Zweitwohnsitz wegen kostenfreier Zweitwohnung anmeldepflichtig?
Hallo,
folgende Situation möchte ich abklären, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Ich möchte eine Arbeitsstelle antreten. Ich wohne ca. 80 km vom Arbeitsplatz entfernt. Nun wurde folgendes vorgeschlagen:
Eine Wohnung würde kostenfrei vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. (Mo-Fr.) Am Wochenende pendle ich ich dann nach Hause. Bin sozusagen Mo-Fr in der Wohnung am Arbeitsplatz. Muss ich hier verpflichtend einen Zweitwohnsitz anmelden? Wie gesagt, der Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Wohnung. Hat der Arbeitgeber irgendwelche Verpflichtungen, etc.? Wie verhält es sich gegenüber dem Finanzamt.?Der Arbeitgeber verlangt ja keine Mieteinnahmen. Von daher ist dies ja egal bzw. hinfällig oder?
3 Antworten
Ja. Du mußt Deinen Zweitwohnsitz anmelden, daraus entstehen der Gemeinde Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer. Und wenn Du Pech hast und es handelt sich um einen Kurort auch noch regelmäßig Kurtaxe.
Hallo. Danke für deine Antwort. Ich bin noch etwas skeptisch, aber stimmt das wirklich?
Du musst dich am Sitz deiner Zweitwohnung beim Meldeamt anmelden mit der Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters (dem Betrieb). Dabei musst du die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer beantragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren entschieden, dass zum Schutz der Familie in solchem Fall der Mieter von der Zweitwohnungssteuer befreit ist.
Natürlich meldet man sich dort an = Postadresse - für Strom und Wasser kommt die Firma sicher nicht auf . Die ehem .GEZ fällt auch weg - da ja an der Hauptadresse (hoffentlich) gezahlt wird. Hausrat abklären mit deinem Vers.Agenten .
Damit ergibt sich dann die Wochenend-heimfahrt zur Famile . Steuererstattung !!!!
In diesem Fall nicht, der FS ist von der Steuer zu befreien weil er am Ort seines Hauptwohnsitzes seine Familie hat. Zu deren Förderung und Schutz ist der Mieter befreit. So das Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen im Internet.