Alte Wohnung für 3 Monate, als Zweitwohnsitz anmelden?

2 Antworten

GerdausBerlin dazu hätte ich auch eine Frage: Also ich habe mal nachgeschaut und am Ort des zweiten Wohnsitzes in meinem Fall gibt es eine Steuer mit 21% auf die Jahresrohmiete. Ohje, das wusste ich nicht! Habe meine Zweit-Wohnung seit Anfang 2021 gemietet, bin aber erst später vor Ort gewesen. 2021 habe ich mich da 4 Monate aufgehalten und dieses Jahr ca 5 Monate. Also wenn ich mich jetzt melde, muss ich bestimmt 3000€ steuern nachzahlen und bekomme eine Anzeige?! Ich könnte niemals soviel bezahlen aktuell. Mein Geld reicht grade so für den zweiten Wohnsitz. Ich traue mich jetzt gar nicht zur Behörde. Ich wusste nicht, dass es eine Steuer gibt. Zudem habe ich damals bei der Gemeinde angerufen und hatte die Aussage erhalten, dass wenn ich unter 6 Monate am zweiten Wohnsitz bin gar keine Meldepflicht besteht. Können Sie mir sagen was das sinnvollste nun wäre?

Kommentieren

0

Du musst dort spätestens dann deinen Zweitwohnsitz anmelden, wenn du insgesamt schon sechs Monate dort gewohnt hast. BMG § 27 Ausnahmen von der Meldepflicht schreibt dazu:

(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter