das Verhalten des Vermieters ist ungewöhnlich, aber korrekt. Er hätte nämlich auch ganz anders vorgehen können: fristlose Kündigung nach 2 ausstehenden Mietzahlungen, ggf. Räumungsklage. Nichts mit: ´Anmahnen´ , evtl. Warten, dass die ausstehende Miete durch eine Teilmiete geheilt würde usw. Da war er schon sehr tolerant (oder vergesslich). Deiner SM hätte das also viel eher um die Ohren fliegen können.

Die ´Abmahnungen´ bedürfen der Schriftform, aber nicht zwingend auf Papier, der elektronische Weg ist erlaubt. Und eine Mahnung kann man jederzeit versenden, wenn eine Zahlung aussteht, dafür müssen keine Fristen eingehalten werden. Da du von ´Mahnbescheid´ schreibst, nehme ich an, dass er bereits ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt hat?

...zur Antwort

alle drei sind deine Kontostände, verteilt auf die jeweiligen Formen, die durch dich bedient werden. Wenn dich dein Giro interessiert, schaust du darauf; wenn dich dein Sparkonto interessiert, dann eben dahin. Alles zusammen ergibt deinen Saldo. Wo ist denn dein Problem??

...zur Antwort
Vertrag abgeschlossen, obwohl Brief nicht angekommen ist und keine Annahme vorliegt?

Hallo!

Ich habe eine Frage zu einem Vertragsabschluss.

Mein Mobilfunkanbieter hat mich angerufen und mir ein Angebot für eine Handyversicherung gemacht. Ich habe gesagt, ich werde mir das mal ansehen und mit der Bedingung (was mir auch mehrfach versichert wurde), dass ich Unterlagen erstmal durchsehen kann und BESTÄTIGEN muss. Der Mitarbeiter versicherte mir, ich müsse die Unterlagen für einen gültigen Vertragsschluss an die Firma der Handyversicherung unterschreiben und weiterleiten. Damit wollte ich verhindern, dass ich plötzlich einen Vertrag an der Backe habe. Natürlich kam der Brief nie an und ich hatte nach 2 Wochen die erste Abbuchung auf dem Konto.

Natürlich bekam ich telefonisch keine zufriedenstellende Antwort.

Die von der Handyversicherung wollten nichts davon hören, dass hinter meinem Rücken etwas abgeschlossen wurde und ich hatte ja 2 Wochen Zeit den Vertrag zu widerrufen, der meiner Meinung ja gar nicht zustande gekommen ist.

Denn erstens liegt doch eine Täuschung vor, da mich der Mitarbeiter über den Ablauf falsch informiert hat. Zweitens habe ich den Vertrag nie erhalten und drittens bin ich kein Kaufmann und Schweigen gilt im Privatrecht so weit ich weiß nicht als Annahme.

Der Mobilfunkanbieter hat sich wegen des Missverständnisses entschuldigt und wollte sich darum kümmern. Dann kam nichts mehr.

Bekam dann ein paar Tage später eine Kündigungsbestätigung, aber natürlich nach einem Jahr Laufzeit.

Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?

Vielen Dank im Voraus =)

...zum Beitrag

Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?

hatte so einen Fall noch nicht, aber hilft dir das weiter?? Lass dir doch mal den Vertrag vorlegen, den du angeblich abgeschlossen hast und der nun ´gekündigt´ werden könnte.

Der Mobilfunkanbieter hat sich wegen des Missverständnisses entschuldigt und wollte sich darum kümmern

Hast du das ´Missverständnis´ schriftlich? Hast du mal an irgendeiner dieser vielen Schnittstellen widersprochen?

...zur Antwort

ein Sparbuch ist ein separates Ding, also vom Girokonto getrennt; du kannst es für dich, aber auch für andere anlegen, z.B. für deine Kinder etc., auf das dann z.B. regelmäßig eingezahlt wird und die Begünstigten irgendwann Zugriff darauf haben. Ebenso kann ein Sparbuch verpfändet werden (Mietsicherheit! Diese ist ja auch vom Privatvermögen des VM getrennt anzulegen). Gibt noch mehr Eigenschaften, würde hier zu weit führen und kannst du googeln.

Ein Tagesgeldkonto steht in Bezug zu deinem Girokonto; du kannst dein Geld hin- und herschieben, Zugriff und Zinsen täglich.

Bevorzugen würde ich beides z.Zt. nicht, wenn es um Zinsen geht; die bekommst du weder auf dem einen noch auf dem anderen. ´Vorteile´ hängen lediglich von o.g. Zielen ab.

...zur Antwort

Mich wundert, dass du diese Frage hier stellst und nicht deinem Anwalt?! Der weiß doch, wie es bei Gericht abläuft, wenn wesentliche Informationen fehlen... Außerdem hätte er die Auskünfte gerichtlich erwirken können.

Genauso müssten schon die Informationen über den Versorgungsausgleich vorliegen, die das Gericht dann abschließend bestimmt.

...zur Antwort

Keine Ahnung, was in deren Geschäftsbestimmungen alles steht; außerdem scheint mir hier eine Hand nicht zu wissen, was die andere tut.... Am besten wendest du dich an die Verbraucherzentrale in deinem Ort. Viel Glück!

...zur Antwort

Wenn keine ´konkreten Schäden´ fotografiert werden sollten, wozu braucht der VM Fotos für ein Gericht?? Völlig unlogisch. Illegal auch, weil keine Schäden fotografiert wurden, sondern die Privatsphäre eines Mieters, die außerhalb der Panoramafreiheit liegt und ein (schriftliches) Einverständnis nicht vorlag.

Warum ist der VM denn überhaupt in die Wohnung gekommen?

...zur Antwort

Warum willst du das nicht auf Minijob-Basis machen, wenn du eh´ nur ein paar Std. pro Woche arbeiten möchtest? Da wärst du wenigstens versichert und die Steuern bezahlt dein AG auch.

Wenn du es ´freiberuflich´ machen willst, darfst du alles selbst bezahlen und vorher beim Finanzamt, ggf. Gewerbeamt, vorsprechen. Die entsprechende Qualifaikation müsstest du dann auch nachweisen. Schönen Dank auch, das wird ein langer und nicht eben billiger Weg!

...zur Antwort

das handelt jede Plattform anders; geh einfach auf die für dich in Frage kommenden Seiten und lies die Geschäftsbedingungen. In jedem Fall musst du aber dein Projekt ausführlich vorstellen, damit jemand Interesse hat, zu investieren. Was verstehst du unter ´persönlichen Daten`?

...zur Antwort

lies dazu dies: https://www.gevestor.de/details/verwertungskuendigung-diese-voraussetzungen-muessen-erfuellt-sein-714405.html

...zur Antwort

"Kennt ihr Jobs, die man von zu Hause aus machen kann und dafür bezahlt wird?"

die Frage ist doch völlig falsch gestellt - woher sollen wir wissen, welche Fähigkeiten du anzubieten hast? Buchhaltung, Schreibarbeiten, Katzen-Sitting, Nachhilfe, Kugelschreiber zusammenbasteln, Massagen? Wenn dir was einfällt, inseriere das.

...zur Antwort

ein Lastschriftmandat kannst du jederzeit mit sofortiger Wirkung entziehen, um den Zugriff auf dein Konto zu verhindern, begründen würde ich das aber nicht, denn der Drobs ist ja schon gelutscht. D.h. deine Situation wird nicht anerkannt, man kommt dir auch nicht entgegen und du bleibst (aus deren Sicht) weiterhin Schuldner und musst mit einem Mahnverfahren rechnen. Hol dir also auch gleich Unterstützung von der Arbeitslosenberatung, ggf. Verbraucherzentrale. Angebotene Ratenzahlung darf unter besonderen Umständen nicht verwehrt werden.

...zur Antwort

ja, das geht. Beim Nachsendeantrag kannst du ja angeben, für welchen Zeitraum das gelten soll. Als Adresse gibst du dann das Krankenhaus an: dein Name c/o Name und Adresse des Krankenhauses (ggf.der Reha-Einrichtung). Oder z.B. ein Hotel, in dem man sich längere Zeit aufhält. Man kann auch z.B. ein Postfach angeben; die Meldeadresse ist dafür nicht erforderlich.

Es kann allerdings Abweichungen bei unterschiedlichen Postdienstleistern geben.

...zur Antwort

wenn das Geld ´bar´ bei dir sein soll, dann kann der andere es auch nur bar schicken, z.B. in einem Briefumschlag (eher unsichere Methode), wenn du es nicht selbst drucken willst; ist aber nicht online. Wieso bezahlt dieser ´jemand´ nicht einfach online mit seiner Kreditkarte/ Lastschrift??

...zur Antwort

deine Nebentätigkeit hat zunächst mal nichts mit deinem Hauptjob und seinen Konditionen zu tun, das musst du trennen. Entscheidend ist daher, ob du in deinem Nebenjob wiederum irgendwie angestellt bist, z.B. auf 450,--Basis oder selbständig/ freiberuflich. Wenn letzteres der Fall ist, darfst du dich, bevor du Rechnungen erstellst, erstmal beim Finanzamt melden. Du bekommst ggf. eine 2. Steuernummer, die du dann auch auf den Rechnungen angeben musst. Ebenso wird zu beurteilen sein, ob du überhaupt UST-pflichtig bist. Wenn ja, wirst du je nach Einkommen monatl. oder quartalsmäßig zur UST-Voranmeldung verpflichtet. Hier gibt es alle möglichen Fristen zu beachten, ebenso ggf. unterschiedliche MWST-Sätze.

Wenn du dann im Folgejahr deine EST machst, sind beide Einkommen anzugeben, zusätzlich die UST-Erklärung, auch wenn du nicht UST-pflichtig bist. Ich kann dir nur zu einem Steuerberater raten, gerade bei den ersten Schritten.

Du schreibst, dass du deinem AG einen Antrag vorgelegt hast. Und - hat er dem stattgegeben?

...zur Antwort

solange die Gesellschafterverträge nichts anderes aussagen, kann man in so vielen Unternehmen Gesellschafter sein, wie man lustig ist. Oft wird das aber im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen, um Kapital und Haftbarkeit nicht zu weit zu streuen.

...zur Antwort

du musst beide Erklärungen abgeben; die EST sowieso und die UST, die dann mit deinen monatlichen Erklärungen und der EST abgeglichen wird. Evtl. gibt´s für das Jahr eine Aufforderung zur Nachzahlung, vllt. aber auch ein Guthaben :o)

Für beide Erklärungen gibt es auch unterschiedliche Bescheide.

...zur Antwort