Hallo liebe Community,
ich bin gestern auf dieses Thema gestoßen und habe Diskussionen dazu verfolgt, in denen es viele verschiedene Meinungen gab. Dabei waren sich alle immer sehr sicher, richtig zu liegen, obwohl sie sich gegenseitig an vielen Stellen widersprochen haben. Deshalb möchte ich diese Frage(n) jetzt gerne einmal mit Sicherheit beantworten können, gerne auch mit Quellen wie Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Alle Fragen beziehen sich auf Deutschland und den aktuellen rechtlichen Stand.
- Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern die StVO?
- Macht es dabei einen Unterschied, ob der Parkplatz bzw. das Parkhaus öffentlich bzw. privat ist? Gilt es automatisch als öffentliche Verkehrsfläche, wenn der Zugang unbeschränkt möglich ist?
- Macht es einen Unterschied, ob am Eingang ein Schild mit "Hier gilt die StVO" hängt?
- Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links?
- Macht es dabei einen Unterschied, ob die Struktur und die Markierungen einen Straßencharakter aufweisen?
Ich wäre sehr dankbar für alle fundierten Antworten, möglichst von Personen, die sich mit aktuellem Verkehrsrecht gut auskennen und vielleicht auch etwas Hintergrundwissen mitbringen können. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Nimento