GEZ für Hauptwohnsitz obwohl bereits Zahlung für Zweitwohnsitz?

2 Antworten

Nach der gesetzlichen Regelung in § 4a Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kann man sich für die Nebenwohnung auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn man bereits für die Hauptwohnung zahlt. Nach Satz 2 gilt das gleiche für die Hauptwohnung, wenn man bereits den Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung zahlt.

Solltest also du den Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung bezahlen, so kannst du dich auf Antrag für die Hauptwohnung befreien lassen. Es funktioniert allerdings nicht, wenn einer deiner Mitbewohner in der Nebenwohnung den Rundfunkbeitrag zahlt und du diesem ein Drittel davon zahlst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das geht nicht. Erstens weil man nur den Zweitwohnsitz befreien kann und nicht den Hauptwohnsitz, und zweitens weil du ja nicht den Beitrag zahlst, sondern einer der WG Mitbewohner.