GEZ Gebühren bei UG Bezahlen, deren Standort in einer bereits beitragspflichtigen Wohnung liegt?
Hallo liebe Community,
ich habe folgende Situation:
Ich bin 18 und Mitgründer einer Firma. Die Firma hat ihre Anschrift da wo ich wohne. Da ich noch bei meinen Eltern wohne frage ich mich, ob ich nun doppelt GEZ Gebühren zahlen muss?
Laut verschiedenen Internetseiten ja bzw. nein...
2 Antworten
Wenn die von dir mitgegründete Firma ihre Anschrift in deiner Wohnung und damit dort ihren Sitz hat, handelt es sich - unabhängig davon, ob da was produziert wird - um eine Betriebsstätte i. S. des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dafür wäre ein drittel Rundfunkbeitrag fällig, also 17,50 € für 3 Monate.
Allerdings ist nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag "ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
Da es danach nicht darauf ankommt, wer den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt (in deinem Fall die Eltern), musst du für deine Betriebsstätte nichts zahlen.
Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr, der Rundfunkbeitrag fällt im Privatbereich je Haushalt an.
Wenn du eine Gesellschaft anmeldest heisst das nicht, dass diese automatisch Rundfunkbeitrag bezahlen muss. Das wäre erst der Fall, wenn sie einen tatsächlichen Betriebsstandort/fläche hat. Ich denke also nicht, dass du den bezahlen musst.
Mehr Info hier: https://www.rostock.ihk24.de/recht-und-steuern/steuerrecht/rundfunkbeitrag-2642098