Stromsperre durch Mitbewohnerin was tun?

4 Antworten

Da hilft nur Eines: HANDELN. Deine "Freundin" ist eine Mietnomadin, die eine Spur an Schulden hinterläßt.

Zuerst zeigst Du deine Mitbewohnerin an wegen Betrug und Unterschlagung. Rechne bitte den GESAMTEN Betrag, den Du wegen ihr nachzahlen mußt aus und lege ihn als Klagewert zugrunde. Das war jetzt die strafrechtliche Seite vom Problem.

Zusätzlich reichst Du eine Zivilklage über diesen Betrag UND alle sonstigen Kosten ein, die Dir dadurch entstanden sind. Das beinhaltet dann auch mögliche Anwaltskosten. Du bekommst dann einen Schuldentitel, den Du dreißig Jahre von ihr eintreiben kannst.

Da Du nicht für ihre Schulden beim Stromversorger verantwortlich bist, solltest Du dem Unternehmen erklären, daß Du diese Altschulden nicht übernehmen wirst. Das sei deren Sache.

Insgesamt würde ich ihr deshalb den Mietvertrag kündigen und sie dann raus setzen lassen. Das Vertrauensverhältnis ist massiv gestört.

Für alle diese Aktionen ist es gut, einen Anwalt zu haben. Achte bitte auch darauf, daß dein Schufa-Score nicht darunter leidet. Das würde in Zukunft sehr lästig, wenn Du Kredite oder Mietverträge neu brauchst.

Sollte eigentlich gehen.

Du meldest den Strom auf dich da neu an.

bwhoch2  06.03.2023, 12:18

So leicht geht das nicht. So lange die Mitbewohnerin da wohnt, werden die Euch nicht raus lassen. Kündige sie fristlos und dann bist Du wieder alleinige Inhaberin des Zählers.

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700NE  06.03.2023, 12:20
@bwhoch2

Das kann sein. Ich bin da nicht so erfahren.

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Bebegirly1995 
Fragesteller
 06.03.2023, 12:20
@bwhoch2

Wie kann ich beweisen, dass ich sie fristlos gekündigt habe ?

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bwhoch2  06.03.2023, 12:43
@Bebegirly1995

Mit dem Kündigungsschreiben dessen Erhalt die Mitbewohnerin Dir unterschreiben sollte. Wenn sie das nicht tut, holst Du Dir jemand als Zeugen dazu, der bestätigt, dass bzw. wann Du das Schreiben übergeben hast.

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maviba25  09.08.2023, 16:46
@bwhoch2

Wenn Sie aber danach noch in der Wohnung gemeldet ist, könnte es schwierig werden.

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bwhoch2  09.08.2023, 16:57
@maviba25

Wo gemeldet? Beim Einwohnermeldeamt?

Nach dem Auszug wird eine fristlose gekündigte Mitbewohnerin bestimmt eine neue Bleibe haben und muss dann dementsprechend innerhalb 14 Tagen zum Einwohnermeldeamt. Hat sie das nicht gemacht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Auswirkung auf den Stromvertrag hat das aber nicht. Schließlich macht man beim Auszug nach Möglichkeit ein Übergabeprotokoll und da steht dann als Beweis drauf, wann sie die Wohnung verlassen hat. Das zählt dann auf jeden Fall mehr, als eine versäumte Anmeldung des neuen Wohnorts.

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maviba25  09.08.2023, 17:06
@bwhoch2

Ja, beim einwohnermeldeamt. Weil die Gläubiger mit Sicherheit wissen wollen, wo sie jetzt wohnt und dort nachfragen werden.

Und steht sie dann immer noch unter der alten Adresse drin, könnten die Stadtwerke ebtl annehmen, das es nur eine Scheinkündigung war.

Sie müsste also beweisen, daß die Freundin tatsächlich ausgezogen ist.

Nur eine Überlegung meinerseits, genau weiß ich es nicht. Aber das würde ich trotzdem in Erwägung ziehen

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bwhoch2  09.08.2023, 17:10
@maviba25

Hast schon recht. Der Beweis wäre das Übergabeprotokoll.

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Pensioner61  03.04.2023, 12:07

Was leider nicht funktioniert.

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Wenn sie Zicken macht - Anwalt. Für so was hat man schließlich die Rechtschutz.

Sie braucht sicherlich Hilfe, denn das ist ja nicht normal. Aber du musst als erstes an dich selbst denken und die Basics klären. Wie im Flugzeug, erst mal die eigene Sauerstoffmaske anlegen, dann kann man anderen helfen.