finden die das raus GEZ?

4 Antworten

Für eine leerstehende Wohnung muss niemand Rundfunkgebühr zahlen. Eine leere Wohnung ist grundsätzlich frei, keine Zahlungspflicht.

Wichtig ist, dass du dich im Einwohnermeldeamt erst ab 1.1.20 anmeldest, also ab dem Tag, an dem du tatsächlich eingezogen bist. Andersnfalls klappt das nicht. Denn wenn du dich für den Rundfunkbeitrag anmeldest, dann wird eine Registerabfrage im Meldeamt gemacht. Und das Einzugsdatum, was dort vermerkt ist, glt dann auch für den Rundfunkbeitrag. Und wenn du dich zum 1.12. umgemeldet hättest, dann glt das auch für die Rundfunkgebühr.

Du musst dich wenn du Umgezogen bist eh innerhalb von 2 Wochen ummelden, auf ein Schreiben vom Vermieter steht dann wann du eingezogen bist, dann wird auch ein Schreiben von der GEZ reinflattern.

Un die GEZ bekommt auch das Schreiben vom Vermieter, ratsam wäre es nicht.

Da du in der Wohnung noch gar nicht wohnst, bist du auch noch nicht beitragspflichtig, das ist erst der Fall ab dem ersten Tag des Monats, in dem du eingezogen bist. Dann bist du auch erst verpflichtet dich beim Meldeamt anzumelden und beim Beitragsservice.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

kommt drauf an, was beim einwohnermeldeamt hinterlegt ist.

CrankB 
Fragesteller
 21.12.2019, 20:23

tag des einzugs 1.12

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Tenerazia  21.12.2019, 20:24
@CrankB

Also lebst du seit dem 1.12 dort, daher musst du ab dann auch GEZ "Gebühren" zahlen

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wushelse  23.12.2019, 09:20
@CrankB

dann werden dir die kosten auch seitens des beitragsservice ab 1.12. in rechnung gestellt

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