Neue Wohnung nur Zweitwohnsitz um Kindergartenplatz zu behalten?

1 Antwort

Wohnsitz ist nach § 7 BGB der Ort, an dem sich eine Person ständig niederlässt und ihren Lebensmittelpunkt begründet. Als Hauptwohnung ist derjenige Wohnsitz anzugeben, in dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt begründet.