hat das ausgelaufene Nebenkostenprivileg Einfluß auf die Höhe des Rundfunkbeitrages von 18,36€ mtl.?

6 Antworten

Auch mit dem Wegfall des Nebenkostenprivileg hat sich an der Art der Verbreitung von den Rundfunksendern nichts geändert.

Total unerheblich, so lange jemand die öffentlich rechtlichen Sender Empfangen kann:

DVB-T2, Sat, Kabel, Internet sind die Gebühren fällig.

TV gibt es also ohne Internet und auch mit Internet.

In der Miete waren die Kosten für den Kabelanschluss des Kabelanbieter enthalten. Das ist entfallen, so dass man den Beitrag für den Kabelanschluss selbst bezahlen muss. Das hat weder was mit WLAN oder dem Rundfunkbeitrag zu tun.

Das Nebenkostenprivileg hat mit dem Rundfunkbeitrag überhaupt nichts zu tun. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind. Er wird allein für die theoretische Möglichkeit erhoben, dort den ör Rundfunk zu empfangen. Diese Möglichkeit besteht in ganz Deutschland unabhängig davon, welch technischer Weg auch immer dazu benutzt werden muss (Satellit, Antenne, Internet, Kabel).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

zuerst mal ist Wlan das Funksignal das der Router aussendet. Ohne internetvertrag nützt dir Wlan reichlich wenig. Drucken geht, viel mehr nicht.

Dann bleibt der Empfangsweg wie er ist. Nur der Rundfunkbetrag wird nicht mit den Nebenkosten abgerechnet. Sondern du zahlst direkt.

Willst/nutzt du kein Fernsehen sondern Streamst fallen sie komplett weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technikhotline eines DSL Anbieters