Muss ich meine Unterkunft im Studentenwohnheim als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden?

5 Antworten

Wo dein "Lebensmittelpunkt" ist, wäre dein Erstwohnsitz. Der andere Ort Zweitwohnsitz. Manche Städte machen aber gerne auch mal Druck, wenn du dort wohnst und nur als Zweitwohnsitz anmelden willst. Probieren kannst du das aber.

Es müsste der Erstwohnsitz sein, meines Wissens.

Musst mal schauen, wie man die Fahrten steuerlich absetzen kann ;)

Die Kommune will dich als Erst Wohnsitz - logisch wohl für Studierende !

Denn danach gibt es Gelder aus der Bundeskasse !

Dein Erstwohnsitz ist und bleibt der Wohnsitz bei deinen Eltern. Anders wäre es nur, wenn es keinen Familienwohnsitz mehr gäbe. Die "Studentenbude" ist nur ein Zweitwohnsitz.

Das sehen viele Städte aber anders. ;)

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Der Erstwohnsitz ist der, den du für deinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hältst.

Also könnte das reintheoretisch bei meinen Eltern sein und nicht das Studentenwohnheim?

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