Fahrradfahrer haben am Kreisverkehr vorrang trotz Vorfahrtgewehren?

3 Antworten

So einfach, wie es dargestellt wird, ist die Situation nicht. Das Durchfallen dürfte berechtigt sein. Die Beschilderung ist unzulässig.

Es ist ein straßenbegleitender Radweg, da er weniger als fünf Meter von der Fahrbahn entfernt ist und ihrem Verlauf folgt. Er ist somit Teil der Kreisfahrbahn und der Radverkehr hat die gleichen Vorfahrtsrechte.

Das "Vorfahrt gewähren"-Schild dürfte hier nur stehen, wenn er außerorts liegen würde, was man aber anhand des Videos ausschließen kann, das Ortsschild ist klar erkennbar.

Um hier eine zulässige Wartepflicht für den Radverkehr einzurichten, hätte man den Radweg für die Querung vom Kreisverkehr deutlich wegführen und dabei auch die Benutzungspflicht aufheben müssen.

Niemand kann oder darf an dieser Stelle damit rechnen, dass ein für ihn kaum erkennbares "Vorfahrt gewähren"-Schild für den Radverkehr rechtswidrig angebracht ist. Rechtlich gesehen liegt der Radweg hier mitten auf der Fahrbahn. Wenn er Teil der Fahrbahn ist, kann er nicht der Fahrbahn (also sich selbst) gegenüber wartepflichtig sein.

Zudem gibt es hier keinerlei Beschilderung, welche die übrigen Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie hier entgegen jeglicher Vernunft und Logik unzulässigerweise Vorfahrt haben sollen.

Die Fahrschülerin hätte nicht einfach darauf hoffen dürfen, dass dort möglicherweise ein unzulässiges Verkehrszeichen steht, an das sich hoffentlich jeder halten wird, sondern hätte sicherheitshalber den Radfahrer, der sich rechtlich gesehen direkt neben ihr auf ihrer Spur befindet, abbiegen lassen müssen.


Lukas1337992 
Fragesteller
 05.07.2022, 11:31

Okey, werden diese wege nicht auf der Fahrbahn markiert bzw Innerorts sind sie ja meist mit rot oder grüner Farbe? Und der Ortsteil ist in einem Industriegebiet ist es dort evt anderst?

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Dann ist der Fahrprüfer dämlich. Deine Freundin hat nichts falsch gemacht.


Amtsschreck  05.07.2022, 07:13

Und der Fahrlehrer ebenfalls, weil er scheinbar auch kein Veto eingelegt hat.

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ZuumZuum  05.07.2022, 07:18

Da lege ich veto ein.
Grundsätzlich hat man dem schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber Rücksichtnahme zu leisten. Das heisst, die Fahrschülerin hätte Obacht geben, und damit rechnen müssen, das ein Fahrradfahrer sich nicht unbedingt an Verkehrsregeln hält. Im Zweifelsfalle IMMER sein Vorfahrtsrecht aufgeben. Das ist besser, als darauf zu bestehen und dann evtl. jemanden auf der Motorhaube liegen zu haben. Denn dann ist völlig klar, wer den Hauptteil der Schuld trägt, nämlich der Verkehrsteilnehmer der ein Fahrzeug führt, von dem eine grundsätzliche Betriebsgefahr ausgeht. Nicht ohne Grund muss man nämlich für diese eine Fahrerlaubnis erwerben.

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Was hat denn der Fahrlehrer dazu gesagt? Es ist doch offensichtlich, dass Du Vorrang hattest. Möglicherweise wurde Dir angelastet, an der Stelle Gas gegeben zu haben, anstatt bremsbereit gewesen zu sein. Da gibt es ja mittlerweile ganz komische Interpretationsspielchen.

Den genauen Weg kenne ich nicht, aber ich würde da Widerspruch einlegen. Müsste man heraussuchen, wie und wo. Vermutlich beim TÜV? Oder eine entsprechend übergeordnete Behörde der Prüfer.