GEZ Gebühr für zweiten Wohnsitz?

4 Antworten

Nein das muss er nicht wenn ihr ein gemeinsamer Haushalt seid.

Pro Wohnung muss der Rundfunkbeitrag einmal gezahlt werden. Wenn euer Sohn also bei euch in der Wohnung wohnt und ihr bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, muss er nichts bezahlen.

Würde er vom Beitragsservice unter seiner Zweitwohnungsadresse angeschrieben und zur Anmeldung aufgefordert, genügt es, den Zahler für die Wohnung und dessen Beitragsnummer dem beitragsservice mitzuteilen, damit er frei ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Davon abgesehen, dass es GEZ seit Jahren nicht mehr gibt, müssen Rundfunkgebühren einmal pro Haushalt errichtet werden. Wenn euer Sohn also bei euch keinen eigenen Haushalt hat, wovon ich ausgehe, muss er auch keine Rundfunkgebühr bezahlen.

Wenn er an seinem ersten Wohnsitz zahlt dann muss er an seinem zweiten nicht nochmal zahlen.