Rundfunkbeitrag GEZ Befreiung?
Ich beziehe Erwerbsminderungsrente (Dauerrente § 45 SGB XII) sowie Wohngeld.
Im § 4 Abs. 2 rbeitrstv steht "Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" können sich befreien lassen, wenn eine der folgenden Sozialleistungen erhalten.
Muss ich noch Empfänger der Grundsicherung sein? Oder kann ich mich alleine aufgrund meiner Erwerbsminderungsrente - Dauerrente - befreien lassen?
Ich wohne alleine.
4 Antworten
Da du Erwerbsminderungsrente nach § 45 SGB XII bekommst und sich diese Bestimmung im 4. Kapitel des SGB XII befindet, hast du einen Anspruch auf Befreiung. Im Grunde handelt es sich dabei um eine besondere Form der Grundsicherung.
Erwerbsminderungsrente, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, berechtigt dagegen nicht zur Befreiung, da es eine Lohnersatzleistung und keine Sozialleistung im Sinne der Regelungen zur Befreiung ist.
Das Wörtchen "und" bedeutet also nicht, dass du auch noch Grundsicherung bekommen musst.
Also stelle deinen Befreiungsantrag.
Bin in der gleichen Situation wie du und bin verpflichtet, die GEZ zu zahlen.
Würde man statt Wohngeld Grundsicherung beziehen, wäre man von der Gebühr befreit.
Man bekäme aber weniger Grundsicherung als Wohngeld, deshalb bleibt im Endeffekt alles beim Alten.
Ist leider so.
Es gibt Personengruppen, die in Deutschland noch nie einen Cent eingezahlt haben, aber mehr Geld bekommen als wir.
wie ungerecht Deutschland ist. Politiker müssten einmal für paar Monate von Frührente leben
Ich fühle mich auch ungerecht behandelt, aber auf der anderen Seite stelle ich mir vor, wenn ich in einem armen Land leben würde/müsste.
Da wäre ich arbeitsunfähig und bekäme 0,0 an Sozialleistungen.
Nein, eine Rente befreit nicht von der GEZ.
Eine GEZ Befreiung gibts bei H4, Grundsicherung, entsprechendem Vermerk im Behindertenausweis - sehbehindert
im Normalfall schon, aber es gibt Sonderregelungen, so verwies mich das Sozialamt zur Wohngeldstelle, da das Wohngeld höher wäre als Sozialhilfe.
Ich habs schon gelöscht, weil Google mir das sagte :D kommt drauf an wo man wohnt u wieviel Rente man bezieht.
Die haben da das UND schon genau gewählt. Der Erhalt einer EMR sagt ja nix über deine Vermögenssituation aus.
Möglich wäre eine Reduzierung um ein Drittel, wenn du die EMR aufgrund der im Absatz 2 erhältst. Also Sehbehinderung (ab GdB 60), Gehörlosigkeit oder GdB ab 80.
Nein, da steht ja, bei Sozialleistung.
Die Rente allein befreit nicht von der GEZ
können sich befreien lassen, wenn eine der folgenden Sozialleistungen erhalten.
Nur ab da hat er nicht mehr weiter geschrieben^^
Schon mal §4 Absatz 2 gelesen?
Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürlichePersonen auf ein Drittel ermäßig
Fragesteller nennt die Zitate falsch. Er bezieht sich auf §4 Abs 1 Satz 2 und eben nicht auf §4 Absatz 2.
Ersteres ist die Befreiung (die nicht möglich ist), letzteres die Reduzierung um ein Drittel (die evtl möglich ist).
Nein. Das ist ganz genau geregelt. Sogar mit den GdB-Zahlen. Da braucht man nur den Ausweis abpinseln.
Das mit dem GdB kenn ich. Aber hab noch niemanden kennengelernt, der Rentner ist, keine sozialleistungen bezieht u die GEZ Gebühr ermäßigt bekam
Ich habe noch keinen Taiwanesen kennengelernt und weiß trotzdem, dass es mindestens einen gibt.
Ich kenne zig Rentner, die sich die Rundfunkgebühr ganz leicht leisten können.
EMR != bedürftig
Rentner != bedürftig
Ihnen wird keine pauschale Befreiunggewährt, wenn Sie als Rentner lediglich eine sehr niedrige Rente beziehen bzw. wenn Sie im Allgemeinen nur ein extrem geringes Einkommen erhalten.
https://www.seniorenbedarf.info/gez-befreiung-rentner
Die Grundsicherung muss zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, damit eine Befreiung möglich ist.
Nett. Aber das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Rente bedeutet nicht automatisch bedürftig. Akzeptier das.
Das Geschrei wär wieder groß, wenn jeder befreit werden würde, auch wenn er Millionär wäre.
Hab ich nie behauptet, das Rente bedürftig bedeutet.
Aber du legst alles dir zurecht :)
Deine natürlichen Personen das legst du dir auch zurecht..denn dieser Artikel besagt Grundsicherung und Erwerbsminderungs Rente befreit von der Gebühr^^ nicht oder.....richtig lesen.
Du weißt schon noch, um was es geht?
Sorry, irgendwelches Geschwurbel tu ich mir nciht an.
als ob Frührentner genug Geld bekämen