Zweitwohnsitz wegen kostenfreier Zweitwohnung anmeldepflichtig?

3 Antworten

Ja. Du mußt Deinen Zweitwohnsitz anmelden, daraus entstehen der Gemeinde Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer. Und wenn Du Pech hast und es handelt sich um einen Kurort auch noch regelmäßig Kurtaxe.

albatros  13.11.2019, 17:47

In diesem Fall nicht, der FS ist von der Steuer zu befreien weil er am Ort seines Hauptwohnsitzes seine Familie hat. Zu deren Förderung und Schutz ist der Mieter befreit. So das Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen im Internet.

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nutzer992012 
Fragesteller
 21.11.2019, 09:02
@albatros

Hallo. Danke für deine Antwort. Ich bin noch etwas skeptisch, aber stimmt das wirklich?

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Du musst dich am Sitz deiner Zweitwohnung beim Meldeamt anmelden mit der Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters (dem Betrieb). Dabei musst du die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer beantragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren entschieden, dass zum Schutz der Familie in solchem Fall der Mieter von der Zweitwohnungssteuer befreit ist.

Natürlich meldet man sich dort an = Postadresse - für Strom und Wasser kommt die Firma sicher nicht auf . Die ehem .GEZ fällt auch weg - da ja an der Hauptadresse (hoffentlich) gezahlt wird. Hausrat abklären mit deinem Vers.Agenten .

Damit ergibt sich dann die Wochenend-heimfahrt zur Famile . Steuererstattung !!!!