Bleibe ich auf den Kosten sitzen wenn meine Mitbewohnerin auszieht?

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Wenn ich es richtig verstehe, ist deine Mitbewohnerin alleinige Mieterin der Wohnung und du bist deren Untermieterin. Da sie in Kuerze ausziehen will, soll der Mietvertrag dahingehend geaendert werden, dass sie dann aus dem Mietvertrag entlassen wird, du zur alleinigen Mieterin wirst und an eine andere Person untervermieten darfst.

Ist das denn auch alles so mit dem Vermieter besprochen und ist der damit auch einverstanden? Vielleicht will der dich ja auch gar nicht als Mieterin haben.

So lange sie alleinige Mieterin ist, kann der Vermieter auch nur von ihr die volle Miete verlangen. Was du mir ihr ausgemacht hast, geht den Vermieter nichts an. Mit dem stehst du bislang in gar keinem Vertragsverhaeltnis.

Aendern wird sich das erst, wenn die vorgesehene Vertragsaenderung erfolgt. Aber auch dann kann der Vermieter nur ab Inkrafttreten der Vertragsaenderung von dir Miete verlangen, dann aber natuerlich die volle. Die vor Inkrafttreten der Vertragsaenderung angefallenen Mietschulden muss deine Mitbewohnerin zahlen. Dabei ist es egal, ob sie ausgezogen ist oder noch dort lebt. Sie ist die Mieterin.

Der Vertragsaenderung muessen dann alle Beteiligten zustimmen, also du, deine Mitbewohnerin und der Vermieter. Du wirst aber nur einer Aenderung zum 1. Juni zustimmen und eben nicht auch einer zum 15. Mai.

Zickt sie dann rum, kann es passieren, dass der Vermieter sagt: "Ach nee, wenn das schon so losgeht, mache ich bei der Vertragsaenderung nicht mit."

Dann bleibt der Mitmieterin nur die ordentliche Kuendigung mit dreimonatiger Kuendigungsfrist. Sie schuldet dem Vermieter dann die volle Miete bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist. Dir muss sie dann aber auch fristgemaess kuendigen, weil sie den Untermietvertrag mit dir dann ja nicht mehr erfuellen kann. Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Wohnung gemeinsam eingerichtet habt (sie die Einrichtungsgegenstaende also nicht ueberwiegend allein gestellt hat und es sich somit auch nicht um moebliert untervermieteten Wohnraum handelt). Dann betraegt ihre Kuendigungsfrist dir gegenueber ebenfalls mindestens 3 Monate, moeglicherweise auch 6 Monate.

Musst du frueher raus, weil der Mietvertrag deiner Mitmieterin frueher endet, wird sie dir gegenueber fuer alle Schaeden ersatzpflichtig, die dir dadurch entstanden sind bzw. noch entstehen werden. Das koennen z.B. Kosten fuer doppelten Moebeltransport, Kosten fuer die Zwischenlagerung der Moebel und auch zusaetzliche Kosten fuer teureren Ersatzwohnraum sein (bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhaeltnis mit dir enden wuerde, wenn sie es erfuellen koennte).

Mache ihr also klar, dass es duer sie weitreichende Konsequenzen haben wird, wenn sie sich wegen der halben Maimiete weiter stur stellt. Das wuerde dann wahrscheinlich sehr viel teurer fuer sie als nur die laecherliche anteilige halbe Maimiete.