Wann muss ich einen zweitwohnsitz anmelden?
Mein Partner zieht in eine neue Wohnung, da ich ihn finanziell unterstütze, stehe ich als Mitmieter im Mietvertrag. Allerdings habe ich einen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt. Muss ich die Wohnung meines Partners als Zweitwohnsitz angeben, da ich als Mitmieter eingetragen bin?
1 Antwort
Zu deiner Frage: ja. Allerdings verstehe ich nicht, warum du dich in den Mietvertrag eingetragen hast - du könntest deinen Partner doch auch ohne Mietvertrag unterstützen?!
Indem du jetzt auch im Mietvertrag stehst, besteht das Mietverhältnis gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann sich bzgl. der Miete auch an dich wenden, wenn der Partner nicht zahlt. Zudem könnt ihr die Wohnung nur gemeinsam kündigen; nur du oder er geht nicht, keiner kommt da im Falle z.B. einer Trennung oder räumlichen Neuorientierung allein heraus).
Durch das Meldegesetz ist der Vermieter verpflichtet, seine Mieter zu nennen bzw. bei der Anmeldung ´mitzuwirken´. Unterlässt er (oder du) dies, gibt´s eine Ordnungsstrafe.
Mit der Anmeldung einer Zweitwohnung kommt auch ggf. noch die Zweitwohnungssteuer auf dich zu, wenn du nicht begründen kannst, wozu du die Zweitwohnung benötigst (private Gründe zählen nicht). Das EWA kommt mit den entsprechenden Formularen auf dich zu.
p.s. die Frist zwischen Mietvertrag bzw. Einzug und Anmeldung beträgt 2 Wochen.