Ex-Partner will nicht aus Mietvertrag und Mietwohnung? Was tun?
Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Ich bin seit ca. 3 Jahren in einer Mietwohnung über eine Baugenossenschaft. Ich zahle mtl eine Miete von 455€. Im Mietvertrag sind meine Ex-Freundin und ich eingetragen, wir haben zusammen den Vertrag unterzeichnet. Das Haus gehörte früher meinen Vater. Er hat es an die Baugenossenschaft verkauft damals und dann hat diese alles renoviert und an mich und meiner Ex-Parterin vermietet.
Die Zahlungen wie Strom und Internet bezahle ich auch aus eigener Kasse jeden Monat und die mtl. Mietrate ebenso von meinem privaten Girokonto.
Meine Ex-Partnerin (keinen Job und nicht zuverlässig, kein regelmäßiges Einkommen) meint, dass Sie in der Wohnung bleiben wird und ich mich verziehen soll. Sie hat mir nur ab und zu mal nach mehrmaliger Aufforderung einen Bruchteil der Miete in bar gegeben, nichts für den Rest wie Strom und Internet.
Sie unterschreibt keine Aufhebung oder ähnliches sagt Sie. Sie hat einen Wohnungsschlüssel und kommt nur zum Duschen plötzlich vorbei und sagt solang ich es noch bezahle kann Sie es noch ausnutzen
Ich bin psychisch am Ende.
Was kann ich tun, dass ich alleiniger Besitzer der Wohnung bin und das der Mietvertrag auf mich läuft und meine Ex-Partnerin raus aus der Wohnung muss. Kann man einen Mietpartner/Genosse einfach rausstreichen aus dem Vertrag? Ich möchte die Wohnung alleine mieten.
Gibt es kein Gesetz wo mir und meiner Ex-Partnerin das Mietverhältnis gekündigt wird und auf mich ein neuer Mietvertrag ausgestellt wird? Ich wohne immerhin schon 13 Jahre in dem Ort.
Bitte um Hilfe.
7 Antworten
Hmmm rechtlich schwierig. Aus juristischer Sicht seid ihr erstmal gleichberechtigt, da ihr beide im Mietvertrag steht.
Solltest du aber nachweisen können, dass die Mietzahlung hauptsächlich von dir getragen wurde, dann könnte man es in Richtung finanzielle Forderung oder Zwangsräumung versuchen. Natürlich nur mit Anwalt und so weiter.
Würde allerdings häßlich werden, besonders da sie auch noch den Schlüssel hat und somit Vollzugriff auf die Wohnung.....
Natürlich wäre der nächste Schritt, zwangsherausgabe des Schlüssels usw. aber da musst du dir echt juristische Hilfe suchen, was auch wiederum nicht billig ist.....
Am Besten wäre es wirklich, wenn ihr euch da untereinander einig werden würdet.....
Ohne vertragliche Regelung muss sie keine Miete bezahlen, interessant ist nur das die Miete bezahlt wird, wer das macht ist völlig egal.
Für jede Stadt, Kommune etc, gibt es einen Mieterschutzverein. Das sind Anwälte für Mietrecht, die dich beraten und vertreten und das für einen sehr geringen Pauschalbetrag also keine versteckten Kosten.
Hatte genau das selbe Problem und nach einem Brief war alles geklärt :)
Viel Erfolg.
Wenn du keine Miete mehr zahlst, wird der Vertrag sicher seitens des VM gekündigt. Ob man dir dann die Wohnung wieder vemietet, ist eine andere Sache.
Alles, was hier sonst so vorgeschlagen wurde, Schloss austauschen etc. ist rechtlich nicht haltbar. Sie ist im Vetrag und ihr haftet gesamtschuldnerisch.
Wende dich an einen Anwalt.
Er darf doch bestimmt die Wohnung kündigen und nachmieter suchen. Was will die Ex dann machen?
Vielleicht ist die einzige Lösung sie zur Rede stellen und mit ihr klären wie es weitergehen soll...
Warum bekommt sie keine Leistungen vom Amt und eine Wohnung gestellt wenn sie nicht arbeitet ? Normal kommt sie da auf eine Warteliste und nach einigen Monaten geben Sie Ihr eine Wohnung.
Ein Mieter alleine kann nicht kündigen es müssen beide kündigen. Sie wird nichts vom Amt bekommen weil er Zuviel Einkommen hat und da sie in einer Wohnung wohnen Gelten sie ggf. Als Bedarfsgemeinschaft womit sie nicht bekommt oder sie zahlt einfach nichts an ihn/den Vermieter. Den Vermieter hat nur zu interessieren das die Miete bezahlt wird, ob das beide Mieter machen, einer oder die Oma vom Nachbarn ist dabei egal.
Einen gmeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen. das ist der Punkt. Man kann ie Zustimmung des Vertragsmitinhabers einklagen, bzw. gerichtlich rsetzen lassen, aber eben nur, wenn man die Wohnung kündigen will.
Einer Vertragsänderung müssen alle Beteiligten zustimmen.
Wer keine Miete zahlt, hat auch keine Rechte mehr! Damit ist der Mietvertrag ihrerseits hinfällig. Wechsel das Schloss aus, dann steht sie vor verschlossenen Türen! Lass dich auch auf keine Diskussionen mit ihr ein! Des weiteren würde ich Dir empfehlen diesbezüglich einen Anwalt aufzusuchen. Bei vielen ist die Erstberatung kostenlos. Falls Du keinen Rechtsschutz haben solltest, würde ich Dir empfehlen dem Mieterbund beizutreten. Das ist die günstigste Form des Mietrechtsschutzes. Kostet bei weiten nicht so viel wie eine reguläre Versicherung und gerade Mietrechtsschutz macht durchaus Sinn, wie Du ja jetzt selber siehst. Alles Gute! Und schau Dir in Zukunft genauer an wen Du dir in deine Bude holst!
Wer keine Miete zahlt, hat auch keine Rechte mehr!
Das stimmt nicht! Du gibst gefährliche Ratschläge! Damit würde sich der FS selbst ins Unrecht setzen!
Bist Du Juristin oder gehörst Du der Hausbesetzerszene an? Wer keine Miete mehr zahl fliegt, ist einfach so! Gerade in so WG-mäßigen Zweckgemeinschaften! Zahl mal drei Monate keine Miete mehr und Du hast ne Räumungsklage am Hals! Die Frau ist eine Partisanin, zahlt keine Miete meint aber auf andere Leute kosten leben zu können und nutzt offensichtlich seine Gutmütigkeit aus! Solchen Leuten gehört ganz klar ihre Grenzen aufgezeigt. Bloss wird so ein Fehlverhalten in unserer heutigen ach so politisch korrekten Gutmenschen Gesellschaft viel zu oft anstandslos akzeptiert!
Um die einfachsten § im BGB zu lese und zu verstehen, muß ich keine Juristin sein. Dazu wüde sicher auch dein Vrstan ausreichen, wenn du dir dei Mühe machen würdest, bevor du solche falschen Ratschläge gibst.
Wenn beide gleichberechtigt im Mietvertrag stehen haben beide die gleichen Rechte.
Wenn er zum Beispiel die Türschlösser austauscht könnte sie ganz offiziell einen Schlüsseldienst beauftragen die Tür zu öffnen und schlimmstenfalls müsste er das sogar bezahlen.
Und das eine Erstberatung komplett kostenlos ist glaube ich auch nicht. Eine erste Beratung wird von den Rechtsschutzversicherungen immer übernommen auch wenn eine Prüfung sagen sollte das der Fall im weiteren nicht von der Versicherung übernommen wird.
Und das eine Erstberatung komplett kostenlos ist glaube ich auch nicht.
Dann geh doch einfach mal zum Anwalt und erkundige dich.
Anwälte arbeiten nicht umsonst, auch nicht beratend. Du hast wirklich keinen Plan.
Mag sin, dass ein Anwalt die Beratung nicht abrechnet wenn er das Mandat bekommt, aber hingehen, sich beraten lassen und wieder gehen mit den Worten, "Danke, jetzt weiß ich, was ich tun muß", tschüss, das geht nicht umsonst.
Viele Anwälte bieten durchaus eine kostenlose Erstberatung an! Machen nicht alle, aber einige! War bei mir z.B. der Fall. Man kann sich da aber vorab auch erkundigen, Kinder!
Mit ihr reden??? Gib ihr eine Frist und biete ihr deine Hilfe an ne neue Wohnung zu finden.
Den neuen Partner miteinbeziehen soll er sich doch um die Bescheuerte kümmern ?
Wie kann man so eine Situation mitmachen wo sie so dreist ist jemand neuen in die Wohnung zu bringen?
Ruf die Baugenossenschaft an, klär das mit denen und sag sie zahlt dir seit mehrere Monaten keine Miete und du bist nicht mehr mit ihr zusammen. Die werden dir schon sagen was möglich ist.
Auf jeden Fall die Schlüssel wegnehmen und ihr eine Frist setzen bis wann sie die Sachen abholen kann.
Du darfst sie zwar nicht auf die Straße setzen, aber nach mehreren Monaten in denen Sie keine Miete zahlt und Vorwarnung muss sie die Wohnung verlassen..
Sie muss keine Miete zahlen, die Miete muss bezahlt werden und das macht aktuell er, wenn vertraglich nichts geregelt ist hat er auch keine Ansprüche. Es ist bei vielen Paaren üblich das beide im Mietvertrag stehen und nur einer die Wohnung wirklich bezahlt und daraus entspringt kein Anspruch für irgendwas.
Ja war in der selben Situation kenne es. Aber trotzdem darf er ihr eine Frist setzen in der sie die Wohnung zu räumen hat...
Jap finde ich nur einfache Beispiele wenn nur einer der Partner im Mietvertrag steht, stehen beide drin (wie hier) dann kann man nur auf Abgabe der gemeinsamen Kündigungserklärung klagen, ausrichten muss dann jemand vom Fach bewerten.
er kann ausziehen muss dann aber weiter bezahlen, kündigen kann er den Mietvertrag alleine nicht und da sie kein Einkommen hat werden alle Forderungen an ihn gehen.
Dann läßt sie ein neues Schloss einbauen, was sie auch darf. Schlüssel wegnehmen wäre rechtlich nicht haltbar.
Das Problem ist wenn er keine Miete mehr zahlt dann hetzt er sich selbst die Probleme wie Schufa, und ggf. Inkasso etc. auf den Hals, seine ex bekommt zwar die gleichen Konsequenzen aber am Ende ist bei ihm mehr zu holen und er schießt sich ins eigene Bein.