Ja, das ist im Sinne des Gesetzes eine Betriebsstätte. Für diese fällt grundsätzlich ein Drittel Rundfunkbeitrag an. Allerdings muss dieser nicht bezahlt werden, wenn für die Wohnung bereits privat ein voller Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Die ör Rundfunkanstalten sind von Gesetzes wegen auf eine sog. ausgewogene Berichterstattung verpflichtet. D.h. dass alle Seiten zu Wort kommen sollen. Das wird auch kontrolliert und zwar von den Rundfunkräten, die die gesellschaftlich relevanten Gruppen widerspiegeln sollen. Da müsste mal was geändert werden, weil z. B. Heimatvertriebene, die in manchen Rundfunkräten vertreten sind, heute nicht mehr unbedingt gesellschaftlich relevant sind. Dagegen wären z. B. Migranten - auch eine Art von Heimatvertriebenen - inzwischen viel relevanter.
Eine sog. neutrale Berichterstattung gibt es dagegen nicht, weil schon die Auswahl der Nachrichten immer auch subjektiv ist.
Der ör Rundfunk darf nicht aus Steuern finanziert werden weil er dann vom Staat abhängig wäre. Er ist aber bewusst als ein vom Staat unabhängiger Sender gegründet worden. Ebenfalls darf er nicht nur aus Werbung finanziert werden, damit er nicht von der Wirtschaft abhängig ist. Schließlich darf er nicht aus Abogebühren finanziert werden, damit er nicht nur von dem Sendeunternehmen und den Abonnenten abhängig ist. Ergebnis: Die Bürger zahlen mit dem Rundfunkbeitrag ihren eigenen Rundfunk selbst.
Das haben im Moment jedenfalls wir nicht zu entscheiden. Denn nach den Entscheidungen des BVerfG ist der ör Rundfunk die Voraussetzung dafür, dass die Privatsender existieren dürfen.
Im Übrigen gibt es schon seit 2013 keine Rundfunkgebühren mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag und im Übrigen wird jede Abgabe zwangsweise im Interesse der Allgemeinheit erhoben.
Leider musst du für deine Nebenwohnung den vollen Rundfunkbeitrag zahlen.
Denn die mögliche Befreiung für deine Nebenwohnung wäre nur möglich, wenn du auch für die Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag selbst zahlen würdest. Das ist aber nicht möglich, weil du dich dort nicht an Stelle deiner Eltern anmelden kannst. Denn deine Eltern können sich dort nicht abmelden. Eine Abmeldung ist nämlich nur möglich bei Tod, Umzug ins Ausland oder Umzug in eine andere Wohnung, für die schon jemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Keine dieser Varianten liegt vor.
Auch die Befreiung deines Mitbewohners wirkt nur für diesen persönlich und kommt dir nicht zugute. Eine eigene Befreiung wäre nur möglich, wenn du selbst auch BAföG beziehst.
Natürlich zahle ich den Rundfunkbeitrag. Der muss grundsätzlich für jede Wohnung einmal gezahlt werden. Deshalb mache ich das und weil mir der Qualitätsjournalismus der Öffentlich-rechtlichen das wert ist.
Gesetzlich besteht eine Anmeldepflicht für jede Wohnung. Also nicht der Beitragsservice muss sich an euch wenden, sondern einer der Bewohner muss sich anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Er kann dann von den übrigen Bewohnern eine anteilige Beteiligung verlangen.
Wie du richtig schreibst, ist das betrieblich genutzte Kfz gesondert beitragspflichtig mit einem Drittel Rundfunkbeitrag.
Es besteht gesetzliche Anmeldepflicht. Das hat dein Freund versäumt. Daher gibt es auch keine Verjährung nach 3 Jahren, sondern erst nach 10 Jahren. Juristischer Hintergrund ist, dass die Verjährungseinrede ihm wegen sog. unzulässiger Rechtsausübung abgeschnitten ist. Kurz: Wer sich selbst rechtswidrig verhält, kann sich nicht auf das Verjährungsrecht berufen. Die Forderung ist also berechtigt.
Wichtiger denn je angesichts von Fake News und Verschwörungstheorien. Das sieht im Übrigen das Bundesverfassungsgericht genauso (Beschluss vom 20. Juli 2021-BvR 2756/20).
Sehr oft: Tagesschau, Tagesthemen oder Heutejournal, auch Heuteshow
Eine Person meldet sich an und zahlt für die Wohnung. Die anderen Mitbewohner ersetzen dem Zahler ihren Anteil.
So wie es bisher in eurer WG war, ist es voll in Ordnung. Aber die Bezahlung aus der Wirtschaftskasse wäre genauso richtig, denn an der beteiligen sich ja auch alle 8 Bewohner. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die Zahlung über die Wirtschaftskasse einfacher ist, weil dann keine gesonderte Abrechnung für den Rundfunkbeitrag nötig ist. Entscheidend ist aber, dass der bisher Angemeldete Bewohner auch weiterhin der Angemeldete bleibt
Die ör Rundfunkanstalten brauchen für die normal ausgestrahlten Programme die Senderechte. Beiträge, die im Internet verbreitet werden, werden aber nicht ausgestrahlt, sondern hier besteht quasi ein ständiger Zugriff der Nutzer auf die Inhalte. Daher handelt es sich hierbei um andere Rechte, die insbesondere von Anbietern von Sportrechten zusätzlich zu den Fernsehrechten separat verkauft werden. Die Rundfunkanstalten verfügen daher nicht über diese Rechte; daher kommt dann die von Dir gezeigte Einblendung
Es handelt sich um frühere Programminhalte, für die die ARD die Rechte neu erwerben musste. Die Rechte kosten Geld. Da die Rechte für die Programminhalte extra für einen besonderen Personenkreis erworben werden, die uralte Sendungen wieder sehen wollen, müssen diese Leute dafür extra zahlen.
Im Gegensatz zu den privaten Sendern, die nur der Gewinnerzielung ihrer Besitzer dienen, haben die ör Sender einen gesetzlichen Auftrag. Lies dazu den nachfolgenden Text aus § 26 Medienstaatsvertrag;
"(1) 1Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. 2Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. 3Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern. 4Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. 5Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, und durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt beitragen. 6Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. 7Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien. 8Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. 9Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. 10Der Auftrag im Sinne der Sätze 8 und 9 soll in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein.
(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. 2Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen."
Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Jetzt ist das der Beitragsservice. Dieser hat ganz offensichtlich von einer 3. Stelle, z. B. aus dem Handelsregister oder dem Gewerberegister die Info erhalten, dass du selbstständig oder unternehmerisch tätig bist. Sonst würde der Beitragsservice dies in seinem Anschreiben nicht voraussetzen.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob du vielleicht auch angestellt tätig bist. Wenn es denn so wäre, dass du tatsächlich in deiner Wohnung selbstständig tätig wärst, dann wäre die Problematik ganz einfach zu lösen, weil in diesem Fall für die Betriebsstätte nichts zu zahlen wäre, wenn du bereits als Privatmann den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen würdest. Vielleicht ist das ja das eigentliche Problem.
Derartige Schreiben gehen tausendfach beim Beitragsservice raus, die kennt der Verbraucherschutz ganz sicher. Die einfachste Sache: Den Fragebogen beantworten und zurückschicken. Tust du das nicht, musst du damit rechnen, dass sie dich zwangsweise anmelden.
Im Übrigen ist die Nichtzahlung eines fälligen Rundfunkbeitrags keine Straftat, sondern bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Deine Annahme ist falsch: Die Staatsangehörigkeit wurde sehr wohl genannt. Er war Afghane! Im Übrigen sagt die Staatsangehörigkeiten bei Tätern oft nichts darüber aus, warum die Tat begangen wurde. Dann kann und sollte man die Angebe auch weglassen, damit nicht weiterer Hass geschürt wird. Davon haben wir doch schon genug!
Das normale Urheberrecht endet erst 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da ist ein Ende des Urheberrechts für Medikamente schon nach 10 Jahren schon eine starke Berücksichtigung der Interessen der Menschen und Staaten an einer günstigen Gesundheitsversorgung. Sonst würde doch niemand mehr forschen.
Das Problem bei deinem Freund ist, dass er sich gegen eindeutige gesetzliche Regeln stellt, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für rechtens befunden wurden. Den Kampf gegen den Rundfunkbeitrag haben schon Tausende vor ihm mit erfolglosen Klagen geführt. Das Argument deines Freundes trägt nicht, weil er, soweit er überhaupt Steuern zahlt, auch Steuern für viele Dinge zahlen würde, die er nicht nutzt. Z. B. nutzt er vermutlich momentan die Bundeswehr nicht, auch vielleicht nicht die staatlichen Unis, die staatlichen Schulen nicht mehr oder eine staatliche oder städtische Klinik, die aber auch für ihn vorgehalten wird usw..
Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe, die einmal pro Wohnung für die Möglichkeit gezahlt werden muss, dass man dort den ör Rundfunk empfangen kann. Das ist im interesse der Allgemeinheit und unserer Demokratie so gesetzlich geregelt. Die unabhängige Berichterstattung des ör Rundfunks, der mit dem Rundfunkbeitrag finanziert werden muss, ist im Übrigen die Voaraussetzung für die Zulässigkeit der privaten Sender, die dein Freund vielleicht eher nutzt.
Nach deiner Schilderung stellt sich schon die Frage, ob dein EX überhaupt Recht und Gesetz respektiert und er damit auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Mit einem solchen Partner hättest du vermutlich nicht nur auf diesem Gebiet später Schwierigkeiten gehabt und ein friedliches Miteinander in der Zukunft wäre deutlich gefährdet. Mit sturen Ideologen kann man leider keine Kompromisse schließen. Da hast du alles richtig gemacht!
Der Begriff "Zwangsgebühren" ist ein politischer Kampfbegriff, der in mehrfacher Hinsicht falsch ist: "Gebühren" gibt es nicht, weil die Rundfunkgebühr Ende 2012 abgeschafft wurde und der Rundfunkbeitrag ab 2013 an seine Stelle getreten ist. Die Koppelung des Begriffs "Gebühren" mit dem Wort "Zwang" ist sinnlos, weil Geühren, wie alle Abgaben, immer zwangsweise erhoben werden (dppelt gemoppelt).
Der aktuell gültige Rundfunkbeitrag kann nicht abgeschafft werden, weil damit der ör Rundfunk finanziert werden muss. Und der muss weiter aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden, weil der ör Rundfunk nach unserem Grundgesetz die Voraussetzung für die Zulässigkeit der privaten Sender ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG). Er darf auch nicht aus Steuern bezahlt werden, weil dann der politische Einfluss auf die Unabhängigkeit der ör Sender zu groß würde, ebenso geht die Finanzierung nicht nur aus Werbung, weil dadurch eine unzulässige Abhängigkeit von der Wirtschaft entstünde und schließlich geht sie nicht aus Abogebühren, weil es strukturell ein Rundfunk für alle sein muss und nicht nur für Abonnenten (alles ständige Rechtsprechung des BVerfG).
Dagegen besteht die Möglichkeit von Reformen. Die sind von den zuständigen Ländern bereits auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die Höhe des Rundfunkbeitrags stabil zu halten. Dafür muss aber das Angebot des ör Rundfunks reduziert werden, was bei der großen Vielzahl ör Programme im TV und bei den Radioprogrammen durchaus möglich erscheint.