Meines Wissens gibt es drei Bereiche, die abgedeckt sein müssen:

  • Sprachlich-musischer Bereich,
  • Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich, und
  • Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Bereich.

Aus dem Namen des zuletzt genannten kannst Du die Antwort auf Deine Frage schließen ;).

Aber sicherheitshalber solltest Du diese Frage mit dem/der Oberstufen-Koordinator/in Deiner Schule klären, insbesondere ob es für einen Wechsel noch nicht zu spät ist. Für solche Fragen ist der/die da, und er/sie kann sie Dir - im Gegensatz zu irgendwem hier - verbindlich beantworten.

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  • Auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück braucht man sich nicht an die Regeln der StVO zu halten.
  • Ist der Parkplatz aber frei zugänglich, ist er öffentlicher Verkehrsraum, und es gilt die StVO.

Die Frage ist also: Kann irgendwer (mit Absicht, oder auch nur aus Versehen, z.B. weil er sich verfahren hat) auf den Parkplatz kommen, während Du dort fährst? Wenn ja, solltest Du Dich an alle Vorgaben der StVO halten...

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Um welche Art von Arbeitskleidung handelt es sich denn?

Bei handwerklichen Berufen sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, die Arbeitskleidung zu ersetzen, gewisse "Gebrauchsspuren" sind da völlig normal.

Bei sonstiger Arbeitskleidung (z.B. "Uniform" für Busfahrer, Briefträger, im Einzelhandel etc.) hängt das von den jeweiligen betrieblichen Vereinbarungen ab.

In der Regel wird eine "Grundausstattung" vom AG gestellt, im Gegenzug verpflichtet sich der AN zur pfleglichen Behandlung. Unter dieser Voraussetzung wird die Kleidung bei "normaler Abnutzung" meist auch irgendwann vom AG ersetzt.

Sollte bei "übermäßiger Abnutzung" oder grob fahrlässiger Beschädigung (insbesondere wenn dies außerdienstlich passiert) aber ein vorzeitiger Ersatz notwendig sein, muss dies meist der AN selbst bezahlen.

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Im Deutschen nennt man so was tatsächlich ein Oval, ein anderes sinnvolles Wort dafür kenne ich nicht.

(Auch wenn oval wörtlich eigentlich "wie ein Ei" bedeutet, würde ich unter Oval sogar ausschließlich diese Form verstehen, die aus zwei Geraden und zwei Halbkreisen besteht.)

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Hä???

Das ist eine vollkommen eindeutige Situation, wie es sie genau so tausendfach in Deutschland gibt. Was könnte denn da irgendwie "im Zweifel"?

Der Bildausschnitt ist zwar zu klein, ich kann so nicht erkennen, ob da Richtungspfeile auf der Fahrbahn sind – davon würde ich aber mal ziemlich sicher ausgehen, gerade weil es dahinter ja nicht weiter geht.

Das heißt

  • Die rechte Spur ist eine Abbiegespur, von der darf nur nach rechts fahren. Für diese Spur gilt die Ampel mit dem Rechts-Pfeil.
  • Die linke Spur ist für den Geradeaus-Verkehr (und, falls das hier geht, für Linksabbieger). Für diese Spur gilt die Ampel ohne Pfeil.

Ich vermute, das Problem liegt lediglich an der Gewohnheit:

Ich denke, es gab hier bislang nur eine Ampel (ohne Pfeile), die dann für beide Spuren galt. Von der rechten Spur durfte man aber ziemlich sicher auch da schon nur rechts abbiegen. Wahrscheinlich haben aber zu viele Rechtsabbieger den Vorrang der Fußgänger missachtet, die gleichzeitig Grün hatten, und es kam häufig zu Unfällen, weshalb dann die zusätzliche Abbiegerampel eingerichtet wurde.

Für jeden, der die vorherige Situation nicht kennt, ist vollkommen klar und eindeutig, wie sich hier zu verhalten ist.

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Grundsätzlich darf am Straßenrand geparkt werden, wo es nicht durch Zeichen oder durch eine Regel der StVO (z.B. vor Einfahrten) verboten ist.

In Wohngebieten ist das üblich, und gibt keine feste Regelung, auf welcher Straßenseite geparkt wird, das ergibt sich meist irgendwie im Laufe der Zeit. (Manchmal kann auch auf beiden Seiten zugleich geparkt werden, wenn die Straßebreit genug ist.)

Es MUSS allerdings grundsätzlich immer eine freie Fahrbahnbreite von MINDESTENS 3 Metern bleiben, sonst ist das Parken verboten!

Im Zweifel hat der "gewonnen", der zuerst da steht – ich darf gegenüber nicht mehr parken, auch wenn ich sonst immer da parke, und muss mir einen anderen Platz suchen.

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Die Frage ist insofern unmöglich zu beantworten, als dass jede natürliche Zahl auch eine ganze Zahl ist – wenn man "Natürliche Zahl" auswählt, MUSS man auch ZUGLEICH "Ganze Zahl" auswählen.

Eine ganze Zahl ist "0" definitiv, die Frage müsste also eigentlich lauten "Ist 0 ein Element der Natürlichen Zahlen oder nicht?"

Ich persönlich finde es relativ natürlich, beispielsweise zu sagen "ich habe kein Haus", oder mathematischer ausgedrückt "ich habe 0 Häuser". Daher würde ich eigentlich die 0 zu den natürlichen Zahlen zählen, das wird aber in der Mathematik nicht ganz einheitlich gehandhabt. Sicherheitshalber sollte man daher "IN⁰" (die 0 aber als Index) schreiben, wenn man die 0 einschließt.

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Das letztere ist auch in NRW der Fall (zumindest damals bei mir und auch vor ein paar Jahren bei meinen Kindern) – 3 schriftliche und ein mündliches Fach in der Abiturprüfung.

Eventuell können in den schriftlichen Fächern noch ein mündliche Prüfung dazu kommen, entweder wenn die Klausur zu sehr (ich meine, mehr als 3 Punkte = eine ganze Note) von der Vorzensur abweicht, oder wenn man das Ergebnis der Klausur verbessern möchte.

In der Qualifikationsphase (Oberstufe) muss aber auch das mündliche Prüfungsfach schriftlich belegt werden, und man muss insgesamt mindestens 8 verschiedene Fächer belegen – vielleicht stammt daher das Missverständnis?

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Das musst Du mit den Unternehmen klären.

Die meisten Busunternehmen, die ich kenne und die die Ausbildung zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" anbieten, erwarten zumindest offiziell einen Hauptschulabschluss, möglichst mit guten Kenntnissen in Mathe und Physik.

Siehe z.B.

https://www.aseag.de/karriere/ausbildung/fachkraft-im-fahrbetrieb

Es kann aber durchaus sein, dass das im persönlichen Gespräch etwas weniger streng gesehen wird, insbesondere da derzeit eigentlich alle Unternehmen händeringend Fahrpersonal suchen.

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Ich denke, bei der geringen Abweichung sollte das keine Probleme, nicht einmal spürbare Konsequenzen ergeben.

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Wenn man die Zweier-Potenzen kennt, sieht man, dass 512 = 2⁹ ist.

Und wenn man dann auch noch die Potenzgesetze kennt, weiß man

  • 2⁹ = 2•2⁸ = 2⁸ + 2⁸ = (2⁴)² + (2⁴)² = 16² + 16²

Die Lösung a = b = 16 wäre daher recht naheliegend.

Wenn einem die nicht gefällt, kann man zunächst die Formel a²+ b² = c² nach b umstellen und den bekannten Wert für c² einsetzen:

  • b = √(512 - a²)

Dann kann man a frei wählen, in die Formel einsetzen, und erhält das zugehörige b – nur muss a < √(512) sein.

Das heißt, so wie sie hier steht, ist die Aufgabe nicht eindeutig lösbar. Ich vermute allerdings wie Florabest, dass es noch eine weitere Information über das Dreieck gegeben ist.

Sollte diese Information "gleichschenklig" o.ä. sein, ist die Lösung einfach: Man teilt das gegebene c² durch 2 und zieht aus dem Ergebnis die Wurzel. Damit kommt man auch auf die oben schon erwähnten Lösung a = b = 16.

Ist die Information eine andere, so muss man versuchen, diese durch eine Gleichung auszudrücken. Mit dieser Gleichung und mit a²+ b² = 512 hat man ein Gleichungssystem mit zwei Gleicungen und zwei Unbekannten, das man mit den bekannten Verfahren lösen kann.

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Bei Aufgabe 2 hast Du erst einmal den Körper nicht richtig zerlegt. Der besteht aus einem Quader und zwei halben Zylindern, die zusammen einen ganzen Zylinder ergeben

  • Du hast beim Quader die volle Breite des Körpers genommen und vergessen, die Breite des Zylinders abzuziehen. Hier müsste es statt V = 8,6 cm • 4 cm10,5 cm richtig heißen
V = a•b•c
= 4,6 cm • 4 cm • 10,5cm
  • Und beim Zylinder hast Du irgendwie alles vertauscht 🙁. Der Durchmesser des Zylinders ist die Dicke des Körpers, d.h. 4 cm – der Radius ist die Hälfte davon, also 2 cm. (Du hast hier wohl die Breite des Quaders halbiert.) Die Höhe des Zylinders ist die Länge des Körpers, also 10,5 cm. (Du hast hier wohl den Durchmesser des Zylinders, die Dicke des Körpers angegeben.) Hier müsste es statt V = TT•(4,6)²•4 richtig heißen
V = TT•r²•h
= TT•(2 cm)²•10,5 cm

Bei Aufgabe 3 hast Du die beiden Quader korrekt berechnet, nur bei der Pyramide ist Dir ein Fehler unterlaufen, Du hast statt der Grundfläche G nur die Grundseite g eingesetzt. Hier müsste es statt V = ⅓ • 2,2 cm • 2,5 richtig heißen

V = ⅓•G•h
= ⅓ • (2,2)² cm² • 2,5 cm

(Das hätte Dir auffallen können, denn cm•cm ergeben nur cm², die Einheit des Volumens ist aber cm³.)

Ausrechnen darfst Du jetzt selber 😉.

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Auf dem Foto ist das (zumindest bei mir auf dem Handy) leider schlecht zu erkennen.

Ich vermute, dass sich bei allen Teilen schlicht um Beton handelt. Die beiden verschiedenen Farben resultieren aus verschiedenen "Rezepten" (Mischungen von verschiedenen Zement-Arten und Zuschlag-Stoffen), die wiederum auf unterschiedlichen Anforderungen beruhen – ein Fundament für eine Leitplanke wird anders beansprucht als ein "Gehweg" davor, der nicht einmal ernsthaft begangen werden kann.

Die schwarzen und weißen Punkte halte ich gar nicht für ein Muster des eigentlichen Betons, sondern für nachträgliche Verunreinigungen (Vogelkot, Ausblühungen etc.) - der Bereich unter der Leitplanke ist quasi "überdacht" und damit gegen Verunreinigungen besser geschützt, außerdem nehmen verschiedene Beton-Mischungen so etwas verschieden an.

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Mal blöd gesagt:

Im Traum ist alles möglich 😉.

Etwas weniger blöd gesagt:

Ja, es ist durchaus nichts Ungewöhnliches, wenn im Traum Dinge, Orte und/oder auch Personen miteinander verknüpft werden, die in der Realität nichts miteinander zu tun haben.

Es würde mich nicht einmal überraschen, wenn ich im Traum eine Wohnung hätte mit einem Zimmer aus Wohnung C und einem anderen aus Wohnung E, und dort gemeinsam mit der Ex-Freundin wohne, mit der ich real in Wohnung A zusammen war – und uns dann ihre Eltern besuchen, die im echten Leben irgendwelche Jugendfreunde von mir sind, und die immer noch so aussehen wie damals. Ach ja, vor dem Fenster sehe ich eine schwedische Landschaft, die ich vom Urlaub kenne...

Es passiert sicherlich nicht oft, dass man ein solches Durcheinander träumt, und man möge mich bitte nicht fragen, was einem das Unterbewusstsein damit sagen will – aber es kommt vor.

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Zum zweiten Teil der Frage:

Der Führerschein allein reicht nicht, um als Busfahrer zu arbeiten, dazu ist die "beschleunigte Grundqualifikation Berufsraftfahrer" notwendig – das ist eine Prüfung vor der IHK.

Fast alle Fahrschulen, bei denen man einen Busführerschein machen kann, bieten auch Kurse für die Grundqualifikation an, das kann man also parallel erledigen.

Hat man Führerschein und Grundqualifikation, wird man bei der aktuellen Arbeitsmarktlage kaum Probleme haben, ein Busunternehmen zu finden, bei dem man quasi sofort anfangen kann. (Nur wenige Unternehmen stellen ausschließlich voll ausgebildete "Fachkräfte im Fahrbetrieb" ein.)

Zum ersten Teil musste ich erst selber recherchieren:

Nein, das geht nicht – um eine Fahrlehrerausbildung zu beginnen, muss man für die Klasse B mindestens 3 Jahre Fahrpraxis haben, für die anderen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Klasse.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrlehrer/

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Das bezieht sich auf unterschiedliche Teile der Kennzeichnung der Reifen:

So bedeutet z. B. die Aufschrift 185/65 R 15 85 H folgendes:
▪︎ 185: Die nominelle Breite des Reifens unbelastet an der breitesten Stelle (nicht der Lauffläche!) beträgt 185 mm.
▪︎ 65: Das prozentuale Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite ist 65 %; in unserem Beispiel beträgt die Flankenhöhe somit 120 mm (= 185 mm × 65 %). Fehlt diese Zahl, wie etwa bei der Reifenbezeichnung „155 R 15“, so ist dieses Verhältnis 80 Prozent.
▪︎ R: Radiale Bauweise der Reifenkarkasse. Ein D kennzeichnet die diagonale Bauweise (diese muss laut ECE 30 nicht gekennzeichnet werden).
▪︎ 15: Der notwendige Felgendurchmesser für diesen Reifen ist 15 Zoll.
▪︎ 85: Angabe der Tragfähigkeit in Form des Lastindex (LI). Der LI 85 indiziert laut Zuordnungstabelle eine maximal zulässige Last von 515 kg.
▪︎H: Der Geschwindigkeitsindex erlaubt eine maximale Geschwindigkeit von 210 km/h.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Autoreifen

  • Für die erste Frage müssen also die ersten beiden Zahlen der Kennzeichnung überprüft werden,
  • für die zweite der letzte Buchstabe und die davor stehende Zahl.
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Da aus der Zeichnung nicht ersichtlich ist, um welchen der beiden unbekannten Winkel es geht, kann man das nicht beantworten.

Die im Bild mit x markierte Seite ist die Hypotenuse.

Zum im Bild unteren Winkel ist 1,9 die Ankathete, 5,7 die Gegenkathete. Zum im Bild oben liegenden Winkel umgekehrt.

Zum rechten Winkel haben die Begriffe An- und Gegenkathete überhaupt keinen Sinn.

Vielleicht gibst Du mal die konkrete Aufgabenstellung an, dann könnte man vielleicht eine konkrete Antwort geben.

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Pausen werden genau wie Noten nach "Schlägen" (richtiger: nach Bruchteilen einer "Ganzen") bemessen.

Und Pausen können genau wie Noten beliebige Länge haben und an beliebigen Stellen im Takt erscheinen. Es gibt also keine Taktschläge, die "alle Pausen in Musik" haben, das ist für jede Pause anders.

Dargestellt werden Pausen in der üblichen Notenschrift wie folgt:

Bild zum Beitrag

https://www.musiklehre.at/g7/pausenwerte/

Kürzere Pausen (1/64, 1/128 etc.) würden durch zusätzliche "Häkchen" dargestellt (wie kürzere Noten durch zusätzliche "Fähnchen"), wenn man sie denn mal brauchen sollte.

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Ich weiß nicht, ob ich Frage richtig verstehe...

In einem Koordinatensystem gibt es selbstverständlich Punkte, die die gleiche x- und y-Koordinate haben. In einem "üblichen" Koordinatensystem (gleiche Einheiten, Achsen senkrecht zueinander) ist das eine Gerade mit der Steigung 1 (45°), oder anders gesagt, die Winkelhalbierende zwischen den beiden Achsen.

Bild zum Beitrag

Wenn gemeint gewesen sein sollte, ob x- und y-Achse die gleiche Richtung haben können:

Theoretisch ja – aber das wäre sinnlos. Dann wäre das Koordinatensystem eindimensional, und man könnte damit auch nicht mehr tun als mit einer einzigen Achse.

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