Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

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Keine Zahlung Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderung)?

Hallo ihr lieben,

Ich habe folgendes Problem:

Ich stehe gerade zwischen denn Umschwung vom Sozialamt (Bürgergeld) auf Rente (Erwerbsminderung).

Ich habe vorher normal gearbeitet und alles verlief Zahlungsmäßig lückenlos.

Bis jetzt.

Ich bin jetzt vom Bürgergeld raus, und auf meine Erwerbsminderungs-Rente angewiesen.

Diesen Monat haben sie mir aber keinen Cent überwiesen? Mit der Begründung das sie erst 'Ende' des Monats ausbezahlen.

Für mich bleibt aber jedoch für diese 30 Tage alles offen. Miete, Lebensunterhalt usw.

Hinzu kommen mir noch wahrscheinlich Mahnungen sämtlicher Gläubiger etc.

Sozusagen wurde ich um 30 Tage nach hinten geworfen.. was mir ziemlich denn Boden unter denn Füßen wegreißt.

Das Arbeitsamt/JobCenter sagen sie sind nicht mehr zuständig.

Dabei habe ich doch mich um alles Rechtzeitig & Sorgfältig gekümmert.

Wirklich keine tolle Überraschung so da zu stehen.

Nun meine Frage an euch:

Ist das ganze so Ordnungsmäßig Normal?

Gibt es nicht irgendwie eine Grundsicherung in Deutschland?

Ich stehe ja gerade finanziell total nackt da, und kann nicht einmal was dafür..

Wie kann ich mir Helfen? wer kann mir Helfen ?

Ich habe wirklich Sorgen in Schulden zu geraten, oder im schlimmsten Fall meine Wohnung zu verlieren.

Wieso werde ich um 30 Tage ohne Geld nach hinten geworfen?

Als ich Angerufen habe, hat man mich damit getröstet, das dass Geld ja nicht weg ist, sondern erst 30 Tage später ausbezahlt wird.

Aber diese 30 Tage fehlen ja dennoch irgendwo..

Ich verstehe das ganze nicht und hoffe hier Aufklärung und gute Ratschläge zu bekommen wie ich mich da am besten wieder auf die Beine stellen kann.

Vielen lieben Dank.

Grüße

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Wie mit NEUER Behinderung des Lebensgefährten umgehen?

(Disclaimer: Das ist bewusst nicht unter "Liebe und Beziehung" getaggt - ich will lieber keine Antworten von Menschen, die denken, sie wüssten, wie Beziehungen funktionieren, die aber von Behinderungen keine Ahnung haben 🙃 Eigentlich hat es mit Liebe kaum was zu tun. Es könnte jeder Angehörige sein. Den Tag also bitte weglassen. Danke!)

Also: Angenommen, eine Beziehung funktioniert gut, hat eine schöne stabile Basis seit Jahren.

Dann geschieht ein Unfall, oder eine Krankheit schreitet weiter voran als gedacht/gehofft...

Plötzlich und unerwartet ist einer der beiden Partner dauerhaft erwerbsunfähig und auch in Alltag und Freizeitgestaltung beeinträchtigt.

Der behinderte Mensch hat damit selbst eigentlich kein so großes Problem, ist aber nicht mehr der Alte, was für den gesunden Part unverständlich und eine Herausforderung ist.

Er will Mut zur Genesung machen, während der Behinderte sein Recht auf Akzeptanz verteidigt.

Was tun in einer solchen Situation? Habt ihr hilfreiche Erfahrungen oder Artikel, die ihr zu dem Thema teilen könnt?

(Dicke Ratgeberliteratur bitte nach Möglichkeit in ihrer Quintessenz zusammenfassen - der eine Part kann aufgrund seiner Behinderung nicht lesen und der andere aufgrund seiner Berufstätigkeit ;)

Danke!

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Vollschichtiges Leistungsbild + nicht vermittelbar möglich?

Ist es möglich, dass durch einen Gutachter z. B. festgestellt wird, dass man durch das Jobcenter in vollschichtige Arbeiten vermittelt werden könnte. (Mehr als 6h täglich.)

Aber dann quasi Einschränkungen festgestellt werden, wodurch man am Ende quasi nicht mehr wirklich vermittelbar ist. (Dauerhaft keine Jobs die darauf passen verfügbar, weil es sowas - auch bei Berücksichtigung vorliegender Qualifikation - gar nicht gibt, was dazu passen würde?)

Wenn ja - wie würde dann verfahren werden? Person trotzdem weiter beim Jobcenter gelistet und gelegentlich Überprüfung des Gesundheitszustandes?

Ich weiß, dass bei Leistungsbild zwischen 3 und 6 Stunden - aber wenn keine teilweise Erwerbsminderung vorliegt - es eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" geben kann. (Für die, die diese Voraussetzung nicht erfüllen wegen Wartezeit, etc. vermutlich dann auch Richtung Sozialhilfe irgendwas.) Dies dann wenn der Arbeitsmarkt da nix mehr hergibt.

Aber wäre mal interessant ob es sowas auch gäbe bei mehr als 6h. Aber wenn jemand quasi nur Helfertätigkeiten machen kann. (Wobei hier könnte das Jobcenter noch qualifizierend ansetzen ... bzw. ansetzen müssen - vor allem wenn es jemand ist, der wg. abgebrochenem Studium ne Lücke hat im Lebenslauf aufbauen lassen und quasi von den geistigen Fähigkeiten noch passen würde und wohl jede Qualifizierungsmaßnahme packen würde.)

Vom Leistungsbild eher psychische Probleme. Auf der einen Seite soziale Phobie. Auf der andern Seite "zwanghafte Persönlichkeitsstörung". Wie das der Sozialmediziner "übersetzen" würde in ein Leistungsbild, positiv/negativ - hängt dann sicher auch vom Einzelfall und Gutachter ab. Da sowas ja je nach Person auch unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Subjektiv meint die Person, dass sie schon noch "Teamwork" mitmachen kann. Aber halt sich auch ständig beurteilt fühlt, wenn sie von Personen bei der Arbeit beobachtet wird. Und wegen den Zwängen bei Kleinigkeiten alles ordentlich machen will - aber dann ständig nachfragen müsste. Was sie sich nicht traut, wenn Kollegen/Vorgesetzten beschäftigt scheinen - aus Angst da zu stören.

Der Ideallfall wäre quasi eigenes Büro und gute Vorschriften die viel vorgeben/nachlesbar sind. (Quasi Verwaltung mit Rechtsvorschriften und Dienstanweistungen.) Dazwischen schon gern mal Abstimmung mit Kollegen okay, so lang nich ständig man permament mit diesen zusammenarbeitet. (Ob "Umschulung" Richtung öffentlichre Dienst möglich ist, ist ne andere Frage. Ggf. müsste halt ne klassische Ausbildung noch vom Jobcenter unterstützt werden.)

Erwerbsminderungsrente, Erwerbsminderung, Jobcenter, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

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Erwerbsminderungsrente abgelehnt was nun?

Hallo Zusammen !

Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin 44 Jahre alt habe in den Zeitraum von 2011-2016 die Erwerbsminderungsrente  bezogen. Die Erwerbsminderungsrente habe ich auf folgende Krankheiten bekomme. > depressive Episodenmittelgradig, HWS, LWS, BWS Syndrom.

Als ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe 2011 hat man mich in die REHA geschickt ( REHA geht immer vor RENTE ) und in der Reha ( Neurologie ) hat man mir dann die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Von 2011-2014 habe ich die Rente dann auf Zeit gehabt und von 2014-2016 auch. Wurde Verlängert. 2016 habe ich dann den Antrag auf Weiterzahlung gestellt und man hat mich dann zu den Gutachter geschickt von der Rentenversicherung. Es wurde ein Neurologisches und Orthopädisches Gutachten erstellt. Es viel für mich negativ aus und der Antrag wurde dann abgelehnt.

Mit der Begründung > Meine Gesundheitliche Situation hat sich verbessert. Es besteht eine leichte Depression keine Mittelgradige mehr. Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Das hat sich dann auch in der länge gezogen > Befunde hin und her. Das war mir auch bekannt.

Meine behandelten Ärzte wurden auch alle angeschrieben und alle haben dann auch nochmal bestätigt das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann und das ich die Erwerbsminderungsrente bekommen sollte. Das wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung abgeschmettert und Sie blieben dabei das Sie sich an Ihre Gutachter halten. Somit haben wir dann Klage eingereicht vor den Sozialgericht.

Dazu muß ich sagen das ich von 2016 bis 2019 durchgehend vom Neurologen Krank geschrieben bin. Ich hatte mehrere Untersuchungen von Sozialmedizinischen Dienst der Krankenkasse und die sagten es auch das ich nicht mehr Arbeiten kann.

Ein Gutachten haben die auch erstellt was wir dann zum Sozialgericht und zur der Rentenkasse geschickt haben wo auch drin steht das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann.

So hat sich dann alles wie immer in der Länge gezogen. Schließlich hat das Sozialgericht zwei Neutrale Gutachter beauftragt und ich wurde Untersucht.

Aber auch die beiden Gutachten vom Sozialgericht vielen Negativ für mich aus.

Was kann ich jetzt machen ? Die Krankenkasse und meine Ärzte halten zu mir und befürworten die Erwerbsminderungsrente.

Kann man nochmal Einspruch einlegen gegen die zwei Gutachten des Sozialgerichtes ?

Oder kann man weiter Klagen > vielleicht > Mündliche Verhandlung !

Welche Optionen habe ich noch ?

Wäre für eure Antworten sehr dankbar !

Recht, Erwerbsminderungsrente
BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Kann ich neben der Erwerbsminderungs- und Arbeitsmarktrente noch arbeiten?

Hallo,

ich bekomme seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente, wovon die Hälfte deswegen bezahlt wird, da ich auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelt werden kann und zu 50 % schwerbehindert bin.

Diese Rente ist befristet und wurde auch schon einmal verlängert bis Ende 2020, da bin ich dann 57 Jahre alt.

Da mich die Situation sowohl seelisch, wie auch finanziell sehr belastet, möchte ich gerne etwas auf 450,-- Basis dazuverdienen. Ich habe jetzt endlich eine Stelle gefunden, bei der ich 2 x wöchentlich für 2 Stunden arbeiten kann, dass war echt schwer die zu finden. Der Hinzuverdienst wäre ca. 200,-- €.

Ich war früher in der Buchhaltung tätig und die Aushilfstätigkeit wäre ebenfalls im kaufmännischen Bereich, sprich die Vorbereitung der Rechnungen.

Jetzt wurde mir aber von einem Sozialarbeiter gesagt, ich kann nicht eine ähnliche Tätigkeit wie früher ausführen.

Ausserdem wäre es überhaupt nicht empfehlenswert etwas hinzuzuverdienen, da mir sonst die Arbeitsmarktrente genommen werden kann. Er hätte diese Erfahrung schon mehrfach gemacht.

Ich müsste dann wieder zu den Gutachtern, damit die nochmals meine Arbeits-fähigkeit prüfen können, ob ich nicht doch nochmal in Teilzeit arbeiten kann.

Diese Aussage verunsichert mich jetzt total.

Die von der DRV sagen, ja ich kann 450,-- € dazuverdienen, aber die würden mich dann doch im zweifelsfall begutachten lassen.

Ich bin jetzt total verunsichert und habe Angst einen Fehler zu machen.

Deswegen hoffe ich auf euren fachkundigen Rat. Danke

Minijob, Erwerbsminderungsrente, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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