Haben ÖR einen Freifahrtsschein für Abgabeerhöhungen?

2 Antworten

Dieses Verfahren ist vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden, damit die Politik nicht über die Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags in die Unabhängigkeit des ör Rundfunks und sein Programm hineinregieren kann:

1. Bedarfsanmeldung durch den ör Rundfunk bei der unabhängigen KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des ör Rundfunks). Die KEF ist durch die Länder mit Sachverständigen, z. B. Rechnungshofpräsidenten besetzt.

2. Die KEF prüft die Bedarfsanmeldung und legt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einen Erhöhungsbetrag fest, der regelmäßig deutlich unter den Anmeldungen bleibt.

3. Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer sind grundsätzlich verpflichtet, einen Staatsvertrag über die Erhöhung entsprechend der KEF-Empfehlung abzuschließen.

4. Die 16 Landtage sind dann ebenfalls verpflichtet, dem Staatsvertrag zuzustimmen und so den Staatsvertrag als jeweiliges Landesgesetz zu beschließen.

5. Kommt es nicht zu der von der KEF empfohlenen Erhöhung und liegen, wie derzeit, keine besonderen Ausnahmen für eine Verweigerung der Zustimmung vor, so können die ör Rundfunkanstalten, wie jeder der einen Anspruch hat, der nicht freiwillig befriedigt wird, dagegen klagen. Da sie in ihren Grundrechten verletzt werden, ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Photon123 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 19:51

Dann kann man es doch gleich ohne die Länder oder Minister machen. Freifahrtsschein halt. Aber wie im Video auch gesagt wird bekommt das KEF auch nur das was sie Sender überhaupt rausgeben. Und daraus wird geurteilt. Freibrief für Manipulation.

kommt auf die Gesetzgebung zur KEF an.
wenn KEF abschließend bestimmen dürfen soll, dann MÜSSEN die Länder es abnicken und es ist egal, welche Forderungen gestellt werden.
wenn KEF-Ergebnis unter Vorbehalt der Länderzustimmung steht, ist KEF nur ein Vorschlag.

das muss wohl jetzt wirklich gerichtlich aufgedröselt werden.

die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 GG würde an sich auch allen privaten Sendern erlauben, die Hand aufzuhalten. die Herleitung der Gebührenpflicht aus der Rundfunkfreiheit ist sehr gewagt bis hirnrissig