Warum musst du da die Worte "zwangsweise finanziert" einfügen. Das bringt für die Frage nichts, zeigt aber eine gewisse Tendenz bei dir.

Es handelt sich bei den ör Medien um

  1. unabhängige Medien, da du sie als Bürger selbst finanzierst; kein staatliches Steuergeld (Ungarn, Türkei, Russland etc.) steht dahinter, um die politische Tendenz der Regierung wiederzugeben. Auch hinsichtlich der gewinnorientierten privaten Medien, die auf Massengeschmack für die aktive Käuferschicht zwischen 14 und 50 Jahren setzen müssen, sind sie damit im Vorteil.
  2. Die ör Rundfunkanstalten werden gesellschaftlich kontrolliert, da durch die Rundfunkräte breite Schichten der Bevölkerung repräsentiert werden.
  3. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für den ör Rundfunk, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft mit einem "umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen Lebensbereichen" (für alle Bevölkerungsgruppen) "abzubilden".
  4. Die ör Rundfunkanstalten sind auch gesetzlich zu einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information nach den Grundsätzen der Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit verpflichtet (§ 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag). Gerade diese gesetzlichen Verpflichtungen kontrolliert der Rundfunkrat, an den sich jeder Bürger mit Beschwerden wenden kann.
  5. Die dort beschäftigten Journalisten sind bestens ausgebildete Profis, die sich auch tatsächlich täglich bemühen, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Natürlich kann auch ihnen, wie jedem Mensch, mal ein Fehler passieren. Im Hinblick auf die Beitragsfinanzierung unterliegen sie auch seitens der Zuschauer und Zuhörer einer immer kritischen Beobachtung.
  6. Die gesendeten Informationen sind nicht immer das allein Seeligmachende, aber es ist eine gute Basis und zusätzliche informationen aus anderen seriösen Quellen sind daher immer gut.
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Deine Idee funktioniert! Es ist der einzige Weg mit monatlicher Zahlung ohne dabei in Verzug zu kommen.

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Es kommt zuerst zu einem Festsetzungsbescheid, dann zur Mahnung, schließlich zur Vollstreckung. Innerhalb der Vollstreckung kann es zu Kontopfändung, Gehaltspfändung und Sachpfändung kommen. Ist dann die Forderung immer noch nicht erfüllt, kommt es zur gerichtlichen Vermögensauskunft per eidesstattlicher Erklärung. Zusätzlich sollte man sich darüber klar sein, dass der Festsetzungsbescheid die Vollstreckung für 30 Jahre ermöglicht.

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Der willkürlich gegriffene "1 Euro" ist ja nun wirklich durch nichts zu begründen. Was willst Du denn da noch für ein Programm bekommen? Was soll ein Minimum an Programm, wenn diese Gesellschaft ganz offensichtlich in großen Teilen meint, dass es so was wie einen ör Rundfunk überhaupt nicht mehr braucht?

Das Gegenteil ist der Fall angesichts der Fakenews und Verschwörungserzählungen in den sozialen Netzwerken. So sieht das auch das BVerfG. Also deshalb die von ARD und ZDF geforderte Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

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Nein

Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags scheitert schon an den rechtlichen Gegebenheiten:

  1. Der ör Rundfunk ist verfassungsrechtlich erforderlich, weil nur er systembedingt für eine ausgewogene Berichterstattung, seriöse Information, Berücksichtigung von Minderheiten und Bildungsprogramme sorgen kann. Er ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der privaten Programme (so BVerfG).
  2. Dieser Programmgarantie folgt auch eine verfassungsrechtliche Finanzierungsgarantie. Da eine Finanzierung durch Steuern (wegen damit verbundener politischer Einflussnahme) und eine ausschließliche Finanzierung durch Werbung oder Abo ebenfalls verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist, bleibt nur die bewährte Finanzierung über den Rundfunkbeitrag, der gesondert von den Bürgern für "ihr" Programm zu zahlen ist.
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nein

Das ist deshalb nicht normal, weil du gesetzlich verpflichtet bist, den Wegfall deiner Sozialleistungen unverzüglich dem Beitragsservice zu melden. Da du das nicht getan hast und das Jobcenter dem Beitragsservice den Wegfall der Leistung nicht mitteilt, zahlst du jetzt erst einmal nichts. Aber der Anspruch auf die Befreiung erlischt automatisch mit dem Wegfall der Sozialleistung. Der Beitragsservice wird das aber noch merken und dann musst du alles nachzahlen. Also lieber schnell melden, sonst wird die Summe zu groß.

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Der Grund besteht darin, dass die ARD die Urheberrechte für dieses Angebot nicht mehr hat, sie also für Geld neu erwerben muss. Und diese Kosten legt sie auf die Nutzer von ARD Plus um.

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Das Nebenkostenprivileg hat mit dem Rundfunkbeitrag überhaupt nichts zu tun. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind. Er wird allein für die theoretische Möglichkeit erhoben, dort den ör Rundfunk zu empfangen. Diese Möglichkeit besteht in ganz Deutschland unabhängig davon, welch technischer Weg auch immer dazu benutzt werden muss (Satellit, Antenne, Internet, Kabel).

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Das Video will offenbar eine gewisse Hoffnung verbreiten, dass ein Gericht den Rundfunkbeitrag doch noch als rechtswidrig ansieht. Das halte ich für relativ unwahrscheinlich, weil das BVerfG und der EuGH ihn schon entschieden haben, dass er verfassungsgemäß ist. Auch die Argumentation, dass der individuelle Vorteil entfallen soll, weil evtl. der Rundfunkrat nicht ausreichend vielfältig zusammengesetzt ist, halte ich nicht für tragfähig. Das einzige Ergebnis könnte dann nur sein, dass das Gericht dem Gesetzgeber aufgibt, die Zusammensetzung neu zu regeln.

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Da du selbst nie beim Beitragsservice gemeldet warst, kannst und musst du dich nicht abmelden. Dafür bräuchtest du auch eine eigene Beitragsnummer, die du nicht hast. Also mache dir keine Sorgen.

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Nein

Der Meinungskommentar dieser einzelnen Journalistin ist ganz offensichtlich mit dem Vorgehen der beiden momentanen Regierungsparteien bei der vorgenommenen Grundgesetzänderung nicht einverstanden. Also: Keine regierungskonforme Meinung, die eigentlich der AfD schon deshalb auch gefallen müsste. Also eher kein Beleg für Deine These.

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Die GEZ-Gebühr heißt seit 2013 Rundfunkbeitrag. Dieser steht allein den ör Rundfunkanstalten zu und ist für deren Aufgaben zweckgebunden. Eine Entfremdung für rein staatliche Aufgaben ist nicht zulässig. Außerdem wäre das Kriterium "Besserverdiener" im Bereich des Rundfunkbeitrags völlig sachfremd und würde womöglich die ganze Abgabe unzulässig machen. Schließlich ist die Frage, wie die Rundfunkanstalten zu den nicht vorhandenen Daten der Besserverdiener kommen sollen. Jedenfalls nicht von den Finanzämtern, da ist der Datenschutz dagegen.

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Der Rundfunkbeitrag, den es seit 2013 gibt, wird pro Wohnung einmal gezahlt. Auf die Personenzahl, die in der Wohnung wohnt, kommt es nicht an, weil erstens die Zahl der Bewohner häufig wechselt und zweitens der Rundfunk nicht wissen soll, wer innerhalb einer Wohnung wohnt (Datenschutz!). Schließlich müsste man dann wohl auch unterscheiden, wie alt die Bewohner sind. Denn ab welchem Alter sollen Kinder mitzählen? Entscheidend ist auch, dass man für einen Betrag von derzeit 18,36 Euro monatlich keine aufwändigen Datenerhebungen anstellen wollte, denn das würde kosten und einen Teil der Einnahmen auffressen. Prinzip: So einfach wie möglich! So auch abgesegnet vom BVerfG und EuGH.

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Deine Kontonummer hat der Beitragsservice eigentlich längst, da er auf die Daten deiner Überweisungen zugreifen kann. Die Erstattung überzahlter Rundfunkbeiträge würde darauf automatisch erfolgen. Oder du würdest eben auf Dauer mit einem Guthaben geführt. Deshalb ist das tatsächlich etwas seltsam. Andererseits musst du keine Angst haben, dass der Beitragsservice dich ohne deine Einwilligung in ein Lastschriftverfahren überführt. Ein Anruf würde die Sache vielleicht am ehesten klären.

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Wenn es sich tatsächlich um eine Mahnung des Beitragsservice handelt, dann muss es davor wenigstens einen Festsetzungsbescheid gegen dich gegeben haben. In allen Bescheiden steht für welche Wohnung der Rundfunkbeitrag erhoben wird. Daraus kannst du dann schon gewisse Schlüsse ziehen, wie es zu der Forderung gekommen ist.

Sollte die Forderung für eine WG-Wohnung erhoben werden, kannst du dich sehr schnell des Problems entledigen, wenn du dem Beitragsservice per Brief die Beitragsnummer mitteilst unter der für die Wohnung bezahlt wurde. Es soll allerdings Fälle geben, in denen Mitbewohner behaupten, dass sie für die Wohnung zahlen, von dir deinen Anteil verlangen, tatsächlich aber gar nicht beim Beitragsservice gemeldet sind. Dann bist du einem Betrüger aufgesessen und kannst dir das Geld wohl nur per Klage zurückholen.

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