Erwerbsminderungsrente – die meistgelesenen Beiträge

Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente.Panik!

Hallo Ihr Lieben. Ich hab mich lange Zeit geärgert, dass mein Rentenantrag so lange dauert. Heute kam der Gutachtertermin per Post. Eigentlich müsst ich mich "freuen", wenn man es denn so nennen kann überhaupt. Mitgesendet wurde ein 2seitiger Fragebogen. Seitdem ich den Brief geöffnet habe, kann ich mich aus unerklärlichen Gründen kaum noch beruhigen. Ich zittere, bin angespannt, unruhig und könnt nur heulen. Eigentlich sollte mich das nicht weiter fertig machen. Ich habe in meinem Leben genug Psychologen und Psychiatern gegenüber gesessen, habe unzählige Tests mitgemacht, Fragen und Fragebögen ausgiebig beantwortet. Und jetzt scheitere ich hier an den kleinsten Fragen.

Wie etwa: "Welche ernsten Krankheiten hatten Sie (ausser den typischen Kinderkrankheiten) bis heute?"

Was zählt denn als "ernste Krankheit"?? Asthma, Schilddrüsenunterfunktion, Polyarthrose,Hautpilz der immer wiederkommt? Denn das sind einige meiner Probleme. Natürlich abgesehen von den psychischen Dingen (muss ich die eigentlich auch aufzählen??).

Zählt ein psychologischer Test vom Arbeitsamt über die kognitive Leistungsfähigkeit als "Untersuchung eines Vertrauensarztes durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit"?

Ich bin total durcheinander,will mich gut vorbereiten,hab soviel Angst was falsch zu machen oder zu sagen, nicht ernst genommen oder gar abschätzig behandelt zu werden. Ich möcht den Gutachter nicht zubomben mit Informationen die er wahrscheinlich gar nicht wissen will, aber wenigstens das sagen,was wichtig ist. Denn ich habe nicht nur die psychischen Erkrankungen. Ist das eigentlich von Interesse für den psychiatrischen Gutachter???

Oh man ich hab grad den totalen Overload im Kopf,mir ist ganz schlecht. Kann mir bitte bitte jemand helfen?

LG Steffi

Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachter, Psychiater, Psychologe

BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen

Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II

Keine Zahlung Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderung)?

Hallo ihr lieben,

Ich habe folgendes Problem:

Ich stehe gerade zwischen denn Umschwung vom Sozialamt (Bürgergeld) auf Rente (Erwerbsminderung).

Ich habe vorher normal gearbeitet und alles verlief Zahlungsmäßig lückenlos.

Bis jetzt.

Ich bin jetzt vom Bürgergeld raus, und auf meine Erwerbsminderungs-Rente angewiesen.

Diesen Monat haben sie mir aber keinen Cent überwiesen? Mit der Begründung das sie erst 'Ende' des Monats ausbezahlen.

Für mich bleibt aber jedoch für diese 30 Tage alles offen. Miete, Lebensunterhalt usw.

Hinzu kommen mir noch wahrscheinlich Mahnungen sämtlicher Gläubiger etc.

Sozusagen wurde ich um 30 Tage nach hinten geworfen.. was mir ziemlich denn Boden unter denn Füßen wegreißt.

Das Arbeitsamt/JobCenter sagen sie sind nicht mehr zuständig.

Dabei habe ich doch mich um alles Rechtzeitig & Sorgfältig gekümmert.

Wirklich keine tolle Überraschung so da zu stehen.

Nun meine Frage an euch:

Ist das ganze so Ordnungsmäßig Normal?

Gibt es nicht irgendwie eine Grundsicherung in Deutschland?

Ich stehe ja gerade finanziell total nackt da, und kann nicht einmal was dafür..

Wie kann ich mir Helfen? wer kann mir Helfen ?

Ich habe wirklich Sorgen in Schulden zu geraten, oder im schlimmsten Fall meine Wohnung zu verlieren.

Wieso werde ich um 30 Tage ohne Geld nach hinten geworfen?

Als ich Angerufen habe, hat man mich damit getröstet, das dass Geld ja nicht weg ist, sondern erst 30 Tage später ausbezahlt wird.

Aber diese 30 Tage fehlen ja dennoch irgendwo..

Ich verstehe das ganze nicht und hoffe hier Aufklärung und gute Ratschläge zu bekommen wie ich mich da am besten wieder auf die Beine stellen kann.

Vielen lieben Dank.

Grüße

Miete, Rente, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Zahlung, Lebensunterhalt

Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

Finanzen, Medikamente, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfähigkeit, Behinderte Menschen, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, erwerbsunfähigkeitsrente, Finanzierung, Grundsicherung, Kostenübernahme, Krankengeld, Krankenkasse, schwerbehindert, Schwerbehinderung, Sozialamt, Sozialhilfe, Sozialleistungen, Unterstützung, Wohngeld, Bürgergeld, Lebensunterhalt

Erwerbsminderungsrente bei Bipolarer Störung?

Hallo! Und zwar habe ich die Bipolare Störung schon seit über 20 Jahren(bin zurzeit 44) und habe in dieser Zeit in der häufig aufgetretenen Manie viel Selbstständig gehandelt, wobei ich immer wieder sehr hohe Schulden gemacht habe und demnach immer wieder in die tiefe Depressionen kam. Zuletzt in der Manie, habe ich mit Autohandel angefangen und habe sehr teure Autos ge- und verkauft,obwohl ich nicht dazu das ganze Geld hatte. Als dann beim Kauf oder Verkauf paar Lücken waren, habe ich mich bei vielen Freunden verschuldet nachdem ich bei der Bank genügend verschuldet war. Habe eine Villa ( die jz ein dreifamilienhaus ist, das das Geld nicht reichte)gekauft und habe mich bis zu 500.000€ bei der Bank verschuldet. Sind in das Haus umgezogen und hatte danach eine unfassbare tiefe Depression, wo ich dann in der Arbeiz zusammenbrach und in die Psychiatrie gegangen bin. Erst da wurde diese Bipolare Störung diagnostiziert und ich ging heile aus dem Krankenhaus raus. Trotz 5 wochen langer Therapie in der Klinik ging es mir in 3 Wochen wieder sehr schlecht, jedoch habe ich weiter gearbeitet mit ganz wenig Kraft und bin wieder zusammengebrochen in der Arbeit wo ich mir mehrere Wochen frei nahm. Nachdem habe ich aus Angst nie mehr frei genommen. Ich habe in der Zeit bis heute immer den ganzen Tag lang geschlafen( über 6 std mittags, nachts schlafe ich auch nochmal durch) und schaffe es gerade noch mit etwas Kraft zur Arbeit zu gehen. Habe auch nach Rat vom Arzt die Dosis verdoppelt, jedoch bin ich zurzeit fix und fertig. Ich fühle mich einfach, als wäre das Leben fertig für mich. Ich kann nicht mehr in die Zukunft blicken und weiss einfach nicht mehr weiter, ich bin fertig. Mein Arzt riet mir die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dies ist meine letzte Chance um weiter leben zu können, da es mir wenn ich nicht arbeite etwas besser geht.Leuten mit Erfahrungen bitte ich um Rat, es ist sehr wichtig für mich. Was könnte ich noch tun? ( ausserdem habe ich einen schwerbehindertenantrag gestellt) Wie hoch ist meine Chance? Vielen vielen lieben Dank, Gruss Y.

Gesundheit, Verhalten, Erwerbsminderungsrente, Psychologie, bipolare Störung, Psyche

Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung

Chancen auf EM-Rente bei COPD Stufe 3 nach Gold

Hallo leute! ich habe copd stufe 3 nach gold kombiniert mit asthma, GdB 70% Merkzeichen G unbefristet. seit november 2013 bin ich erkrankt und ständig in irgendwelchen kliniken auch lungenfachklinik. im märz / april war ich zur reha und wurde arbeitsunfähig entlassen. in der reha wurde ein antrag auf teilhabe am leben bei der rentenversicherung gestellt. die rentenversicherung bestellte mich dann anfang september zur beguchtachtung nach bad soodenallendorf. dort wurden die untersuchungen die ich machen sollte nach ganz kurzer zeit abgebrochen auf ansagen des leitenden begutachtenden arztes da ich bereichts nach so kurzer zeit völlig fertig und kaputt war. er teilte mir dann im persönlichen gespräch mit, das dem antrag nicht stattgegeben werden kann, da bei meinem gesundheitszustand durch die teilhabe am leben keine besserung zu erwarten sei und ich auch gar nicht arbeiten kann. ich kann laut ihm keine 3 stunden mehr arbeiten und dar nur ganz leichte tätigkeiten. der bescheid ablehnende bescheid für die maßnahme von der rentenversicherung kam gestern, habe ihn meinem artzt gezeigt. alle sagen ich solle EM-Rente einreichen...... habe ich ein chance zumal der begutachter ja von der rentenversicherung war!? Eine umschulung in dieser maßnahme wäre auch nicht möglich da ich aus dem bürobereich komme. die hat der begutachtr der rentenversicherung auch mitgeteilt . also merkmale unter 3stunden ganz leichte tätigkeit gdb 70 mit merzeichen g vorhanden....

Erwerbsminderungsrente, COPD

Erwerbsminderungsrente wurde jetzt zur Dauerrente?

Hallo, ich bin neu hier seid heute, ich habe derzeit folgendes Problem, wo ich jetzt doch mal einen Rat von aussen brauche.

Ich bin seid 2012 in Erwerbsminderungsrente wegen Burn out, Posttraumatischer Belastungsstörung,Depression und Herzproblemen.

Ich bin jetzt 50 Jahre und bin noch beim meinen Arbeitgeber wenn auch ruhend angestellt, sind jetzt fast 24 Jahre bei diesen. Ich habe jetzt nach letzten Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungrente auf Zeit, wozu mich wieder alle Ärzte aufgefordert hatten da keiner eine Besserung nach Begutachtung feststellen konnte, seid Freitag den Bescheid erhalten das die Erwerbsminderungsrente jetzt als Dauerrente weiterläuft, was mich doch jetzt ziemlich umgehauen hat. Ich hatte immer noch die Hoffnung gehabt das ich mich nochmal rappel und wieder arbeiten kann, finanziell bin ich ganz gut abgesichert durch vorsorge sprich Berufsunfähigkeitsrente.

Nur weiss ich jetzt nicht, wie verhalte ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber.

Habe ich eventuell noch Anspruch auf Abfindung, der Arbeitsvertrag ist da ein wenig undeutlich da US Firma und sie einerseits anführen Abfindung mit 0.5 Minimum vom Gehalt aber unter Vorbehalt sprich nach Prüfung. Für Abfindungen gibt es ja keine klare Rechtssprechung das man auf jedenfall Anspruch hat. 2.Was kann ich oder soll ich tun wenn der Arbeitgeber mich immer noch nicht kündigen will bzw. hofft das ich den Schritt mache ?

3.Was ist dann noch mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,(geregelt als 13 Gehalt), Betriebsrente wenn Punkt 2 vom Arbeitgeber aus kommt.

Wäre nett wenn ich hier ein paar Infos bekommen könnte, vielleicht hat ja hier jemand schon in ähnlicher Situation gestanden.

Danke schön schon mal.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Geld, Rente, Erwerbsminderungsrente, Vorsorge

Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

Hallo, Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten. Aussteuerung und Meldung bei der Agentur f. Arbeit 8/10 (lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten AfA: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, sitzen oder laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Klinik-Reha von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt selbst gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen keinen mit der Prognose "nicht mehr arbeitsfähig". Ergo haben sie, wie gesagt, als krank entlassen, aber arbeitsfähig. Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Also muss man mitteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde.IIst man dann vor Maßnahmen der AfA geschützt, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt? Oder wie ist das in dem Fall? Mit Schmerzen arbeiten geht nicht und Krankengeld wird ja nicht mehr gezahlt. Ist dies jetzt der Fall des § 125 SGB III ??? GdB von 50 % liegt vor. DANKE !

Erwerbsminderungsrente, Agentur für Arbeit, ALG II, Schwerbehinderung, Aussteuerung

Ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin, Sozialgericht?

Hallo nochmal an alle, nun habe ich den Gerichtstermin beim Sozialgericht hinter mir und wurde nochmal zu einem Neurolisch/Psychiatrichen Gutachter geschickt. Er wurde so ausgewählt da man bei Gericht sagte, " Wir genehmigen noch ein Gutachten, aber nur unter der Voraussetzung das, wenn das negativ ausfällt, dann auch mein Fall zu den Akten gelegt werde"Dann wurde der Gutachter ausgesucht. der erste "hieß es,"der macht nur negative Gutachten",der zweite"der macht nur positive" der dritte, der macht beides im wechsel. Ich kam mir vor ie auf einem Pokerturnier. Ich war nun bei dem Gutachte un bekam Bescheid, das ich noch Vollzeit für leichte arbeiten verfügbar bin.Bei dem Termin sagte mir der Gutachte ins Gesicht, das er seiht das ich sehr leide und er mich sofort in Rente schreiben würde, aber er darf nicht solange man noch einen Kugelschreiber halten kann. dazu kommt das im Gutachten dann sämtliche Aussagen falsch sind und verdreht.Jetzt könnte ich ein privates Gutachten machen lassen, was mir aber finanziell nicht möglich ist, da ein Kostenvorschuss von 3-4000 € nötig ist. was kann ich noch tun. Ich schaffe keine Vollzeit auch keine täglichen 3 Stunden mehr..Gibt es eine Möglichkeit da man die Richter noch überzeugen kann, es sind doch viele Sachen falsch in dem Gutachten wie kann ich mich dagegen wehren und zu seiner Aussage das er nicht in Rente schreiben darf.Was kann ich dagegen machen. Wenn jetzt die Rente abgelehnt wird könnte ich in einem halbe Jahr nochmal neu beantragen, aber dann habe ich das Problem das die Rentenanwartszeit nicht mehr erfüllt ist. Wie kann ich vorgehen. Ich habe keine Kraft mehr.

Erwerbsminderungsrente, Arzt, eu-rente, Gutachten, Sozialgericht

Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung

Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.

Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.

Soweit alles super, aber es steht auch drin:

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.

Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?

Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?

Danke !!!

Vergleich, Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Sozialgericht

Kann Reha-Antrag umgewandelt werden in EMR nach erfolgter Reha mit voller Arbeitsfähigkeit und späterem EMR-Antrag und Gutachten mit voller Erwerbsminderung?

Bin seit 2016 erst krank und danach ALG1.

Habe 2016 eine Reha beantragt und von der DRV genehmigt bekommen.

Reha-Bericht 2016 mit voller Arbeitsfähigkeit, da die Klinik unter Druck der DRV steht. Habe 2016 eine Gegendarstellung geschrieben auf die ich von der DRV nie eine Antwort erhalten habe.

Daraufhin weiter krank.

Ende 2017 habe ich einen Antrag auf EMR gestellt.

Anfang 2018 hat ein Gutachter, der von der DRV bestellt wurde, meine voll Erwerbsminderung mit unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestätigt.

Jetzt hat die DRV meine Rente wegen voller Erwerbsminderung anerkannt, als Rentenbeginn aber bereits den Antrag auf meine Reha von 2016 angenommen, die damals nicht umgewandelt wurde. Dadurch habe ich finanzielle Nachteile.

Ich sehe den Rentenbeginn erst nach dem Gutachten aus 2018. Was kann ich tun? Gibt es für die DRV nicht eine Frist für die Umwandlung von Reha-Antrag auf EMR-Rente? Hätte die DRV nicht gleich damals reagieren müssen? Für die DRV war der Bericht über volle Arbeitsfähigkeit genug um nicht aktiv zu werden, dann sollte dies auch später noch seine Richtigkeit haben, oder kann die DRV machen was sie will?

Bin im VDK und werde in jedem Fall Einspruch gegen den Rentenbeginn erheben, aber wenn mir hier jemand weiterhelfen kann, dann kann ich diese Empfehlungen auch weitergeben, denn nicht alle Sachbearbeiter kennen sich in allen individuellen Fällen auch gut aus.

Vielen Dank im Voraus

Recht, Erwerbsminderungsrente, Reha, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro