Nruer Herd für neuer Mieter?
Hallo, ich ziehe in eine neue Wohnung rein und die Wohnung ist mit Einbauküche und Herd ausgestattet. Nun ist der Herd etwas alt. Habe ich einen Anspruch auf einen neuen Herd wenn ich neu einziehe in die Wohnung? Würde die Baugenossenschaft den neuen Herd übernehmen?
4 Antworten
Du hast Anspruch auf den Herd, der in der Wohnung steht, solange der noch gut in Schuss und einfach nur ein bisschen 'alt' ist.
Immerhin hast du den Herd bereits gesehen und warst offensichtlich damit einverstanden die Wohnung, auch mit dem Herd oder ggf. trotz des Herdes zu nehmen.
Natürlich kann dich niemand davon abhalten dir auf eigene Kosten einen eigenen Herd zu beschaffen und den alten durch diesen neuen zu ersetzen. Doch die Baugenossenschaft hat damit nichts zu tun und kann entsprechend auch nicht zur Kasse gebeten werden.
Nein hast du nicht, solange der Herd funktionstüchtig ist.
funktioniert der alte Herd?
wenn ja: warum sollten die dir einen neuen Herd sponsern?
du hast Anspruch auf den Herd, der in der Wohnung/Küche steht, du hast ihn doch bereits gesehen.
es steht dir aber frei, dir einen eigenen Herd zuzulegen. Bei Auszug muss der Alte wieder eingebaut werden.