Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Hallo,
Ich habe meinen Mietvertrag für meine Zweitwohnung gekündigt, jedoch endet der Vertrag erst am 30.04.2020. Da ich aber schon nächste Woche aus der Wohnung ausziehe, wollte ich fragen, ob ich mich dann schon beim Einwohnermeldeamt abmelden kann/darf. Also ausziehen im Sinne von Möbel etc. aus der Wohnung schaffen, die Schlüsselübergabe ist erst in April möglich. Außerdem wollte ich fragen was für Unterlagen man benötigt zusätzlich zu einem Personalausweis?
LG
2 Antworten
Hingehen, Ausweis parat haben, angeben, seit wann man dort nicht mehr wohnt, unterschreiben, fertig.
Viel mehr ist es nicht. An die Abmeldung einer Zweitwohnung gibt es keinerlei Anforderungen. Es muss nichts vorgelegt oder eingereicht werden. Nur den Ausweis zur Identitätsfeststellung benötigt man.
Mietrecht und Melderecht haben nichts miteinander zu tun.Die Pflicht eine Wohnung an- oder abzumelden ergibt sich nicht aus dem Bestehen eines Vertrages!
Ob dein Mietvertrag noch besteht oder nicht ist im Melderecht absolut irrelevant. Interessant ist nur, ob du die Wohnung tatsächlich bewohnst oder nicht.
Richtig, Zitat:
Für den Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht.
Nach dem Einzug in eine Nebenwohnung haben Sie 2 Wochen Zeit für die Anmeldung. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 21 Bundesmeldegesetz (BMG).
Das gilt dann auch für die Abmeldung. Perso und den Beleg vom Vermieter und gut ist.