Es gibt dafür tatsächlich gesetzliche Regelungen im Medienstaatsvertrag: Sogenannte Großereignisse müssen danach auch im frei zugänglichen Fernsehen gezeigt werden, wenn die Ausstrahlungsrechte bei einem privaten Anbieter liegen, der verschlüsselt ausstrahlt.
Zu den Großereignissen gehört danach aber nicht ein Halbfinalspiel in der Championsleague, erst das Finale muss gezeigt werden und zwar unabhängig von deutscher Beteiligung. Die privaten Anbieter müssen also für das Halbfinale keine Sublizenzen vergeben und tun das natürlich auch nicht, weil ihnen die Exklusivität zusätzliche Abonnenten bringt.
Andere Großereignisse, die im frei zugänglichen Fernsehen übertragen werden müssen, sind Olympische Spiele, bei Fußballwelt- und europameisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung, Halbfinalspiele und Finale im deutschen Fußballpokal und Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft.
Frei zugänglich können aber nicht nur die öffentlich-rechtlichen Programme sein, sondern auch die privaten, die werbefinanziert sind (z. B. RTL oder Sat1).