GEZ in WG?

6 Antworten

Da die Befreiung - ich nehme an wegen BAföG-Bezug - personenbezogen ist, muss dann einer von den übrigen WG-Mitgliedern sich anmelden. Wenn dieser dann den Rundfunkbeitrag zahlt, kann er von den übrigen WG-Mitgliedern, die nicht befreit sind, eine anteilige Beteiligung fordern. Der Befreite muss nichts bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klipp und klar es gilt ein Beitrag pro Wohnung ..... gleichgültig wie viele Menschen in dieser wohnen. Soweit nicht alle !! die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen sind die Person/en, die die Voraussetzungen für eine Befreiung ( sprich Bezug von Sozialleistungen / Bafög bzw. BAB ) nicht erfüllen zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.

Eine Person ( nicht befreiungsfähig ) wird dann sozusagen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt - wie sich die zahlungspflichtigen Mieter untereinander einigen ist rechtlich egal .

Nein, die Befreiung gilt nur für den Antragssteller selber. Alle Personen ohne Befreiung müssen zahlen. Ausnahmen gibt es nur für die eigenen Kinder unter 25 Jahren des Antragstellers und den Ehepartner/in bzw. den eingetragenen Lebenspartner beim Standesamt.

Wie das offiziell ist kann ich dir nicht sagen, aber hier in den Studenten WGs ist es gang und gäbe, dass auf den angemeldet wird, der Bafög bekommt und somit nichts zahlen muss. Da zahlt dann keiner was, weil es ja als ein Haushalt gilt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nur wenn alle befreit sind. Veranlagt wird derjenige mit dem höchsten Einkommen.

Verlangt von wem? Kenne genug Studentenwgs die auf den angemeldet haben, der Bafög kriegt und somit alle nichts zahlen. Ist ja pro Wohnung.

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@verena95860

Wenn jemand Geld verdient, muss der für die Wohnung zahlen, auch wenn alle anderen Bafög bekommen.

In Deinem Beispiel hat die GEZ nur nicht mitbekommen, dass da jemand wohnt, der ein Einkommen hat. Vielleicht ist der dort nicht gemeldet.

Bezahlt werden müsste dort aber eigentlich auch, die WG hat nur Glück, daß das noch nicht herausgekommen ist.

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