Darf ich hier parken?
Darf ich hier parken? Wie lange darf ich?
8 Antworten
Das Schild sagt aus, dass das Parken von PKW erlaubt ist. In der Zeit Sa 5-16 Uhr gilt das Schild nicht. Es wird keine Parkregelung getroffen.
Wenn da keine andere Anordnung getroffen wurde, die das Parken einschränkt, darf Sa 5-16 jeder da parken. Also auch Wohnmobile, Motorräder und sonstwas.
Vermutlich das so nicht gemeint. Aber das sagt die Regelung so aus.
Ein Zeichen 314 dessen Gültigkeit zeitlich eingeschränkt ist, gilt in der restlichen Zeit nicht als Parkverbot. Dafür sind andere Zeichen 283 oder 286 zuständig.
In der Regel kombiniert man beide Schilder, wenn in der restlichen Zeit Halte- oder Parkverbot gelten soll.
Ausnahme sind 314er mit Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol oder EmoG. Hier gilt für nicht berechtigte Parkverbot.
Ja du darfst dort immer parken außer Samstag im Zeitraum von 05:00 - 16:00 Uhr auf Grund vom Wochenmarkt.
Wir lesen die Schilder von oben nach unten:
Das ist ein Parkplatz, der aber nur von PKWs benutzt werden darf. Es darf allerdings nicht Samstags von 5-16.00 Uhr gerparkt werden, weil der Platz dann für den Wochenmarkt gebraucht wird. Findet kein Wochenmarkt statt, entfällt auch der Grund für das Parkverbot und dann darf doch geparkt werden.
Wenn Wochenmarkt ist, dürfen außerdem keine Hunde den Platz betreten.
Eine Zeitbegrenzung, Zahlungspflicht oder Parkscheibenpflicht sind nicht vorhanden.
Auf dem Schild stehen zwei Voraussetzungen damit das Parken verboten ist:
1.) Es muss Sa. zwischen 5 und 16 Uhr sein,
2.) Es muss ein Wochenmarkt stattfinden.
Logischerweise ist das so zu verstehen, dass beide gleichzeitig erfüllt sein müssen. An Samstagen, an denen ausnahmsweise kein Wochenmarkt stattfindet, hat ein Parkverbot keinen Sinn, und wenn an sonstigen Tagen ein Wochenmarkt stattfindet kann man von niemandem erwarten, dass er das vorausahnt und da nicht parkt.
Du schreibst andauernd "ja, aber hier parken alle". Daraus schließe ich, dass der Wochenmarkt heute ausfällt. Der Vatertag und der Brückentag haben wohl die nötige Logistik verhindert, die Händler hätten nichts zu verkaufen.
Das ist Deine Interpretation. Auf dem Schild steht eben nicht "wegen". Man kann das Schild nach Pragmatismus und Plausibilität interpretieren, oder man kann das logische Denken ausschalten und es obrigkeitshörig interpretieren. Dem FS zufolge haben da vor Ort viele noch alle Tassen im Schrank und parken da, weil der Wochenmarkt ausfällt, und das Ordnungsamt hat auch noch alle Tassen im Schrank und sanktioniert das nicht, weil es dafür keinen Grund gibt.
Verkehrszeichen dürfen grundsätzlich keinen Interpretationsspielraum bieten, wenn sie richtig angeordnet sind. Ich kenne kein Verkehrszeichen, bei dem der Verkehrsteilnehmer prüfen muss, ob ein zusätzlicher Aspekt zutrifft, wie zum Beispiel an einer Schule, ob diese an diesem Tag Betrieb hat. Solche Zusätze sind eigentlich nie Bedingungen.
Das logische Denken will ich dir auf keinen Fall absprechen, da bin ich bei dir; aber du hast halt explizit geschrieben, dass auf dem Schild zwei Voraussetzungen stehen – was m.E. nicht richtig ist.
Du darfst hier parken allerdings nicht am Samstag. Da findet der Wochenmarkt statt. Also zwischen 5 und 16 Uhr.
Das Wort "Wochenmarkt" ist hier keine Vorraussetzung, sondern als Begründung zu sehen. Man könnte sich auch das Wort "wegen" davor denken.
Ob Wochenmarkt oder nicht, ist hier vollkommen egal.