Ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin, Sozialgericht?

4 Antworten

Hallo krankenmaus06,

Sie schreiben unter anderem:

ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin,Sozialgericht<

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.2.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und können jederzeit auf x-beliebige leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie z.B. Pförtner usw. verwiesen werden, wenn Sie nicht glasklar nachweisen können, daß Sie auch leichte Tätigkeiten auf Dauer nur noch unter 3 Stunden, pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, ausüben können!

Diesen glasklaren Nachweis an Hand der eigenen Arzt- und Entlassungeberichte zu organisieren, das ist für die meisten Antragssteller eine sehr große Herausforderung, weil sich die behandelnden Ärzte nicht kooperativ zeigen!

Sie sollten auf gar keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand agieren und Ihre gesamte Krankenakte an Hand des "Roten-Faden" durchchecken und ggf. aktualisieren!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Gibt es eine Möglichkeit da man die Richter noch überzeugen kann, es sind doch viele Sachen falsch in dem Gutachten wie kann ich mich dagegen wehren und zu seiner Aussage das er nicht in Rente schreiben darf.Was kann ich dagegen machen.<

Antwort:

Prüfen Sie an Hand des "Roten-Faden" Ihre Krankenakte auf Stichhaltigkeit und Beweiskraft! Meistens ergibt sich hier Nachholbedarf und dann sollten Sie Ihre behandelnden Ärzte konsultieren und glasklare, aussagefähige Arzt- und Entlassungsberichte verlangen!

Wenn jetzt die Rente abgelehnt wird könnte ich in einem halbe Jahr nochmal neu beantragen, aber dann habe ich das Problem das die Rentenanwartszeit nicht mehr erfüllt ist. Wie kann ich vorgehen.<

Antwort:

Auch wenn es schwer fällt, schaffen Sie Fakten! Siehe hierzu "Roter-Faden!"

Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Hausarzt in stationäre, psychosomatische Behandlung einweisen und bestehen Sie dort auf einem glasklaren, aussagefähigen Arzt- und Entlassungsbericht!

Tipps hierzu:

Der psychosomatische Mercedes!

google>>

klinikum.uni-heidelberg.de/Psychosomatische-Ambulanz.109592.0.html

google>>

klinikum.uni-heidelberg.de/Willkommen.1088.0.html

google>>

klinikum.uni-heidelberg.de/Geschichte-der-Psychosomatik-in-Heidelberg.108591.0.html

Der psychosomatische Rolls-Royce!

google>>

psychosomatik.charite.de/

google>>

psychosomatik.charite.de/klinik/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Warum gehst du nicht über ein Paar Wochen in Psychotherapie / Vollstationär?

Da nehmen sie erst mal alles auf, was dich bedrückt und geben ihre "Beurteilung" ab, was sie Festgestellt haben mit Diagnose. Bekommst einen Entlassungsbrief und da steht drin, in wie weit sie dich noch als Arbeitsfähig sehen.

Evola ----> Gutachten.

Und das auch noch für dich kostenlos über die Krankenkasse.

lg

Novosibirsk  05.07.2019, 18:36

In eine Psychiatrieanstalt würde ich auf keinem Fall freiwillig gehen.
Dort wird nämlich ein weiteres Schlechtachten gemacht, dass dann wieder gegen Dich verwendet werden wird.
vgl, hierzu www.zwangspsychiatrie.de

Bist Du schon Mitglied in einem Sozialverband? Wenn nicht, solltest Du das schnellstens werden!

Google mal nach Sozialverband und such Dir ein Büro in Deiner Nähe!

Die "unabhängige Patientenberatung" wäre eine weitere Adresse wo Du Dich hinwenden könntest! Oder ein Fachanwalt für Sozialrecht!

Alles Gute

krankemaus06 
Fragesteller
 20.02.2015, 12:06

ja da wird jetzt eingeleitet da bin ich dabei, ob sie es genehmigen ist die andere Frage

krankemaus06 
Fragesteller
 20.02.2015, 12:06

ja da wird jetzt eingeleitet da bin ich dabei, ob sie es genehmigen ist die andere Frage

krankemaus06 
Fragesteller
 20.02.2015, 12:07

ich habe einen rechtsanwalt, für was frag ich mich sowieso, denn der schreibt mir nur das ich ein privates Gutachten mit dem Kostenvorschuss machen lassen kann obwohl er weiss das es finanziell nicht möglich ist

hallo,

ja, du kannst revision einlegen und beim landessozialgericht die entscheidung überprüfen lassen. du kommst nicht umhin, das eigen gutachten sebst zu finanzieren, wenn du gewinnst, trägt die gegenseite die kosten.

beste grüsse

dickie59

achja, zum bundessozialgericht kann man danach auch noch gehen.