Erwerbsminderungsrente: Bekommt der Gutachter im Widspruchsverfahren das Vorgutachten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gutachter werden normalerweise sämtliche medizinischen Unterlagen, die der Rentenversicherung bekannt sind, vor der Begutachtung zugesandt.

Denn wie könnten sie sonst Ungereimtheiten klären und spezielle Fragen beantworten?

Hallo Winterengel,

leider ist es fast schon an der Tagesordnung, daß die Rentenversicherung bzw. die an Sie vertraglich gebundenen Mediziner/Gutachter/Ärzte so gut wie jeden Rentenatrag abschmettern.

Schließlich geht es je nach Alter der Antragssteller um beträchtliche Summen!

Die meisten Widerspruchsverfahren enden deshalb vor dem Sozialgericht!

Viele Antragssteller haben vor dem Sozialgerichtsverfahren Angst und werfen vorzeitig die Flinte ins Korn.

Je unklarer die Atteste und Gutachten formuliert sind, desto mehr Angriffsfläche wird zur Ablehnung geboten!

Die Aufgabe des Sozialgerichts besteht darin, die Beweislage objektiv und neutral zu sichten und die vorliegenden Beweismittel gegeneinander abzuwägen.

Kommt das Sozialgericht zu dem Schluß, daß die Beweislage nicht ausreicht, werden vom Sozialgericht je nach Umfang der Krankengeschichte gerichtlich bestellte Gutachter (einer oder ggf. mehrere mit unterschiedlichen Fachrichtungen) mit der Erstellung eines weiteren, fachübergreifenden Gutachtens beauftragt.

Aus Ihrem obigen Bericht ist Ihr Geburtsjahrgang nicht ersichtlich.

Auch der Geburtsjahrgang spielt noch eine wesentliche Rolle.

Wer vor dem 1.1.1961 geboren ist, der hat noch unter eng gefaßten Kriterien die Möglichkeit, eine teilweise Erwerbsminderunsgrente bei Berufsunfähigkeit durchzuboxen.

Stichwort Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit, wenn der zuletzt ausgeübte und anerkannte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Voraussetzung:

Die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit liegt bei 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag!

Die nach dem 1.1.1961 Geborenen haben diesen sogenannten Vertrauensschutz nicht mehr und müßen nachweisen, daß die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt abgesunken ist!

Wer diesen Nachweis nicht erbringt oder nicht erbringen kann, den verweist die Rentenversicherung auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, auch wenn dort überhaupt keine deratige leichte Tätigkeit verfügbar ist.

Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.

Sie sollten sich nicht allein auf das letzte Gutachten verlassen, sondern alle Ihre behandelnden Ärzte, Fachärzte, Kliniken aufsuchen und auffordern, Ihnen aktuellste, glasklar formulierte Atteste, Entlassungsberichte, Gutachten auszustellen, aus welchen die o.a. Kriterien zweifelsfrei nachgewiesen sind!

(Diese Dokumente sollten Sie schnellstmöglich einreichen!)

Meist wird aber den Ärzten dieser erhebliche Verwaltungsmehraufwand seitens der Sozialversicherungsträger überhaupt nicht vergütet und deshalb fallen dann diese Atteste sehr mager und schwammig aus!

In diesem Zusammenhang kann es erheblichen Vorteil bringen, vertrauliche Gespräche mit den betreffenden Ärzten zu führen und einen vernünftigen, dem Zeit- und Kostenaufwand angemessenen Kostenrahmen zu vereinbaren!

Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (Netz für alle Fälle), dort sind die einzelnen Kriterien detailliert aufgelistet. Ausgabe März 2012.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Diese Vorgehensweise bewährt sich in der Praxis oft!

Weiterer, wichtiger Tipp:

Besorgen Sie sich bei Amazon die neueste Ausgabe der Büchleins "Früher in Rente" von Horst Marburger und Nikolaus Ertl.

In diesem sehr guten Buch finden Sie alle wichtigen Details, auf welche bei der medizinischen Begutachtung unbedingt geachtet werden muß!

Auch für Laien verständlich aufbereitet!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Winterengel 
Fragesteller
 11.04.2012, 19:14

Na, das ist ja eine ausführliche Antwort. Da hast du dir ja mächtig viel Arbeit gemacht. Herzlichen Dank!

Übrigens, ich bin vor dem 1.1.61 geboren, wenn auch nicht allzu lang vorher....!

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass der Vertrauensschutz so zu verstehen ist, dass ich bei einer nur teilweise (also 3-6 Std.arbeitsfähig) anerkannten Rente, trotzdem die volle erhielte, weil ich diesen Berufsschutz erhalte? Oder wie muss ich das verstehen?

Hallo Winterengel, mir ging es ähnlich wie dir.Ich habe alle meine behandelte Ärzte um ein gegenwertiges Gesundheitszeugnis schreiben lassen und diese mit den Widerspruch an den Rententräger geschickt. Ich mußte auch dann noch zu einen Gutachter. Er hatte alle Unterlagen. Nach der Bearbeitung meiner Akte vom Rententräger hatte ich meine Rente wieder bewilligt bekommen. Wünsche dir viel Erfolg. Wenn du noch was wissen willst, dann melde dich einfach. lg. Apskatze

Jede Stelle, die dich begutachtet, kennt deine Vorgeschichte und somit auch deine Vorgutachten. Hast du nicht einen guten Arzt, der nochmal nachddrücklich deine Diagnose schreiben kann? Hast du ihm das neue Gutachten gezeigt, in dem du als voll arbeitsfähig eingestuft wirst? Ich würde auch noch zum VKD dazu gehen. Die helfen dir bei Rentenangelegenheiten und bekommen viele Renten durch, die so nicht gezahlt worden wären. Jahresbeitrag sind da glaub ich um die 30 Euro. Nur nich locker lassen!! ich drück dir die Daumen.

lg daisy44

Winterengel 
Fragesteller
 11.04.2012, 14:03

Hi daisy44,

Danke für die Antwort. Im Vdk bin ich und ja, die sind sehr kompetent. Ich habe auch ärztliche Atteste im Widerspruchsverfahren eingesandt, bzw. der Rechtsanwalt beim Vdk. Das Vorgutachten war ja zu meinen Gunsten, nur der Arzt der bei der DRV nochmal drüber geschaut hat, hat gemeint, dass es nicht nachvollziehbar wäre und dadurch wurde mein Antrag zunächst abgelehnt. Deshalb jetzt ein erneuter Gutachter...

Aber wenn der alle Unterlagen bekommt, dann müsste er ja sehen, dass der Vorgutachter zu meinen Gunsten entschieden hat. Ich finde das irgendwie von Vorteil, wenn er das weiß.

Er bekommt die komplette Akte vom Gericht zugeschickt bevor du den Termin bei ihm hast.

Winterengel 
Fragesteller
 11.04.2012, 14:04

Hi diroda,

hey, das wär in meinem Fall ja gut, finde ich. Dann würde er ja sehen, dass der vorherige Arzt (Gutachter) zu meinen Gunsten entschieden hat... oder?

Danke für deine Antwort!