Wende Dich an ein Theater o.ä. in Deiner Nähe und frage nach.

Es gibt allerdings für Dich ein Problem: Du bist unter 14 Jahre alt, und darfst daher aufgrund des Jugendschutzgesetzes nach 20:00 Uhr nicht mehr auf der Bühne stehen. Du könntest also nur in Nachmittags-Vorstellungen mitwirken.

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Nein, 4 m Breite, 4 m Länge und 4 m Höhe wären 4×4×4 = 64 m³.

4 m³ wären 4 Würfel zu je 1 m³ – also z.B. ein Turm mit je 1 m Länge und Breite und einer Höhe von 4 m, oder ein Quader mit je 2 m Länge und Breite und einer Höhe von 1 m.

Um 4 m³ zu haben, muss das Produkt aus Länge, Breite und Höhe 4 ergeben. Bei dem o.g. Turm sind das 1×1×4 = 4, bei dem Quader 2×2×1 = 4.

Ein Würfel mit 4 m³ Volumen hätte eine Kantenlänge von ³√4 (≈ 1,5874) m, denn ³√4׳√4׳√4 = (³√4)³ = 4.

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Wären es zwei Linksabbiegerspuren, solltest Du in Deiner Spur bleiben – Kein Spurwechsel während des Abbiegens!

(Das ist zwar nicht ausdrücklich in der StVO verboten, aber immer ein unnötiges Risiko. Außerdem müsste man den Spurwechsel ja durch Blinken anzeigen – das geht aber nicht, solange der Blinker wegen des Abbiegens noch an ist. 😉)

Das sieht für mich aber so aus, als gäbe es nur eine Linksabbiegerspur. Dann hast Du (aber nur innerorts! - außerorts greift das Rechtsfahrgebot) freie Fahrstreifenwahl.

Ich persönlich würde wohl die rechte Spur nehmen – es sei denn, ich weiß, dass ich als nächstes noch mal links abbiege.

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Wenn jemand zu "lebenslanger Haft" veurteilt wird, dann HEISST auch "lebenslange Haft", d.h. theoretisch bis zum Tod.

Sie KANN allerdings nach FRÜHESTENS nach 15 Jahren zur BEWÄHRUNG ausgesetzt werden. Das heißt

  • Mindestens 15 Jahre müssen abgesessen werden.
  • Es ist kein Automatismus, dass man nach 15 Jahren auf freie Fuß kommt ‐ das muss beantragt werden, und der Antrag wird dann geprüft und kann (je nach Umständen, z.B. Verhalten während der Haft) auch abgelehnt werden.
  • Werden die Bewährungsauflagen nicht erfüllt, geht man direkt wieder in den Knast, und die Chancen für einen nächsten Antrag auf Bewährung stehen schlechter.

Wer unter lebenslanger Haft grundsätzlich "lausige 15 Jahre" versteht, hat es falsch verstanden – es KANN so sein, dass man nach 15 Jahren raus kommt, das ist aber nicht der Normalfall.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

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Rechtlich kein Problem, solange Du nicht längerfristig so viel arbeitest, dass Du über die Minijob-Grenze hinaus kommst.

Die Frage ist, wie das "arbeitstechnisch" hinkommt, d.h. wie sich das mit Deinem Aufgabenbereich verträgt, und ob der Arbeitgeber einverstanden ist:

Ich weiß ja nicht, was Du machst – wenn Du z.B. jeden Abend nach Geschäftsschluss die Bude fegst, ist das schwierig: Damit bist Du nach einer Stunden fertig und KANNST gar nicht mehr arbeiten, und wenn Du einen Tag nicht fegst, ist die Bude am nächsten Morgen dreckig und die Kundschaft pikiert – da wird der Chef nicht begeistert sein.

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Es gibt tatsächlich mindestens ein Hotel in einem ehemaligen Gefängnis, und wenn ich mich an den Bericht, den ich darüber mal gesehen habe, recht erinnere, läuft auch der Betrieb ähnlich wie in einem Gefängnis ab.

Dass man in einem echten, noch als solches genutztem Gefängnis als Gast übernachten kann, halte ich für unwahrscheinlich bis ausgeschlossen, sowohl aus Sicherheits- wie auch aus Platzgründen – freie Zimmer sind selten im Knast 😉.

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Ich gebe zu: Ich fand es zwar seltsam, musste es aber mit dem Original vergleichen, um den Fehler zu finden.

Bild zum Beitrag

(Bildquelle: Wikipedia)

Das ballspielende Kind und das Auto sind vertauscht.

Daher erscheint das Auto im falschen Schild kleiner, wir sind gewohnt, perspektivisch zu sehen.

Außerdem wurde bei der Manipulation ein Stückchen vom Bein des Kindes abgeschnitten.

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Ich kenne die bayerischen Vorschriften diesbezüglich nicht, mir ist nicht einmal lar, um welche konkrete Situation hier geht.

Aber das kommt mir doch ziemlich seltsam vor.

Kleiner Tipp: Für eine solche Fragen solltest Du Dich am besten nicht ChatGPT oder sonst eine künstlichen Intelligenz wenden, sondern Dich an natürliche Intelligenz und Fachkompetenz der Beratungslehrerin / des Beratungslehrers an Deiner Schule – dafür ist die / der da, das ist ihr / sein Job!

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Kommt drauf an - der Ruhrpott ist groß 😉.

Für einige Ziele im Ruhrgebiet (z.B. Kamen selbst) ist das immer noch eine der Möglichkeiten, um von Hamburg da hin zu kommen.

Alternativ wäre die A7 bis Hannover-Ost und von dort die A2.

Bild zum Beitrag

Für etliche andere Ziele ist es aber inzwischen günstiger, eher oder später (z.B A43 oder A44) von der A1 anzubieten und dann noch weiter zu wechseln – einige der "kleine" Autobahnen im Ruhrgebiet gab es meiner Erinnerung nach damals tatsächlich noch nicht.

Wobei ich glaube, Gottlieb Wendehals wollte da nicht wirklich eine Route beschreiben, sondern hat einfach nur ein Kreuz genannt, das fast jeder (zumindest dem Namen nach) kennt.

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  • Pflastersteine und -platten,
  • Mauersteine (ein 8DF ist quasi ein Würfel, https://www.bau-doch-selber.de/bautipps/mauersteine.html)
  • Pappkartons, allgemein Verpackungen,
  • Normkörper zur Ermittlung z.B. der Kofferraum-Volumens (https://www.kfz.net/autolexikon/vda-norm/)
  • ...
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Wo stand der Bus denn?

Als Busfahrer gelten für mich gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten. Die sind in den Dienstplänen berücksichtigt, wie die genau verteilt werden können, muss sich nach den Fahrplänen der einzelnen Linien richten. (Das ist für die Dispo manchmal nicht ganz einfach, das unter einen Hut zu bringen 😉.)

Da kann es durchaus sein, dass ich mit meinem Bus eine Dreiviertelstunde oder auch länger z.B. direkt an oder zumindest in der Nähe der End- oder Anfangshaltestelle einer Linie herumstehen muss – bei einer Nachtschicht auch mal rund um 23 Uhr oder auch noch später. Und während der Zeit mache ich natürlich alle Lichter aus (soweit nicht nötig), oft schlafe ich auch etwas – und wenn dann draußen wer rumlatscht und mich weckt, schaue ich natürlich, wer da stört 😉.

Manchmal werden Busse aber auch nach Feierabend nicht auf einem Betriebshof abgestellt, sondern irgendwo "draußen". Bei mir ist es beispielsweise so, dass ich "meinen" Bus in Schulzeiten abends "mit nach Hause" nehme und bei mir um die Ecke an der Straße parke, andere Kollegen parkten "ihren" Bus auf einem großen Park&Ride-Platz, ein früherer Arbeitgeber hatte immer mehrere Busse in einem Gewerbegebiet in einer Nachbarstadt stationiert. Da schaut dann niemand mehr danach, wenn der Bus einmal abgestellt ist.

Und da ist es mir schon mehrfach passiert, dass ich morgens zu Dienstbeginn festgestellt habe, dass über Nacht jemand im Bus gewesen sein muss, z.B. weil ich Pizza-Schachteln oder auch leere Flaschen gefunden habe, die am Abend vorher mit Sicherheit noch nicht da waren.

Einmal ist es mir sogar bei einem Bus passiert, der auf dem Betriebshof geparkt war, dass ich morgens einen "Tippelbruder" geweckt habe, der sich auf der letzten Bank schlafen gelegt hatte – konnte ich ihm bei dem Wetter an dem Tag nicht mal übel nehmen 😉.

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