Muss man Fahrradfahrer immer Vorfahrt gewähren oder haben die die gleichen Regeln wie ein Auto?
8 Antworten
An welcher Stelle soll das so sein?
Bei rechts abbiegen muss ich die durchlassen, beim herausfahren aus einer Ausfahrt/ Seitenstrasse natürlich auch - ansonsten sind es Verkehrsteilnehmer wie jeder Andere die sich an die StVO halten müssen und auch Punkte bekommen bei Verstößen!
Für Fahrradfahrer gelten im Prinzip die identische Regeln wie für Autos auch (ausser halt so Details wie Benutzung des Fahrradstreifen und so, denke das ist klar).
In der Praxis scheint es aber geduldet zu sein dass diese sich nicht an geltende Vorschriften halten müssen...
Das stimmt, aber Fahrradfahrer fallen mir sehr viel häufiger durch sehr grobes Fehlverhalten auf. Beispiel: Es kommt selten vor dass jemand mit dem Auto einfach bei Rot über die Ampfel fährt. Bei Fahrradfahrern ist das völlig normal, so normal dass es nicht mal mehr eine Reaktion wie Empörung hervorruft. So zumindest meine Beobachtung.
Da muss ich dir aber wiedersprechen. Autofahrer sind genauso wie Radfahrer.
Was das Thema Rotfahren angeht, naja da teilen sich die Meinungen, schließlich ist YouTube durch Aufzeichnungen voll davon.
Auch ich erlebe täglich wie noch schnell über dunkel Gelb gefahren wird, um ja nicht warten zu müssen und 2 min. Schneller an der nächsten Kreuzung zu sein.
Was das Thema Radweg angeht, ist in vielen Köpfen noch: ein Radweg ist vorhanden, also muss der genutzt werden.. Nein eine allgemeine Benutzungspflicht besteht nicht. Auch wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser nicht unbedingt genutzt werden.
Benutzungspflichtige Radwege sind mit den Blauen Schild 237,240 oder 241 ausgeschildert. Alles andere sind Angebotsradwege was bedeutet ich kann drauf fahren, muss es aber nicht.
Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und die sind: Fahrradfahrer verstoßen viel öfter gegen grundlegendste Verkehrsregeln als Autofahrer. Das deckt sich auch mit der Erfahrungen anderer hier in der Gegend (Mein Kollege, überzeugter Radfahrer: "Die größte Gefahr für uns Radfahrer hier sind die anderen Radfahrer"). Wenn du eine anderer Erfahrung machst ist das für mich in Ordnung.
Im Straßenverkehr giltst du als Verkehrsteilnehmer. Du hast also die gleichen Regeln zu beachten. Bedenke aber, dass du mit dem Fahrrad am unsichersten bist, fahre also immer passiv.
Viele Radfahrer sind der Meinung sie dürfen alles u haben grundsätzlich vorfahrt,aber für sie gelten im Straßenverkehr die gleichen Regeln wie für alle
Die StVO gilt für alle Fahrzeuge, die auf der Straße bewegt werden mit Ausnahmen von diesen unsäglichen E-Scootern, die eine Zwitterstellung einnehmen.
Theoretisch muss also auch ein Radler Rechts vor Links beachten und auch an roten Ampeln anhalten.
Weil das aber so manche nicht tun, sind im Auto immer Vorsicht und Rücksicht geboten. Denn im Zweifelsfall ist es immer der Radler, der zu Boden geht.
In der Praxis gibt es auch genügend Autofahrer, die vergessen, dass sie nicht die einzigen auf der Straße sind.