Mitbewohnerin zahlt ihren GEZ Anteil nicht, kann ich diese von meinem Beitragskonto entfernen bzw. muss ich das Beitragskonto neu aufsetzten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du musst dein Beitragskonto so lassen. Deine Mitbewohnerin ist beim Beitragsservice überhaupt nicht erfasst, schon gar nicht bei deinem Konto. Du kannst dich auch nicht abmelden, weil du ja weiterhin dort wohnst. Erst bei deinem Auszug könntest du dich auf deine neue Wohnung ummelden oder wenn schon jemand für die neue Wohnung zahlt auch abmelden.

Du hast allerdings einen Rechtsanspruch darauf, dass deine Mitbewohnerin ihren Drittel-Anteil - also 17,50 € für 3 Monate - an dich bezahlt. Das ergibt sich Aus § 2 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 44 Abgabenordnung bzw. § 426 Abs. 1 BGB. Du kannst ihr natürlich damit drohen, dass du einen Anwalt einschaltest, womit es dann deutlich teurer für sie würde. Eine andere Möglichkeit wäre, mit einer Forderung, die sie gegen dich hat, aufzurechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

liicehrm 
Fragesteller
 28.05.2021, 15:30

Vielen Dank für die Aufklärung! Was meinen Sie genau mit der Forderung? Könnten Sie mir das kurz erläutern.

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gorbi210  28.05.2021, 18:43
@liicehrm

Es könnte ja sein, dass deine Mitbewohnerin mal Geld für dich auslegt (die Höhe des für dich ausgelegten Betrags ist ihre Forderung an dich, so wie der geschuldete Rundfunkbeitrag deine Forderung an sie ist), z. B. bei einem Einkauf für die ganze WG. Dann kannst du anschließend die Zahlung verweigern bis zur Höhe des von ihr dir geschuldeten Betrags . Insoweit rechnest du dann durch entsprechende Erklärung auf ("Ich rechne jetzt in Höhe von z. B. 17,50 € auf"). Damit sind dann die gegenseitigen Forderungen in dieser Höhe erloschen.

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Dem GEZ Verein ist wichtig, dass die Wohnung vollständig zahlt. Wenn da nur ein Teil ankäme, hätte die Beitragszahlerin Probleme, also du.

Ich denke man müsste die Wohnung ab- und wieder anmelden.