Darf mein Arbeitgeber mich von mo-fr 6 Std am Tag arbeiten lassen und dann Samstag 10 Std, dass ich auf 40 Std komme ?

SchakKlusoh  05.09.2023, 08:47

Gibt es bei euch einen Betriebsrat?

SchakKlusoh  05.09.2023, 08:48

Bist Du in der Gewerkschaft?

7 Antworten

huhu,

wenn in deinem Arbeitsvertrag steht Mo-Fr dann ist das so, ohne deine Einwilligung geht da nicht viel, es gibt einzelne Ausnahmen bei wichtigen betrieblichen Gründen, aber auf Dauer eben nicht. Generell darfst aber sofern du volljährig bist an 6 Tagen in der Woche arbeiten. Bezüglich der Rufbereitschaft da musst halt auf deine Gesetzlichen Ruhezeiten achten wenn du "aktiv" wirst, diese muss auch vergnügtet werden (zählt passiv nicht als Arbeitszeit, ich bekomme z.B. 15% meines Stundenlohns je Stunde + eine Pauschale + ggf Aufschläge für Feiertag und co., alternativ ist es auch möglich Rufbereitschaft mit Freizeit "vergütet" werden). Würde dein AG mal drauf hin weißen das das so nicht geht, vielleicht hast auch Kollegen oder einen Betriebsrat (was ich eher nicht glaube), dass das so nicht geht, bei kleinen Betrieben ist das oft keine "böse" Absicht sondern einfach nur Unwissenheit.

Grüße Anna

BeatoBeaT243 
Fragesteller
 05.09.2023, 08:45

Unser Hotel beschäftigt über 100 Mitarbeiter jeder Versuch einen Betriebsrat zu gründen wird direkt unterbunden mit Kündigung der Verantwortlichen

0
Anni1337  05.09.2023, 08:50
@BeatoBeaT243

sucht euch einen anderen Arbeitgeber, habt einen besonderen Kündigungsschutz wenn ihr Unternehmungen unternimmt einen Betriebsrat zu gründen, das darf vom AG nicht unterbunden werden. Gibt momentan mehr als genug Firmen die händeringend Mitarbeiter suchen, wird bei euch nur schlimmer.

0
in meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std von Mo-Fr ableisten muss

Damit ist die Frage ob Du am Samstag 10 Stunden arbeiten musst beantwortet. Das ist nicht vereinbart.

Vertraglich hast Du Dich verpflichtet von Montag bis Freitag 40 Stunden zu arbeiten, der AG hat sich verpflichtet Dir in diesen vereinbarten Tagen Arbeit für 40 Stunden zu geben

es wurde vor einem Jahr ca. Eine spätschicht eingeführt.

Ist die tägliche Arbeitszeit (von - bis) im Vertrag vereinbart? Falls ja, muss sich der AG daran halten. Steht etwas von Schichtarbeit im Vertrag?

Zusätzlich zu dem habe ich die ganze Woche rund um die Uhr Rufbereitschaft.

Ist die Rufbereitschaft vereinbart? Bekommst Du sie bezahlt?

  1. muss rufbereitschaft vergütet werden. am simpelsten als einfache Arbeitszeit. damit wärst du wahrscheinlich schon über die 40h.
  2. Wenn im Arbeitsvertrag Mo bis Freitag steht kann man nicht einfach die Arbeitszeiten ändern. Sicherlich wird eine Klausel im Vertrag stehen dass Änderungen schriftlich zu dokumentieren sind. was hier ja fehlt.

Jetzt kommt noch das aber: was willst du tun? dich auf dein Vertrag berufen? kannst dann von ausgehen dass du bei der nächsten gelegenheit fliegst und dann kann man auch gleich direkt kündigen und was passenderes finden.

BeatoBeaT243 
Fragesteller
 05.09.2023, 08:41

Ja das ist ein großes Problem aber wir sind 10 Leute in der Abteilung und keiner davon ist wirklich damit einverstanden

0
Nayes2020  05.09.2023, 08:43
@BeatoBeaT243

wenn ihr kollektiv da rangeht kann vielleicht euer AG einlenken. probiert es aus.

1

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag Montag bis Freitag steht, müßte der Arbeitgeber mit Dir eine (zeitlich beschränkte) Vertragsänderung vereinbaren. Er kann nicht einfach einseitig den Vertrag ändern.

Sprich mit Deiner Gewerkschaft bzw. den Vertrauensleuten der Gewerkschaft.

in meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std von Mo-Fr ableisten muss

Grundsätzlich Nein, der Arbeitsvertrag schreibt die vorgesehenen / vereinbarten Arbeitstage vor.

Allerdings könnte er eine Änderungskündigung aussprechen und die Arbeitszeiten, so wie er es nun vorgesehen hat, anbieten.

  • dazu kannst Du ja sagen
  • Du kannst sie auch ablehnen, was das Beschäftigungsverhältnis als Ganzes riskieren würde
  • Du kannst das "neue Angebot" auch unter Vorbehalt annehmen und beim Arbeitsgericht auf Einhaltung des bestehenden Arbeitsvertrages klagen.
  • .

Zur Rufbereitschaft

Rufbereitschaft kann in vollem Umfang Arbeitszeit sein | Recht | Haufe