WAnn muss man Fußgänger beim abbiegen Vorrang gewähren?
Wenn die Kreuzung nicht Ampel geregelt ist , muss man ja Fußgänger( und Fahrradfahrer)beim abbiegen vorlassen. Jedenfalls wenn die Fußgänger dann auf der Straße ist, auf der man abgebogen ist. Und muss man die Fußgänger nur vorlassen, wenn sie wirklich gerade dabei sind die Straße zu überqueren oder auch , wenn sie Verkehrs bedingt warten müssen , weil z.b die andere Straßenseite zu stark befahren ist , um rüber zu laufen?
5 Antworten
Jeder der an/im Straßenverkehr teilnimmt ist ein Verkehrsteilnehmer. Für den Personenkreis gelten die Strassenverkehrsgesetze. Ist die Kreuzung gleichberechtigt, musst du dem Fußgänger sein Vorrecht einräumen. Auch von der Gefährdung wäre er dir unterlegen. Selbst wenn er was falsch macht, der Klügere gibt nach. Das verlangt auch der Paragraph 1 der StVO.
Wenn du siehst das du sie gefährden könntest musst du warten ist doch klar. Die haben immer Vorrang beim Abbiegen. Selbst wenn jemand über eine rote Ampel gehen würde, kannst du ihn nicht plattfahren.
Bei Zebrastreifen auf jeden Fall
Fussgänger muss man immer vor lassen bei Zebra Streifen.
Wenn ein überfahrenes Zebra auf dem Asphalt liegt, oder einer Ampel.