Einzug ins Schwesternwohnheim?

3 Antworten

Erstwohnsitz ist eigentlich dort, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Da du aber minderjährig bist, vermute ich, dass der trotzdem bei den deinen Eltern ist, auch, wenn du die meiste Zeit im Wohnheim lebst.

Der Vorteil wäre, dass  du Fahrkosten nach Hause und die Miete im Wohnheim steuerlich geltend machen kannst.

Am besten mal online beim Einwohnermeldeamt nachfragen.

Der erste Wohnsitz wird immer für die Adresse beantragt, wo man sich vorrangig und/oder meistens aufhält!

Da du in ein Schwestern-Wohnheim ziehst und eine Ausbildung beginnst, nutzt die ein Steuervorteil noch NICHTS!

Wenn du deine neue Adresse als Erstwohnsitz anmeldest, hast du für dich steuerliche Vorteile. Als Zweitwohnsitz kannst du jedoch Kilometerpauschalen absetzen, frage am besten bei einem Steuerberater, was für dich günstigerist.