Einem ÖR Sender wurde mangelnde Staatsferne attestiert
https://youtu.be/DfRWiHFOFDU?si=999wSjSNOQ_M24E7&t=385
Was sagt ihr dazu? Vor allem auch die Freunde des ÖR und des betreuten Guckens. Finde es sehr spannend das Video.
4 Antworten
Du feierst einen "validen Punkt" in einem verlorenen Prozess. Das ist kein Sieg, das ist eine perfekt funktionierende Falle. Das System hat sich nicht selbst geschadet, es hat seine Unverwundbarkeit demonstriert.
Das Video will offenbar eine gewisse Hoffnung verbreiten, dass ein Gericht den Rundfunkbeitrag doch noch als rechtswidrig ansieht. Das halte ich für relativ unwahrscheinlich, weil das BVerfG und der EuGH ihn schon entschieden haben, dass er verfassungsgemäß ist. Auch die Argumentation, dass der individuelle Vorteil entfallen soll, weil evtl. der Rundfunkrat nicht ausreichend vielfältig zusammengesetzt ist, halte ich nicht für tragfähig. Das einzige Ergebnis könnte dann nur sein, dass das Gericht dem Gesetzgeber aufgibt, die Zusammensetzung neu zu regeln.
Nein, im Gegenteil. Relevante Aussage: Die Beiträge müssen bezahlt werden, da eine verfassungswidrige Zusammensetzung der Gremien nicht festgestellt werden konnte.
OVG Sachsen: Klage abgelehnt
BVerfG bezüglich der bemängelten Intransparenz bei der Bearbeitung von Beschwerden: Abweisung aus formellen Gründen. Fall von 2014, evtl mittlerweile überholt. Bezogen nur auf den MDR.
Niemand ist ja gezwungen, sich das anzusehen und mit den Gebührengeldern
werden übrigens auch Dinge finanziert, die unabhängig von Staatsferne oder Nähe ins Programm kommen, wie unpolitische Dokumentationen aus allen möglichen Bereichen .