Muss Fahrradfahrer mir am Zebrastreifen Vorrang gewähren?
Auch wenn er mit eine ruhigen Geschwindigkeit fährt?
Radfahrer haben ja schon selbst ein schlechtes Bild über sich verbreitet, indem sie gewisse ungewöhnliche Dinge tun, ist ja eh schon bekannt.
Ich gehe beim Zebrastreifen einfach rüber, Pech wenn er eine Vollbremsung durchführen muss. Denn im Recht bin doch ich nh?
Er hat genauso wie PKW, LKW, Bus, Taxi etc. sich an verkehrsregeln zu halten
3 Antworten
Als Fußgänger hast du immer Vorrang.
Der Radfahrer muss bremsen.
Drauf anlegen tue ich sowas aber nicht, denn im Zweifel möchte ich weder von Radfahrern noch Autos zu Brei gefahren werden, auch wenn ich im Recht bin.
Nach § 26 StVO sind Fahrradfahrer an FGÜ genauso wartepflichtig wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren.
Wenn er eine Vollbremsung durchführen muss hat er schon vorher falsch gehandelt da vor Fußgängerüberwegen mit besonderer Vorsicht zu fahren ist und man jederzeit darauf eingestellt sein muss anhalten zu können.