Warum habe ich diese Frage falsch?

5 Antworten

...obwohl doch Radfahrer eigentlich immer bevorrechtigt sind , ...

Quark mit Soße, denn die haben weder Sonder- noch Wegerechte (außer evtl. mit Blaulicht und Einsatzhorn/sirene auf der Rübe!😂)

...also so haben die Fahrlehrer in den Theoriestunden gesagt

Dann sind die allenfalls Baumschullehrer... Glaub ich aber eher nicht - du wirs da wohl nicht richtig zugehört haben.

und in den Fragen war es auch immer so , dass Fahrradfahrer bevorrechtigt sind und die Könige der Straße sind \_(°-°)_/

Na, dann zeige mir doch mal solche Fragen...

wer hat dir den Unsinn erzählt..

keine Beschilderung gilt RvL. somit fährt das gezeigte Kfz als 1.

dann darf das Fahrrad dann der Linksabbieger

Hallo MachKeinHaram

Wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind, die die Vorfahrt regeln, dann gilt rechts vor links. Auch für Radfahrer gelten die Vorrangregeln.

Du fährst als äußerst rechts Kommender als erster

Dann der Radfahrer als Rechtskommender

Gruß HobbyTfz

Ne. Auch Radfahrer wie ich müssen die Vorfahrtsregeln beachten. Und auch gewähren. Nur: wenn ein Radfahrer "sein Recht behaupten will" , dann hat er schlechte Karten... Das war, so glaub ich, was dein Fahrlehrer dir beibringen wollte: Rücksicht auf schwächere. Radfahrer haben keine Knautschzone..

Im Straßenverkehr sind alle gleich. Radfahrer, pkw, lkw und Krad

also erst du dann rad dann das rote Auto