat ihm die Vorfahrt genommen) und ihm die Vorfahrt nimmt, aber in diesem durchaus fiktiven Szenario es keinen Kontakt gab bzw. nichts passiert ist, das aber jemand aufgenommen hat, kann es dann eine Strafe geben?
5 Antworten
Dann macht sich eher der strafbar, der das aufgenommen hat.
In diesem Szenario würde die Aufnahme von einer Dashcam stammen ^^
Strafzettel.
und hat ihm die Vorfahrt genommen
Das reicht für ein Strafzettel aus, auch ohne Kontakt oder Unfall
Nicht immer muss Jemand verletzt sein oder sterben, damit es eine Strafe gibt.
Ist ja Gefährdung des Straßenverkehrs und entsprechend strafbar (nebst anderen Sachen, aber fokussieren wir uns mal darauf)
missachten der Vorfahrt mit behinderung 25€
mit Gefährdung 100€ 1punkt
In der Konstellation : Nein. Insbesondere wenn die Personen darauf nicht spezifisch erkennbar waren und es primär um den Sachverhalt / Kennzeichen geht. Vorallem kann dieses Szenario nicht bewusst aufgenommen worden sein - so was spielt sich in Millisekunden ab. Wenn das passiert ist, dann realistisch dass Jemand zufällig gerade was anderes filmen wollte