da man offiziell ohne gültigen Vertrag kein Kabel-Signal konsumieren darf.
Da stimmt so nicht ganz, da in D ein Recht auf Informationsfreiheit gilt.
Das umfasst alle öffentlich-rechtlichen Sender (ÖR), also die, die von der Rundfunkgebühr bezahlt werden (Das Erste, ZDF inkl. -neo und -info, arte, 3sat, Kika, Phönix, tagesschau24, ONE, ARD alpha und die regionalen dritten Programme wie NDR, mdr, BR usw.)
Nicht dabei sind die Privatsender (Sat1, RTL, RTL2, SuperRTL, Pro7, VOX, Kabel1, N24doku, WELT usw.)
Da man die ÖR auch kostenlos über DVB-T2 beziehen könnte (vom Fernsehturm per Antenne) oder über Internet, gibt es so rechtlich keine Probleme als "Schwarzseher". Schließlich verbrauchst du keinen "Strom" des Kabelanbieters, der Kabelabgriff in deiner Wohnung verursacht in dem Sinn keinen "wirtschaftlichen Schaden".
Punkt 2: NIEMAND darf in deine Wohnung, um zu kontrollieren, ob ein TV-Kabel in der Dose steckt, schon gar nicht ohne Ankündigung. Außerdem liegen die Dosen oft hinter Schränken, die unverrückbar sind oder beispielsweise nur für den Radio-Empfang der Stereo-Anlage dienen oder nur für das Internet des Kabelmodems.
Das Einzige, was bei dir geht: Die Baumstruktur dort auftrennen, wo der "Ast" in deine Wohnung führt (z.B. im Treppenhaus) und dort einen Sperrfilter einbauen. Der sorgt dann dafür, dass gar kein TV mehr geht oder nur die ÖR-Programme.
Wer nämlich einen Kabel-Internet-Vertrag hat, aber kein TV-Paket mit bucht, dem muss das Kabel aus dem Keller trotzdem bleiben. Somit ist eine totale Kappung des Kabels eben auch nicht möglich.
Aus der Erfahrung kann ich sagen, dass auch in dem Fall immer TV weiterhin funktioniert, denn für Kabelkunden gäbe es kaum Kontroll- oder Umbaukapazitäten, schon allein wegen der Vielzahl der Nutzer und der daraus folgenden Menge und Kosten der Kontrolleure und Techniker.
Gruß DER ELEKTRIKER