Besitze zwei Mietwohnung muss ich die unbewohnte Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden?

4 Antworten

du kannst ausziehen, meldest dich in der neuen Wohnung an; Problem gelöst.

trotzdem bleibst für etwaigen Mietausfall für deine WG in der gemeinschaftlichen Haftung.

der Mietvertrag gehört gekündigt, gemeinschaftlich, der verbleibende Bewohner schließt einen neuen MV mit dem Vermieter ab und steht alleine im MV.

probleme gibt es, wenn er die Kündigung nicht unterschreibt, dann musst du die Kündigung leider schriftlich per Gericht erzwingen.

ArtNap 
Fragesteller
 29.01.2021, 15:30

Ja das ist leider das Problem, er ist nicht bereit die Wohnung zu kündigen um anschließend allein iim MV zu stehen.
Auser klagen fällt mir da leider auch nichts ein und da, dass wohl ewig dauert dachte ich es geht schneller einen neuen Hauptmieter zu finden, aber teilweise hab ich da mitlerweile auch das Gefühl das er sich da quer stellt, weil er ja erstmal die Person besser kennenlernen will, aus diesem Grund dachte ich an Untervermieten.....
Aber immerhin ist es ja so wohl kein Zweitwohnsitz, sonst wäre es noch mal 10% teurer.
Ach das ist schon alles etwas bescheiden, hatte auch eine Untermieterin die den UV hat, hab einen Antrag beim Vermieter gestellt und heute meint sie, sie hat was besseres gefunden und zieht nicht ein -> nächstes Problem, eigentlich hat sie eine Kündigungsfrist von 3 monaten.... und was mach ich nun hier?
Das Jahr 2021 fänngt einfach super an.....

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Wenn Du nicht mehr dort wohnst, ist das auch kein Zweitwohnsitz. Musst Du nicht melden.

Zweitwohnung muß man nur anmelden, wenn sie sich in einer anderen Stadt befindet.

bwhoch2  29.01.2021, 15:31

Nein, nicht wahr. Muss man auch anmelden, wenn man eine Zweitwohnung in der gleichen Stadt bewohnt.

Das habe ich gerade gefunden:

Bezieht sich die Satzung der Gemeinde dagegen auf das Melderecht bei der Definition einer Wohnung, ist damit jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen und Schlafen benutzt wird, eine Wohnung. Das kann dazu führen, dass im Zweifel auch eine Gartenlaube als Zweitwohnsitz zählen kann. 

Also, Gartenlaube in der gleichen Stadt muss ggf. gemeldet werden, wenn sie regelmäßig auch zum Wohnen genutzt wird.

Achten Sie deshalb genau auf die Formulierungen in der Satzung Ihrer Gemeinde und fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach. 

Zweitwohnung, auch in der gleichen Stadt, muss man nicht anmelden, wenn man dort definitiv nicht (mehr) wohnt.

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Dem Vermieter dies melden, dass du da ausgezogen bist und aus dem Mietvertrag zurück trittst. Ist dann deinem Mitbewohner überlassen wer er einziehen lässt.

bwhoch2  29.01.2021, 15:27
und aus dem Mietvertrag zurück trittst.

Das löst bestenfalls Stirnrunzeln, aber vermutlich eher einen Lachanfall aus. Tut mir leid, aber üblicherweise treten Politiker oder Vereinsvorstände zurück, nicht aber Mieter aus Mietverträgen. Das geht nicht.

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bwhoch2  29.01.2021, 15:35
@marlhuana91

Nein, das geht nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.

Man hat ein Vertragsverhältnis, das aus zwei Mietern auf der einen Seite und dem Vermieter auf der anderen Seite besteht. Ein Vertrag, der einmal geschlossen wurde, kann nur geändert werden, wenn das im Vertragstext ausdrücklich vorgesehen ist, was meistens nicht der Fall ist. Zumindest nicht in Bezug auf die Vertragspartner.

Stell Dir vor:

Einer der Mieter will ausziehen und vereinbart mit dem Vermieter, dass er aus dem Vertrag ausscheidet und der Vermieter ist einverstanden. Was aber wenn der andere Mieter nicht einverstanden ist?

Oder ganz einfach: Jemand "tritt aus dem Mietvertrag zurück", wie Du meinst und der Vermieter sagt, nein, nicht einverstanden. Dann schreibt dieser Zurücktreter eine Kündigung. Der Vermieter fragt, "wo ist die Kündigung des anderen Mieters? Gibts's nicht? Pech gehabt!"

Solche Mietverträge, die von mehreren Personen als Mieter geschlossen wurden, können auch nur von allen gekündigt werden. Entweder in einem gemeinschaftlichen Kündigungsschreiben, auf dem alle unterschreiben oder jeder schreibt selbst eine Kündigung zum gleichen Zeitpunkt.

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